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Erststudium und Steuererklärung

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    Erststudium und Steuererklärung

    Hallo,

    ich bin im Erststudium/Erstausbildung und muss dieses Jahr noch die Steuererklärung machen. Ich arbeitete 7 Monate als Werkstudent (auch Praktikum - 4Monate) und hatte ein Minijob (5 Monate). Führe noch ein Kleingewerbe, wo ich im Jahr 2017 nur Verluste erzielen.

    Lohnt es sich dabei die Studienkosten wie Fahrten zur Uni, Semestergebühren etc. einzurechnen?
    Wenn ja, wo und wie rechnet man diese an?

    Für jede Antwort bin ich dankbar.

    Grüße

    #2
    AW: Erststudium und Steuererklärung

    Zitat von venti Beitrag anzeigen
    Lohnt es sich
    Ob es sich lohnt, dass kannst Du mit Mein Elster berechnen. Aber zur Steuerberatung ist dieses Forum nicht befugt.

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      #3
      AW: Erststudium und Steuererklärung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ob es sich lohnt, dass kannst Du mit Mein Elster berechnen. Aber zur Steuerberatung ist dieses Forum nicht befugt.
      Im Allgemeinen zu sagen, ob es sich lohnt die Kosten in der Steuererklärung für das Erststudium anzugeben ist doch keine Steuerberatung.

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        #4
        AW: Erststudium und Steuererklärung

        Zitat von venti Beitrag anzeigen
        Im Allgemeinen zu sagen, ob es sich lohnt die Kosten in der Steuererklärung für das Erststudium anzugeben ist doch keine Steuerberatung.
        Grundsätzlich lohnt es sich immer, tatsächliche Kosten anzugeben. Es sei denn, die Steuer ist sowieso schon bei 0,- €, dann kann man sich das sparen.
        Zumindest gilt das für das Erststudium, das auf dem Hauptvordruck als Sonderausgaben erklärt werden muss ("eigene Berufsausbildung") und keinen Verlustvortrag auslösen kann.

        Was das "wie rechnet man das ab" angeht ... nun, da kommen wir dann tatsächlich langsam zu dem Punkt Steuerberatung.

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          #5
          AW: Erststudium und Steuererklärung

          Danke dir für deine Antwort.

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Grundsätzlich lohnt es sich immer, tatsächliche Kosten anzugeben. Es sei denn, die Steuer ist sowieso schon bei 0,- €, dann kann man sich das sparen.
          Ja das ist auch der Fall, da ich kaum Gewinn gemacht habe und damit kaum Steuern gezahlt habe.


          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Zumindest gilt das für das Erststudium, das auf dem Hauptvordruck als Sonderausgaben erklärt werden muss ("eigene Berufsausbildung") und keinen Verlustvortrag auslösen kann.
          Damit ist die Frage "wie" auch beantwortet und es war keine Steuerberatung, oder?

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            #6
            AW: Erststudium und Steuererklärung

            Zitat von venti Beitrag anzeigen
            Danke dir für deine Antwort.



            Ja das ist auch der Fall, da ich kaum Gewinn gemacht habe und damit kaum Steuern gezahlt habe.




            Damit ist die Frage "wie" auch beantwortet und es war keine Steuerberatung, oder?
            Hallo,

            Sabre redet von 0.- Steuernn gezahlt.
            Du schreibst: ist auch der Fall, kaum Steuern bezahlt.
            Das ist doch wohl ein Unterschied oder?
            Beim ersten ist es egal.
            Beim Zweiten kannst du dir eventuell schon gezahlte Steuer zurück holen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Erststudium und Steuererklärung

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Sabre redet von 0.- Steuernn gezahlt.
              Du schreibst: ist auch der Fall, kaum Steuern bezahlt.
              Das ist doch wohl ein Unterschied oder?
              Beim ersten ist es egal.
              Beim Zweiten kannst du dir eventuell schon gezahlte Steuer zurück holen

              Gruß FIGUL
              Es waren doch keine Steuern, sondern nur Rentenversicherungsbeiträge. Also macht das Eintragen der Kosten keinen Sinn

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                #8
                AW: Erststudium und Steuererklärung

                Zitat von venti Beitrag anzeigen
                Es waren doch keine Steuern, sondern nur Rentenversicherungsbeiträge. Also macht das Eintragen der Kosten keinen Sinn
                Hallo,

                du hast doch eindeutig von - kaum gezahlten Steuern - gesprochen.
                Mit Begrifflichkeiten sollte man präzise umgehen.
                Soll nur ein Hinweis sein-keine Besserwisserei

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Erststudium und Steuererklärung

                  Zitat von venti Beitrag anzeigen
                  Damit ist die Frage "wie" auch beantwortet und es war keine Steuerberatung, oder?
                  Ich hatte die Frage nach dem "wie" ursprünglich so verstanden, dass du wissen möchtest, was man in welcher Höhe ansetzen darf und wie sich ggf. der Gesamtbetrag berechnet (das ist nämlich meistens das, was hier dann auch gefragt wird). Die Antwort darauf geht dann in Richtung Steuerberatung. Einfach nur die Frage, wo etwas hingeschrieben werden muss, ist natürlich keine Steuerberatung.

