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Einspruch mit Nachreichung von Anlagen

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    Einspruch mit Nachreichung von Anlagen

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen, der auch mein erster mit Elster war. Ich hatte letztes Jahr meine Lebensversicherung gekündigt und mir auszahlen lassen, wobei ich weniger ausbezahlt bekommen habe, als ich eingezahlt hatte über die Jahre.
    Die Differenz habe ich natürlich mit angegeben, mir war aber nicht bekannt, dass ich die Bescheinigung auf jedenfall einreichen muss, da es ja schließlich heißt, dass man die Belege erst bei Anforderung einreichen sollte.

    Jetzt wurde das natürlich nicht mit berücksichtigt und ich will gerne Einspruch einlegen und die Bescheinigung mitschicken. Ich finde auf MeinElster zwar den Einspruch, aber nicht den richtigen Weg, wie ich meine Bescheinigung mitschicken kann.

    Geht das überhaupt, die Bescheinigung von der Versicherung mitzuschicken? Wenn ja, wie?
    Sollte es nicht gehen, was ist der beste Weg, dass das noch mit berechnet wird? Erst Einspruch einlegen, darauf hinweisen, dass man diese per Post zukommen lässt? Ich finde leider nichts hilfreiches und hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen und mir vielleicht sogar die richtige Option anzeigen.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Einspruch mit Nachreichung von Anlagen

    Zitat von Premox Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen, der auch mein erster mit Elster war. Ich hatte letztes Jahr meine Lebensversicherung gekündigt und mir auszahlen lassen, wobei ich weniger ausbezahlt bekommen habe, als ich eingezahlt hatte über die Jahre.
    Die Differenz habe ich natürlich mit angegeben, mir war aber nicht bekannt, dass ich die Bescheinigung auf jedenfall einreichen muss, da es ja schließlich heißt, dass man die Belege erst bei Anforderung einreichen sollte.

    Jetzt wurde das natürlich nicht mit berücksichtigt und ich will gerne Einspruch einlegen und die Bescheinigung mitschicken. Ich finde auf MeinElster zwar den Einspruch, aber nicht den richtigen Weg, wie ich meine Bescheinigung mitschicken kann.

    Geht das überhaupt, die Bescheinigung von der Versicherung mitzuschicken? Wenn ja, wie?
    Sollte es nicht gehen, was ist der beste Weg, dass das noch mit berechnet wird? Erst Einspruch einlegen, darauf hinweisen, dass man diese per Post zukommen lässt? Ich finde leider nichts hilfreiches und hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen und mir vielleicht sogar die richtige Option anzeigen.

    Liebe Grüße
    Hallo,

    ich habe erfahren, es gibt auch noch den Postweg oder per E-Mail oder persönlich abgeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einspruch mit Nachreichung von Anlagen

      Hallo,

      leider können tatsächlich (noch) keine Anlagen über MeinElster versendet werden, was für mich wieder einmal zeigt, dass das noch lange nicht ausgereift ist.

      Wenn der Einspruch jetzt schnell eingereicht werden muss (weil die Einspruchsfrist ausläuft) würde ich es so machen, wie du geschrieben hast - Einspruch über MeinElster und Hinweis auf die (per Post) nachgereichten Belege.

      Ansonsten würde ich den gesamten Einspruch (klassisch) per Post schicken - die Zuordnung aller Unterlagen läuft in den Finanzämtern meist besser, wenn alles auf demselben Weg dort ankommt.

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        #4
        AW: Einspruch mit Nachreichung von Anlagen

