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In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind nicht

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    In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind nicht

    Folgender Fall:
    Wir haben zwei Kinder. (Geb. 2013 und 2011). In der Steuerberechnung aus Elster-Formular ist in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens nur ein Kinderfreibetrag abgezogen. Gleichzeitig wurde das Kindergeld für ein Kind auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Bei der Kst und dem Soli die Freibeträge für beide Kinder abgezogen.

    Zitat aus der Steuerberechnung:
    "ab Freibeträge für das am 06.01.2011 geborene Kind ... -7.356"
    "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen ... 2.304"

    Meine Frage:
    Warum wird nur ein Kind für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens herangezogen?
    Warum wird der Freibetrag abgezoge und das Kindergeld hinzugerechnet?

    Mit diesem Berechnungsmodell haben wir eine saftige Steuernachzahlung zu leisten.

    #2
    AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

    Nach § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder entweder durch die Zahlung des Kindergeldes oder der Gewährung des Kinderfreibetrages (§ 32 Absatz 6 EStG) bewirkt. Um eine doppelte Vergünstigung auszuschließen, wird bei der Gewährung von Kinderfreibeträgen die tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld erhöht.

    Diese Günstigerprüfung nach § 31 EStG wird für jedes Kind getrennt durchgeführt und kann auf Grund der Progression im Einkommensteuertarif für jedes Kind unterschiedlich ausfallen.

    Nach meiner Erfahrung führt die maschinelle Prüfung des § 31 EStG in EF (bei richtiger Eingabe) zu richtigen Ergebnissen auch wenn dies auf den ersten Blick nicht so aussieht. Eine Ausführliche Darstellung der Günstigerprüfung ist vom Programm leider nicht vorgesehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

      Zitat von paul99 Beitrag anzeigen
      Folgender Fall:
      Wir haben zwei Kinder. (Geb. 2013 und 2011). In der Steuerberechnung aus Elster-Formular ist in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens nur ein Kinderfreibetrag abgezogen. Gleichzeitig wurde das Kindergeld für ein Kind auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Bei der Kst und dem Soli die Freibeträge für beide Kinder abgezogen.

      Zitat aus der Steuerberechnung:
      "ab Freibeträge für das am 06.01.2011 geborene Kind ... -7.356"
      "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen ... 2.304"

      Meine Frage:
      Warum wird nur ein Kind für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens herangezogen?
      Warum wird der Freibetrag abgezoge und das Kindergeld hinzugerechnet?

      Mit diesem Berechnungsmodell haben wir eine saftige Steuernachzahlung zu leisten.
      Hallo,

      rechne dir mal aus wie hoch dein zuversteuerndes Einkommen wäre ohne den Abzug des Freibetrages.
      Mit Kinddergeld allein bist du schlechter gestellt als durch den Abzug des Kinderfreibetrags

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

        Mit diesem Berechnungsmodell haben wir eine saftige Steuernachzahlung zu leisten.
        Der Ansatz des Kinderfreibetrags anstelle des Kindergelds führt nie zu einer Steuernachzahlung! Die Ursachen musst du woanders suchen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

          warum wird denn nur ein kind in die berechnung einbezogen?

          Kommentar


            #6
            AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

            es kann sein, dass für ein Kind der Freibetrag günstiger ist und für das andere das Kindergeld. Je nach Progression.

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              #7
              AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

              Zitat von paul99 Beitrag anzeigen
              warum wird denn nur ein kind in die berechnung einbezogen?
              Sollte im Erläuterungstext des Einkommensteuerbescheides stehen und ergibt sich aus § 31 EStG (wie schon erwähnt):

              Für 1 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG
              berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw.
              vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher
              Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b
              BGB besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer
              hinzugerechnet (§ 31 EStG). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den
              Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der
              Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurde
              dagegen das Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen
              nicht hinzugerechnet.
              Für weitere Kinder wurde die gebotene steuerliche Freistellung des
              Existenzminimums durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen
              bewirkt. Die Berücksichtigung eines Freibetrags für Kinder bei der Berechnung
              des zu versteuernden Einkommens kommt insoweit nicht in Betracht.
              Zuletzt geändert von Petz1900; 24.07.2018, 11:26.

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                #8
                AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

                ja, danke für die antworten.
                ich habe nun die drei möglichen varianten ohne freibetrag, mit einem kind und mit zwei kindern durchgerechnet.
                mit einem kind ist es tatsächlich am einfachsten.
                danke für die anregungen hier.

                PS: meine sonstigen vorsorgeaufwendungen und versicherungen (rente, unfall, berufsunfähigkeit, ...) wurden nicht berücksichtigt. da muss ich ansetzen.

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                  #9
                  AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

                  die werden auch nicht berücksichtigt, wenn schon die Krankenkassenbeiträge über den Höchstbeträgen liegen.

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                    #10
                    AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

                    Hallo,

                    Hattest du Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld,

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: In Steuerberechnung wurde nur 1 Kinderfreibetrag abgezogen, für das zweite Kind n

                      Zitat von paul99 Beitrag anzeigen
                      ich habe nun die drei möglichen varianten ohne freibetrag, mit einem kind und mit zwei kindern durchgerechnet.
                      mit einem kind ist es tatsächlich am einfachsten.
                      Mit zwei Kindern sollte aber zumindest weniger Kirchensteuern und Soli raus kommen, da dort immer alle Kinderfreibeträge angesetzt werden - unabhängig vom Kindergeld.

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