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Berechtigung für Belegabruf löschen geht nicht?

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    Berechtigung für Belegabruf löschen geht nicht?

    Hallo zusammen,
    die erste Steuererklärung für 2017 habe ich als Neuling in ElsterFormular erledigt!

    Ich möchte jetzt noch den Belegabrufnehmer, meinen früheren Steuerberater, in ElsterFormulae löschen. Ich finde keinen Weg, dies zu tun!!
    In der Anzeige "Abrufberechtigungen anzeigen,usw." wird die Vollmacht als "aktiv" angezeigt.
    In der "Elster-Hilfe" finde ich als Beispiel den Status "genehmigt" und außerdem einen blauen Link "Berechtigung löschen".
    Kann es sein, das dies damit zusammenhängt, das ich in dem Steuerberater früher eine Erlaubniserklärung unterschrieben habe?
    Über diese hat er die Berechtigung vermutlich einrichten lassen!
    Mich würde schon wundern, wenn ich als Eigentümer der Daten nicht selbst aktiv werden kann.

    Ich wäre dankbar für Hinweise.
    Klaus

    #2
    AW: Berechtigung für Belegabruf löschen geht nicht?

    Probiere es mal direkt in Mein ELSTER und nicht über ElsterFormular!

    https://www.elster.de/eportal/start
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Berechtigung für Belegabruf löschen geht nicht?

      Guten Abend Charlie24,
      danke! Das war schnell!
      Unter Berechtigung verwalten in Mein Elster finde ich lediglich eine Genemigte Berechtigung meiner Ehefrau. Aber der Steuerberater ist hier nirgendwo sichtbar. Vielleicht hast Du ja noch einen Tipp?

      Danke auf jeden Fall
      Klaus

      Kommentar


        #4
        AW: Berechtigung für Belegabruf löschen geht nicht?

        Es gibt bei Formulare & Leistungen auch das Untermenü Liste der Vollmachten. Du bist der Vollmachtgeber!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Berechtigung für Belegabruf löschen geht nicht?

          Problem gelöst.
          Vielen Dank für den Tipp

          Grüße
          Klaus

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