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    Autoreparatur

    Liebes Forum,
    ich mache die Steuererklärung für meine Eltern. Die haben ein Auto, das sie beruflich und privat nutzen. Die beruflichen Fahrten werden in ein Fahrtenbuch eingetragen und vom Arbeitgeber bezahlt.
    Wie ist es jetzt aber mit Reparaturkosten? Ich habe öfter gelesen, dass Reparaturen nur dann geltend gemacht werden können, wenn es um Unfälle geht, die auf Dienstreisen passiert sind. Diese Forenbeiträge waren allerdings schon sehr alt. Ist das mittlerweile immer noch so? Oder kann man mittlerweile die Reparatur einfach angeben, auch ohne spezifischen Unfall-Zusammenhang? Falls ja, wo genau soll ich es eintragen? Bei sonstigen Werbungskosten in Zeile 47 der Anlage N?

    #2
    AW: Autoreparatur

    Zitat von Krit Beitrag anzeigen
    Liebes Forum,
    ich mache die Steuererklärung für meine Eltern. Die haben ein Auto, das sie beruflich und privat nutzen. Die beruflichen Fahrten werden in ein Fahrtenbuch eingetragen und vom Arbeitgeber bezahlt.
    Wie ist es jetzt aber mit Reparaturkosten? Ich habe öfter gelesen, dass Reparaturen nur dann geltend gemacht werden können, wenn es um Unfälle geht, die auf Dienstreisen passiert sind. Diese Forenbeiträge waren allerdings schon sehr alt. Ist das mittlerweile immer noch so? Oder kann man mittlerweile die Reparatur einfach angeben, auch ohne spezifischen Unfall-Zusammenhang? Falls ja, wo genau soll ich es eintragen? Bei sonstigen Werbungskosten in Zeile 47 der Anlage N?
    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass der AG 0,30.- pro gefahrenen Km erstattet.
    Damit ist Alles abgegolten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Autoreparatur

      alles klar, ok, ich weiß gar nicht wie viel. Ich frage nochmal nach. Aber für den Fall von 30 ct pro km weiß ich Bescheid. Danke für die schnelle Antwort!
      TÜV könnte man dann wohl auch nicht angeben, richtig?

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        #4
        AW: Autoreparatur

        Zitat von Krit Beitrag anzeigen
        .......
        TÜV könnte man dann wohl auch nicht angeben, richtig?
        Hallo Krit,

        wie gesagt mit 0,30 Euro pro km ist alles abgegolten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Autoreparatur

          Zitat von Krit Beitrag anzeigen
          alles klar, ok, ich weiß gar nicht wie viel. Ich frage nochmal nach. Aber für den Fall von 30 ct pro km weiß ich Bescheid. Danke für die schnelle Antwort!
          TÜV könnte man dann wohl auch nicht angeben, richtig?
          Hallo,

          bei einer Erstattung des AG ist es normalerweise auf der elektr. LstBesch vermerkt.
          Eintrag - Auswärtstätigkeit.
          Deine weitere Frage hat gar nichts mit Elster zu tun.
          Steuerberatung ist hier nicht gestattet.
          Trotzdem: Wie kommst du auf die Ideee TÜV abzusetzen?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Autoreparatur

            Hallo,

            warum schreibt ihr, dass es mit den 30 Cent abgegolten, sprich erledigt ist?
            Es muss doch trotzdem noch erklärt werden ...

            Außerdem wissen wir gar nicht worum es geht (Dienstreisen, oder gewöhnliche Fahrten zur Arbeit). Bei Dienstreisen wäre ja ein direkter Nachweis der Kosten möglich.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Autoreparatur

              Stefans Aussage verstehe ich nicht so ganz: Wenn in den 30 ct auch die normalen Reparaturen drin sind, dann brauche ich doch keine Reparaturen noch zusätzlich einzutragen, oder?

