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Anlage AV: Entgeltersatzleistungen Krankengeld und ALG1 , Zeilen 10, 13, 14

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    Anlage AV: Entgeltersatzleistungen Krankengeld und ALG1 , Zeilen 10, 13, 14

    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich rätseln gerade, wie wir in meiner Anlage AV die beitragspflichtigen Einnahmen i.S. d. RV 2016 und die Entgeltersatzleistungen einzutragen haben. Es handelt sich hierbei um mein Krankengeld und mein ALG 1 aus 2016.

    Hauptsächlich ist es die Frage, ob die gemeldeten Daten (welche?) oder das tatsächlich erhaltene Entgelt einzutragen sind:

    Zeile 10:
    Wenn ich hier die Bescheinigungen zur Sozialversicherung hinzunehme, komme ich auf 2 Werte (da 2 Arbeitgeber) = 1240 + 10087 € = 11.327 €
    Wenn ich die Lohnsteuerbescheinigungen meiner beiden damaligen Arbeitgeber dazunehme, komme ich auf einen anderen Wert = 5690 + 10087 € = 15.777 €.
    Irgendwas war hier noch mit der sog. Beitragsbemessungsgrenze, in welcher Form greift die?
    Welcher Wert sollten wir in die Zeile 10 eintragen?

    Zeile 13 / Entgeltersatzleistungen 2016:
    a) Krankengeld lt. Krankenkasse (lt. Meldung an die RV) = 11.099 €
    b) ALG 1 (lt. Meldung an die RV) = 17.710 €

    Zeile 14 / Tatsächliches Entgelt 2016:
    a) Krankgeld auf meinem Konto = 6.928 €
    b) ALG 1 auf meinem Konto (Leistungssaldo) = 7.899 €

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Schöne Grüße, Anja

    #2
    AW: Anlage AV: Entgeltersatzleistungen Krankengeld und ALG1 , Zeilen 10, 13, 14

    Zitat von Anja82NRW Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich rätseln gerade, wie wir in meiner Anlage AV die beitragspflichtigen Einnahmen i.S. d. RV 2016 und die Entgeltersatzleistungen einzutragen haben. Es handelt sich hierbei um mein Krankengeld und mein ALG 1 aus 2016.

    Hauptsächlich ist es die Frage, ob die gemeldeten Daten (welche?) oder das tatsächlich erhaltene Entgelt einzutragen sind:

    Zeile 10:
    Wenn ich hier die Bescheinigungen zur Sozialversicherung hinzunehme, komme ich auf 2 Werte (da 2 Arbeitgeber) = 1240 + 10087 € = 11.327 €
    Wenn ich die Lohnsteuerbescheinigungen meiner beiden damaligen Arbeitgeber dazunehme, komme ich auf einen anderen Wert = 5690 + 10087 € = 15.777 €.
    Irgendwas war hier noch mit der sog. Beitragsbemessungsgrenze, in welcher Form greift die?
    Welcher Wert sollten wir in die Zeile 10 eintragen?

    Zeile 13 / Entgeltersatzleistungen 2016:
    a) Krankengeld lt. Krankenkasse (lt. Meldung an die RV) = 11.099 €
    b) ALG 1 (lt. Meldung an die RV) = 17.710 €

    Zeile 14 / Tatsächliches Entgelt 2016:
    a) Krankgeld auf meinem Konto = 6.928 €
    b) ALG 1 auf meinem Konto (Leistungssaldo) = 7.899 €

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Schöne Grüße, Anja
    Hallo,

    du bringst die Zeilennr. durcheinander.
    Nutze die Eingabehilfe. Dort ist genau beschrieben, was einzutragen ist

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV: Entgeltersatzleistungen Krankengeld und ALG1 , Zeilen 10, 13, 14

      Eigentlich steht alles in der Eingabehilfe:

      Zeile 10: Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2016 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
      Die in 2016 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen.

      Zeile 12: Haben Sie im Jahr 2016 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle.
      Ist das der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.

      Die Zeile 13 ist für andere Fälle gedacht. Das steht aber auch in der Eingabehilfe. Die Zeile 14 betrifft Erwerbsminderungsrenten!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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