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    Multifunktionsdrucker absetzen

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Steuererklärung für 2017 als Kleinunternehmer nach §19 UStG:

    Wo trage ich die Anschaffung eines Multifunktionsdruckers (Print/Scan/Copy) in Elster ein?
    2016 wurde ein PC im Wert von 1.000,- € angeschafft, den ich in der Anlage AVEÜR unter "Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)" derzeit über drei Jahre nach AfA abschreibe.
    2017 kam noch ein Multifunktionsdrucker dazu, Wert 300,- €. Das Gerät sehe ich als selbstständig nutzbar an, da Kopierfunktion und ohne PC nutzbar.

    Auf Nachfrage beim FA wurde mir mitgeteilt, dass das MuFu Gerät ebenfalls über drei Jahre abgeschrieben werden soll. Diese Info widerspricht aber den vielen Beiträgen im Netz, wonach das Gerät als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort im 1. Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann (ab 2018 GWG bis 800,- € netto möglich) .


    Ich bin jetzt komplett verwirrt, wo ich das Gerät denn nun korrekt aufführe? Meiner Meinung nach gäbe es folgende Möglichkeiten:

    - In der ESt unter Anlage N "Weitere Werbungskosten" -> Dann aber nur teilweise steuerlich geltend machbar wg. Trennung zw. privater und gewerbl. Nutzung? (Vermutung)
    oder
    - In der EÜR unter Anlage AVEÜR mit kompletter Abschreibung im 1. Anschaffungsjahr -> Problem: In der Anlage, wo der PC schon abgeschr. wird, steht ganz klar "Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)" - das MuFu ist doch aber ein GWG, oder?


    Wo muss es korrekt aufgeführt werden? Bin für jede Info dankbar.

    Grüße mediadesign

    #2
    AW: Multifunktionsdrucker absetzen

    GWG gehören nicht in die AVEÜR, das steht auch in den Erläuterungen! Ein Multifunktionsgerät kannst du, wie du richtig erkannt hast, als selbständiges Wirtschaftsgut behandeln, es ist ja nicht vom PC abhängig.

    Wenn du es als GWG behandelst, ist die Zeile 33 der EÜR zutreffend.

    Du musst es aber nicht als GWG behandeln, dann kommt es als eigenes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch in die AVEÜR. Die 36 Monate sind dann richtig.

    Eine private Mitbenutzung sollte man über Entnahmen (Zeile 20 + Zeile 16 der EÜR für die Umsatzsteuer) abwickeln. Dann ist das transparent.

    Zeile 16 ist für dich als Kleinunternehmer irrelevant! - Hatte ich überlesen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.07.2018, 21:35. Grund: Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Multifunktionsdrucker absetzen

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort. Ich muss trotzdem nochmal nachhaken:

      1. Das MuFu Gerät kostet exakt 299,- Brutto. In Zeile 33 Anlage EÜR würde man die GWG aber als Nettobeträge eintragen, richtig?
      Das Gerät kostet abzgl. 19% ja nur 242,19 € netto, es wäre somit unter der Grenze von 250,- €. Kann es dann in der EÜR bei den normalen Betriebsausgaben aufgeführt werden?

      P.S.: Die Kosten für den PC, den ich bereits über AfA abschreibe, müssen ja als Kleinunternehmer als Bruttowert eingetragen werden. Kann man hier allgemein sagen "Abschreibung brutto" und "GWG netto"?

      2. Generell würde ich gern wissen, wie ein Anlageverzeichnis für ein GWG aussehen müsste: formlose Aufstellung mit Datum der Anschaffung und nur verwahrt in den eigenen Unterlagen (Stichwort Bereithaltungspflicht für FA) oder muss das mit übermittelt werden bzw. gibt es eine Eintragungsmöglichkeit in der EÜR etc.?

      Vielen Dank schonmal
      Grüße mediadesign

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        #4
        AW: Multifunktionsdrucker absetzen

        Die neue Untergrenze von 250,00 € netto, bis zu der du das als Aufwand behandeln könntest, gilt erst ab 2018, im Jahr 2017 waren das noch 150,00 €. Auch wenn es sich hier um Nettobeträge ohne Umsatzsteuer handelt,

        ist für deine konkrete GWG-Abschreibung natürlich der Bruttopreis anzusetzen, da du ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Deshalb gilt bei dir: GWG brutto.

        Das gesondert zu führende Verzeichnis muss anders als die AVEÜR nicht übermittelt werden! Es gibt auch keine Eintragungsmöglichkeit an anderer Stelle der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Multifunktionsdrucker absetzen

          Für GWG müssen die Belege aufbewahrt werden, eigenes Verzeichnis kann man/frau auch führen.

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            #6
            AW: Multifunktionsdrucker absetzen

            Vielen Dank!

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