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Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten fehler

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    Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten fehler

    Hallo, ich habe einen Problem. Wir sind seit März mit meine Frau verheiratet, Sie ist noch vor dem Heirat mit Ihre Tochter zu mir nach Deutschland vom Ausland zugezogen. Seitdem arbeitet Sie auf MiniJob basis, daher nich unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Da wir verheiratet sind wollte ich jetzt Zusammenverlangung beantragen, aber kriege Probleme beim Eintragen von Kinderbetreuungskosten. Die Tochter ist jetzt natürlich mein Stiefkind, Leibliches Vater lebt im Ausland, daher nicht in Deutschland Einkommensteuerpflichtig. Es ergibt aber einen Problem, da ich immer eine Fehlermeldung bekomme "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden gegebenenfalls "0").". Es sieht offensichtlich nur, dass die leibliche Eltern nicht zusammenverlangt werden, nicht uns als Ehepaar. Kann mich jemand bitte helfen? Hier die Fehlermeldung aus Elster: https://picload.org/view/dldigrll/sc...2.15..jpg.html

    #2
    AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

    Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
    seit März mit meine Frau verheiratet
    Ich nehme an März 2017

    Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
    nich unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig
    Doch! http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

    Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
    Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden gegebenenfalls "0"
    Willst Du das nicht machen?

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      #3
      AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

      Ja, März 2017

      Warum sollte er einkommensteuerpflichtig sein, wenn er weder deutscher Staatsbürger ist, noch in Deutschland lebt oder arbeitet?

      Ja, ich will es angeben, weil unsere Tochter bei uns lebt, die Frau alleinige Sorgerecht hat, und wir halt als neue Familie funktionieren, kann es aber nicht machen, weil es ihm als Elternteil annimmt, und die zwei keine Zusammenverlangung wollen, sondern wir zwei. Und jetzt bietet es mir nur die Möglichkeit die Zahlen in der Zeile für nicht Zusammenverlangung einzutragen.
      Zuletzt geändert von mmajer; 21.07.2018, 14:11.

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        #4
        AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

        Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
        Ja, März 2017

        Warum sollte er einkommensteuerpflichtig sein, wenn er weder deutscher Staatsbürger ist, noch in Deutschland lebt oder arbeitet?

        Ja, ich will es angeben, weil unsere Tochter bei uns lebt, die Frau alleinige Sorgerecht hat, und wir halt als neue Familie funktionieren, kann es aber nicht machen, weil es ihm als Elternteil annimmt, und die zwei keine Zusammenverlangung wollen, sondern wir zwei.
        Hallo,

        in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gehört die Anlage Kind NICHT hinein.
        Bist du Arbeitgeber? Lies dir mal die Erklärung zum Unterforum elektronischre.. durch

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

          In dem gewählten Unterforum bist du sicher nicht richtig!

          Mit welcher Anwendung arbeitest du denn?

          Es müssen in jedem Fall Einträge in den Zeilen 69 und 71 der Anlage Kind erfolgen, da die leiblichen Eltern des Kindes nicht zusammenveranlagt werden. Eventuell muss auch Zeile 73 ausgefüllt werden,
          das hängt aber von der Höhe der Kosten ab. Mit eurer Zusammenveranlagung besteht da kein Zusammenhang.

          Mit dem Sorgerecht hat das Steuerrecht auch nichts zu tun!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gehört die Anlage Kind NICHT hinein.
            Bist du Arbeitgeber? Lies dir mal die Erklärung zum Unterforum elektronischre.. durch

            Gruß FIGUL
            Nein, Arbeitnehmer. Warum? Ich will doch angeben dass ''unsere Tochter'' in gemeinsamen Haushalt lebt

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              #7
              AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

              Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
              Nein, Arbeitnehmer. Warum? Ich will doch angeben dass ''unsere Tochter'' in gemeinsamen Haushalt lebt
              Hallo,

              falsches Unterforum. Siehe auch Beitrag Charlie24
              Was soll die Anlage Kind in der elektr. ?
              Die kennst du?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

                Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
                Nein, Arbeitnehmer. Warum?
                Du hast Dich ja entschieden, Dein Problem im Unter-

                Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
                Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
                zu schildern. Du bist aber kein Arbeitgeber. Also kannst Du hier nicht richtig sein.

                Zitat von mmajer Beitrag anzeigen
                Warum sollte er einkommensteuerpflichtig sein, wenn er weder deutscher Staatsbürger ist, noch in Deutschland lebt oder arbeitet?
                Es ging doch um Deine Frau!

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                  #9
                  AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

                  Warum? Ich will doch angeben dass ''unsere Tochter'' in gemeinsamen Haushalt lebt
                  Das spielt keine Rolle! Der andere Elternteil lebt doch ohnehin im Ausland.

                  Außerdem wollten wir wissen, mit welcher Anwendung die Einkommensteuererklärung erstellt wird.

                  Du musst nun mal die Zeilen ausfüllen, die ich vorhin genannt habe. Sonst gehen die Fehlermeldungen nicht weg.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das spielt keine Rolle! Der andere Elternteil lebt doch ohnehin im Ausland.

                    Außerdem wollten wir wissen, mit welcher Anwendung die Einkommensteuererklärung erstellt wird.

                    Du musst nun mal die Zeilen ausfüllen, die ich vorhin genannt habe. Sonst gehen die Fehlermeldungen nicht weg.
                    Danke sehr, nach ausfüllen dem von dir genannten Zeilen, ist Fehlermeldung weg, und sorry das ich falsche Unterforum gewählt habe. Bin neu hier

                    Problem gelöst, danke nochmal

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                      #11
                      AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh

                      Problem gelöst und jetzt auch in das richtige Unterforum verschoben!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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