Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

    Guten Tag,

    aus der NK Abrechnung 2016 haben wir als Vermieter eine Nachzahlung ( Leerstand ) in Höhe von 1.871,07 Euro gehabt.
    Die NK Abrechnung wird über eine Hausverwalterfirma erstellt und wurde uns erst im November 2017 zugestellt.
    Meine Fragen:

    Kann ich die Nachzahlung in Höhe von 1.871,07 Euro als Werbungskosten verbuchen, wenn ja wo ? ( Zeile 41?)
    Kann ich das auch noch in der St.Erklärung für 2017 angeben?

    Vielen lieben Dank
    Fabelwesen
    Zuletzt geändert von fabelwesen; 19.07.2018, 13:31.

    #2
    AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

    aus der NK Abrechnung 2016 haben wir als Vermieter eine Nachzahlung ...
    Die NK Abrechnung wird über eine Hausverwalterfirma erstellt und wurde uns erst im November 2016 zugestellt.
    Das passt aber jetzt nicht zusammen. Meinst du November 2017?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

      Danke Charly, hab ich geändert!

      - - - Aktualisiert - - -

      Da hatte ich ja wirklich ein Denkfehler...
      Also wenn ich das unter WK angeben kann, hat sich auf jeden Fall meine 2. Frage erledigt....

      Kommentar


        #4
        AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

        Das wird ja nicht alles Erhaltungsaufwand gewesen sein? Insoweit gehört das m. E. eben jeweils dort erklärt, wo es nach der Abrechnung hingehört.

        Grundsätzlich gilt das Abflussprinzip.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

          Erhaltungsaufwand in so fern, dass wir einen Umbau eines Ladengeschäftes hatten.
          In dieser Zeit sind eben Heizkosten und Hausnebenkosten ( Wasser, Strom etc.) angefallen.
          Diese Kosten wurden uns als Vermieter berechnet, logischerweise.

          Kommentar


            #6
            AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

            Zeile 41 ist nach meiner Meinung für größere Erhaltungsaufwendungen gedacht, die auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden dürfen. Gibt es bekanntlich nur für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen

            Ob du die laufenden Betriebskosten während eines Umbaus diesen einfach zuschlagen darfst, ist eine Frage an den Steuerberater.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 19.07.2018, 14:21.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

              Ich werde die Ausgaben, die ja effektiv angefallen sind, als WK angeben und genau beschreiben
              Wenn sie denn nicht absetzbar sind, wird das FA das schon richten...

              Wie sagt mein Kollege immer so schön ( Bundesverwaltung):

              Nach besten Wissen und Gewissen!

              Trotzdem Danke Charly

              Gruß
              Fabelwesen
              Zuletzt geändert von fabelwesen; 19.07.2018, 15:53.

              Kommentar


                #8
                AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                Aus Vermietersicht sind Einnahmen aus Nebenkosten natürlich Einnahmen und in Zeile 13 oder 14 einzutragen.

                Demgemäß sind natürlich Ausgaben Werbungskosten und in Zeile 46 einzutragen (also Strom, Wasser, etc).

                Der Leerstand spielt keine Rolle, wenn grundsätzlich Vermietungsabsicht (wieder) besteht.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                  Aber das hieße ja, dass ich auf „Null“ komme.....
                  Oder meinst Du nur die Ausgaben zu buchen?

                  Einnahmen sind ja nicht geflossen...
                  Puh, echt kompliziert

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Vermietungsabsicht bestand auf jeden Fall, der umgebaute Laden ist wieder vermietet worden

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                    hm, bei mir im Mathe-Unterricht war das so (als Beispiel):

                    Einnahme 0.- €
                    Ausgabe 1.000 €
                    = Verlust 1.000 €

                    - - - Aktualisiert - - -

                    [QUOTE=fabelwesen;248333]
                    Puh, echt kompliziert

                    [COLOR="silver"]



                    Manche mussten dafür studieren um das Steuerrecht zu verstehen.....

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                      Wenn sie denn nicht absetzbar sind, wird das FA das schon richten...
                      Das ist sicher nicht das Problem! Zweifelhaft ist aber, ob man laufende Werbungskosten den auf mehrere Jahre verteilbaren Erhaltungsaufwendungen zuschlagen darf.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Zweifelhaft ist aber, ob man laufende Werbungskosten den auf mehrere Jahre verteilbaren Erhaltungsaufwendungen zuschlagen darf.
                        Laut Gesetzestext nicht

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                          Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                          Manche mussten dafür studieren um das Steuerrecht zu verstehen.....
                          Zum Beispiel alle die im gehobenen Dienst bei den FAs arbeiten.
                          Wobei die Prüfung bestehen und die Materie verstehen sind auch zwei paar Schuhe :-)
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Zum Beispiel alle die im gehobenen Dienst bei den FAs arbeiten.
                            Die produzieren dann aber keinen Beamtenschweiß mehr

                            (Ich weiß, ein Flachwitz )

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Umlagen Nachzahlung bei Leerstand

                              Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                              Aus Vermietersicht sind Einnahmen aus Nebenkosten natürlich Einnahmen und in Zeile 13 oder 14 einzutragen.

                              Demgemäß sind natürlich Ausgaben Werbungskosten und in Zeile 46 einzutragen (also Strom, Wasser, etc).

                              Der Leerstand spielt keine Rolle, wenn grundsätzlich Vermietungsabsicht (wieder) besteht.
                              Petz, hatte Dich in diesem Post so verstanden, dass sowohl die Einname als auch die Ausgabe zu buchen ist....
                              Daher die Plus/Minus Rechnung...

                              Du verstehst?

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Manche mussten dafür studieren um das Steuerrecht zu verstehen.....[/QUOTE]

                              Gibt es ernsthaft Jemand der das deutsche Steuerrecht versteht? In welchem Zoo ist der denn ausgestellt?

                              Habe mal beim Tennis spielen einen Mann vom FA kennengelernt, der kannte noch nicht einmal alle Einkunftsarten😫

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X