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                    #10
                    AW: Erststudium und Steuererklärung

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    du hast doch eindeutig von - kaum gezahlten Steuern - gesprochen.
                    Mit Begrifflichkeiten sollte man präzise umgehen.
                    Soll nur ein Hinweis sein-keine Besserwisserei

                    Gruß FIGUL
                    Ja klar, mein Fehler. Danke trotzdem


                    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                    Ich hatte die Frage nach dem "wie" ursprünglich so verstanden, dass du wissen möchtest, was man in welcher Höhe ansetzen darf und wie sich ggf. der Gesamtbetrag berechnet (das ist nämlich meistens das, was hier dann auch gefragt wird). Die Antwort darauf geht dann in Richtung Steuerberatung. Einfach nur die Frage, wo etwas hingeschrieben werden muss, ist natürlich keine Steuerberatung.
                    Da bin ich mir schon bewusst.



                    Also wenn ich keine Steuern gezahlt habe, dann keine Sonderausgaben eintragen? Was ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts?
                    Es geht mir gerade darum ob ich damit zum Steuerberater gehe oder nicht.

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                      #11
                      AW: Erststudium und Steuererklärung

                      Zitat von venti Beitrag anzeigen
                      Ja klar, es geht mir gerade darum ob ich damit zum Steuerberater gehe oder nicht.
                      Und was soll der bewirken?

                      Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG beantragen kann man auch selbst.

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                        #12
                        AW: Erststudium und Steuererklärung

                        Ich arbeitete 7 Monate als Werkstudent (auch Praktikum - 4Monate) und hatte ein Minijob (5 Monate). Führe noch ein Kleingewerbe, wo ich im Jahr 2017 nur Verluste erzielen.
                        Wenn nach Erklärung deiner Studienkosten als Werbungskosten der Gesamtbetrag der Einkünfte immer noch positiv ist, wird letztlich nichts herauskommen.

                        Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, musst du abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Einspruch brauchst du nicht einzulegen, da der Steuerbescheid in dem streitigen Punkt,

                        ob die Studienkosten eines Erststudiums als Werbungskosten oder nur als Sonderausgaben anerkannt werden, mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sein wird.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Erststudium und Steuererklärung

                          Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                          Und was soll der bewirken?

                          Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG beantragen kann man auch selbst.
                          Es geht nicht um den Einspruch, es geht ob ich die kosten mit in die Steuererklärung mit aufnehme.... (zum fünften Mal).



                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn nach Erklärung deiner Studienkosten als Werbungskosten der Gesamtbetrag der Einkünfte immer noch positiv ist, wird letztlich nichts herauskommen.

                          Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, musst du abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Einspruch brauchst du nicht einzulegen, da der Steuerbescheid in dem streitigen Punkt,

                          ob die Studienkosten eines Erststudiums als Werbungskosten oder nur als Sonderausgaben anerkannt werden, mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sein wird.
                          Na endlich eine qualifizierte Antwort. Danke.

                          Also einfach: Wenn ich mehr verdient habe, als ich mir Kosten für das Studium zusammengerechnet habe, kann ich mir die Angabe der Kosten in der Steuererklärung sparen, denn es wird sowieso nichts bringen. Oder?

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                            #14
                            AW: Erststudium und Steuererklärung

                            Zitat von venti Beitrag anzeigen
                            Also einfach: Wenn ich mehr verdient habe, als ich mir Kosten für das Studium zusammengerechnet habe, kann ich mir die Angabe der Kosten in der Steuererklärung sparen, denn es wird sowieso nichts bringen. Oder?
                            Wenn das Studium auch 2018 noch andauert, würde ich die Kosten trotzdem angeben, dann hast du gleich eine Vorlage für 2018. Vielleicht machst du mit deinem Kleingewerbe 2018 ja Gewinn und kommst übers Jahr insgesamt
                            zu Einkünften, die zu Steuern führen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Erststudium und Steuererklärung

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn das Studium auch 2018 noch andauert, würde ich die Kosten trotzdem angeben, dann hast du gleich eine Vorlage für 2018. Vielleicht machst du mit deinem Kleingewerbe 2018 ja Gewinn und kommst übers Jahr insgesamt
                              zu Einkünften, die zu Steuern führen.
                              Danke dir für deine Antwort und dein Tipp
                              Ja ich werde wahrscheinlich Ende 2018 oder Anfang 2019 endlich fertig sein. Der Gewinn aus dem Kleingewerbe wird wahrscheinlich 5-Stellig sein.
                              Ich würde aber lieber mit der Steuererklärung für 2018 zum Steuerberater gehen. Sonst kann ich für 2017 einige Kosten angeben, also die die ich weiß wie sie einzutragen sind.

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