        Hallo,
        von mir zwar etwas verspätet, aber vielleicht doch noch hilfreich:
        Ich habe letzthin in Vertretung meines Sohnes Einspruch direkt mit dem Elster-Formular eingelegt (falsche Zuordnung von Kapitaleinkünften). Als ich merkte, dass ich zur Begründung keine PDF-Scans beifügen konnte, habe ich am Ende der Begründung ausdrücklich angeboten, alle erwähnten Nachweise auf ausdrückliche Aufforderung des FinA kurzfristig nachreichen zu können und zu wollen. Dazu zählte etwa auch die schriftlich fixierte und von meinem Sohn unterschriebene Vollmachtsurkunde. Ohne jegliche Rückfrage ist der Einspruch mit gegenüber (Vertretung !) schriftlich positiv beschieden worden.
        Im übrigen bin ich der Meinung: Wenn die Finanzverwaltung ein System wie Elster einrichtet, aber darin keine Übermittlung von Belegen ermöglicht, wird sie dafür Sorge tragen müssen, dass getrennt eingereichte Belege mit dem Einspruchstext ordnungsgemäß und zeitnahe zusammengeführt werden. Das gilt m. E. auch für per Email-Anhang versandte Belege. Für sehr wichtig halte ich nur, dass bei allen Eingaben die Steuernummer genannt wird, um ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal für die Zusammenführung zu haben.

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          #5
          AW: Einspruch mit Nachreichung von Anlagen

          ... aber darin keine Übermittlung von Belegen ermöglicht,
          Die Nachreichung digitaler Anlagen (Erweiterung Einspruch um Anhänge (PDF, ??), Neues Formular zur Belegnachreichung) ist für die Zukunft durchaus geplant, wird aber voraussichtlich frühestens im November 2019 verfügbar sein.

          Es ist eben wie beim Bau von Rom!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            AW: Einspruch mit Nachreichung von Anlagen



            Die Nachreichung digitaler Anlagen (Erweiterung Einspruch um Anhänge (PDF, ??), Neues Formular zur Belegnachreichung) ist für die Zukunft durchaus geplant, wird aber voraussichtlich frühestens im November 2019 verfügbar sein.

            Es ist eben wie beim Bau von Rom!
            ist die entsprechende Funktion inzwischen vorhanden? ich konnte diesbezüglich leider nichts finden..

            Mit freundlichem Gruß


            edit:

            Wenn man den Einspruch einlegt, kann man inzwischen unter 5.Anhänge Belege hochladen...wie ist das aber, wenn man bereits einen Einspruch eingelegt hat und im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahren später erst Belege nachreichen will - ich will ja nicht jedes mal erneut einen neun Einspruch einlegen...wie würdet ihr das machen? Per Belegnachreichung zur Steuererklärung?
            Zuletzt geändert von hannover.elster; 10.11.2023, 14:33.

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              #7
              ist die entsprechende Funktion inzwischen vorhanden? ich konnte diesbezüglich leider nichts finden..
              Eigentlich schon ein paar Jahre, es sei denn, du hast ein altes Zertifikat auf die persönliche Steuernummer: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

              Per Belegnachreichung zur Steuererklärung?
              Möglich, es geht aber auch mit einer Sonstigen Nachricht, allerdings ebenfalls nur mit Zertifikat auf die Steuer-ID: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

              Falls die Dienste nicht verfügbar sind, musst du dich neu registrieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Eigentlich schon ein paar Jahre, es sei denn, du hast ein altes Zertifikat auf die persönliche Steuernummer: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung


                Möglich, es geht aber auch mit einer Sonstigen Nachricht, allerdings ebenfalls nur mit Zertifikat auf die Steuer-ID: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

                Falls die Dienste nicht verfügbar sind, musst du dich neu registrieren.
                Mal aus Interesse, weil du Steuer-Id sagst...
                D.h. Berater können auf diesem Weg keine Belege im Rahmen des Einspruchverfahrens nachreichen? Weil

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                  #9
                  D.h. Berater können auf diesem Weg keine Belege im Rahmen des Einspruchverfahrens nachreichen? Weil
                  Doch, wenn sie mit einem Organisationszertifikat direkt bei Mein ELSTER registriert sind, könnten die diese Dienste ebenfalls nutzen,

                  natürlich auch mit ihrer persönlichen Registrierung. Es haben aber nicht alle Kanzleien ein Konto bei Mein ELSTER, manche nutzen Dienste

                  der Anbieter ihrer Kanzleisoftware, die m. W. aber inzwischen ebenfalls die elektronische Übermittlung unterstützen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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