              Bei einer Situation auf einer dienstlichen Fahrt ist ein Reh vom Auto erwischt worden. Da hat die Versicherung einen Teil bezahlt, aber es gab einen Selbstbehalt, den meine Eltern zahlen mussten. Das könnte ich demnach bei weiteren Werbungskosten angeben, richtig?

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                #8
                AW: Autoreparatur

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                warum schreibt ihr, dass es mit den 30 Cent abgegolten, sprich erledigt ist?
                Es muss doch trotzdem noch erklärt werden ...

                Außerdem wissen wir gar nicht worum es geht (Dienstreisen, oder gewöhnliche Fahrten zur Arbeit). Bei Dienstreisen wäre ja ein direkter Nachweis der Kosten möglich.

                Stefan
                Hallo,

                Zitat TE: Die beruflichen Fahrten werden in ein Fahrtenbuch eingetragen und vom Arbeitgeber bezahlt.
                Zitat von mir:bei einer Erstattung des AG ist es normalerweise auf der elektr. LstBesch vermerkt.
                Eintrag - Auswärtstätigkeit.

                Das dürfte doch verständlich sein????

                Gruß FIGUL

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von Krit Beitrag anzeigen
                Stefans Aussage verstehe ich nicht so ganz: Wenn in den 30 ct auch die normalen Reparaturen drin sind, dann brauche ich doch keine Reparaturen noch zusätzlich einzutragen, oder?

                Bei einer Situation auf einer dienstlichen Fahrt ist ein Reh vom Auto erwischt worden. Da hat die Versicherung einen Teil bezahlt, aber es gab einen Selbstbehalt, den meine Eltern zahlen mussten. Das könnte ich demnach bei weiteren Werbungskosten angeben, richtig?
                Hallo,

                warum kommst du tröpfchenweise mit den Informationen.
                Du hast ganz allgemein von Reparatur gesprochen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Autoreparatur

                  Dass mit den Tröpfchen-weise tut mir leid, liegt auch an der Kommunikation mit meinen Eltern, die das mit dem Reh mir leider auch erst später gesagt haben...
                  Aber ich werte das jetzt als: Ja kann man angeben und zwar genau bei den weiteren Werbungskosten der Anlage N. Stimmt das so?

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                    #10
                    AW: Autoreparatur

                    Zitat von Krit Beitrag anzeigen
                    Dass mit den Tröpfchen-weise tut mir leid, liegt auch an der Kommunikation mit meinen Eltern, die das mit dem Reh mir leider auch erst später gesagt haben...
                    Aber ich werte das jetzt als: Ja kann man angeben und zwar genau bei den weiteren Werbungskosten der Anlage N. Stimmt das so?
                    Hallo,

                    richtig

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Autoreparatur

                      Hallo,

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Zitat TE: Die beruflichen Fahrten werden in ein Fahrtenbuch eingetragen und vom Arbeitgeber bezahlt.
                      Zitat von mir:bei einer Erstattung des AG ist es normalerweise auf der elektr. LstBesch vermerkt.
                      Eintrag - Auswärtstätigkeit.

                      Das dürfte doch verständlich sein????
                      OK, mit "Eintrag - Auswärtstätigkeit" meintest du, dass es dort erklärt werden muss.
                      Mir kommt halt immer der Verdacht, dass es so verstanden wird als ob man gar nichts erklären muss (weil, selber hatte man ja keine Kosten). Und das stimmt eben nicht, in dem Fall würden die Erstattungen des Arbeitgebers nachversteuert.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Autoreparatur

                        In der Lohnsteuerbescheinigung werden normalerweise unter Nummer 20 nur steuerfreie Zuschüsse zu Verpflegungsmehraufwendungen für Auswärtstätigkeit bescheinigt.

                        Für Fahrtkostenerstattungen bei Auswärtstätigkeit gibt es keine Nummer, wo die einzutragen wären, die Nummern 17 und 18 betreffen bekanntlich nur Fahrten Wohnung - 1.Tätigkeitsstätte
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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