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kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

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    kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

    ich und mein Mann leben in Deutschland, er hat eine Aufenthaltserlaubnis und arbeitet seit mehr als 1 Jahr hier. es gibt seiner seits ein Kind aus 1. Ehe wohnhaft mit kindsmutter in der Schweiz. Alimente wurden ende 2017 erst berechnet auf 400 franken pro Monat welche wir aber 2017 noch nicht bezahlt haben (weil die Verhandlung erst ende Nov. war) kinderzulage bekommt die Kindsmutter monatl. 200 Franken. ich und mein Mann haben ein Gesamt Brutto von 33348 euro. Bekommen wir weil beide in der Schweiz wohnen den Kinderfreibetrag komplett? oder ist es besser wenn wir das Kindergeld anrechnen lassen oder gar die Alimente als Außergewöhnliche Belastung? aber dürften wir das überhaupt weil wir ja noch gar nicht bezahlt hatten in dem jahr, die wurden zwar für das gesamte Jahr festgesetzt aber Überweisungsbelege oder so was hab ich ja nicht ?

    #2
    AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

    Zitat von mary 1 Beitrag anzeigen
    ich und mein Mann leben in Deutschland, er hat eine Aufenthaltserlaubnis und arbeitet seit mehr als 1 Jahr hier. es gibt seiner seits ein Kind aus 1. Ehe wohnhaft mit kindsmutter in der Schweiz. Alimente wurden ende 2017 erst berechnet auf 400 franken pro Monat welche wir aber 2017 noch nicht bezahlt haben (weil die Verhandlung erst ende Nov. war) kinderzulage bekommt die Kindsmutter monatl. 200 Franken. ich und mein Mann haben ein Gesamt Brutto von 33348 euro. Bekommen wir weil beide in der Schweiz wohnen den Kinderfreibetrag komplett? oder ist es besser wenn wir das Kindergeld anrechnen lassen oder gar die Alimente als Außergewöhnliche Belastung? aber dürften wir das überhaupt weil wir ja noch gar nicht bezahlt hatten in dem jahr, die wurden zwar für das gesamte Jahr festgesetzt aber Überweisungsbelege oder so was hab ich ja nicht ?
    Hallo,

    deine FRagen haben nichts mit Elster zu tun.
    Aber: Dein Mann erhält den halben Kinderfreibetrag
    In der Anlage KInd wird bei -Anspruch Kindergeld- der halbe Betrag eingegeben.

    Alimente sind keine agBs

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

      Hallo mary1,

      einmal ganz allgemein zu dem Thema, ohne auf die Besonderheiten einzugehen, die im Zweifelsfall eher ein Steuerberater beantworten sollte als ein Anwenderforum zu einem "Steuerprogramm":

      - Die Prüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser ist, läuft bei der Steuerberechnung automatisch im Hintergrund, sobald die Anlage Kind ausgefüllt ist - darüber braucht man sich keine großen Gedanken zu machen.
      - WENN Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden können, dann immer im Jahr der ZAHLUNG (§ 11 Abs. 2 EStG).

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        #4
        AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

        aber kann ich alimente dann für dieses jahr sozusagen mit angeben und trotz allem den halben kinderfreibetrag bekommmen? und warum bekommen wir nur die Hälfte und nicht den ganzen? kindsmutter lebt doch im Ausland und erhält somit nix von hier

        - - - Aktualisiert - - -

        von wegen keine großen gedanken machen das geht alles ganz automatisch, ich hab anlage kind ausgefüllt alles gut soweit aber der finanzamt mensch hat gesagt am Telefon weil er eben weder kigeld noch freibetrag mit angerechnet hat ach ja da stehts ja hab ich vergessen. nun weis ich natürlich nicht wie viel er mir jetzt noch anrechnet aber trotzdem sonst hätte er das eben einfach mal vergessen

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          #5
          AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

          Zitat von mary 1 Beitrag anzeigen
          aber kann ich alimente dann für dieses jahr sozusagen mit angeben und trotz allem den halben kinderfreibetrag bekommmen? und warum bekommen wir nur die Hälfte und nicht den ganzen? kindsmutter lebt doch im Ausland und erhält somit nix von hier
          HAllo,

          bei dir sind Kinder agB?
          Warum nur die Hälfte? Weil jeder Elternteil deen hälftigen Anspruch hat.
          Du bist da gar nicht involviert
          Frag einen Steuerberater

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

            Steuerberater sind teuer womit soll ich das denn bezahlen? wie geschrieben das geld geht alles für das kind drauf. deswegen dachte ich ich bekomme hier ekn paar tipps

            - - - Aktualisiert - - -

            ich finde schon wenn man nur 1200 euro verdient und davon 400 für das kind weg gehen das das agb sind. noch dazu kommen ja fahrtkosten für Besuche/aufenthalte etc. das fällt schon ins Gewicht, findest du nicht?

            - - - Aktualisiert - - -

            Ein Elternteil erhält auch den vollen Kinderfreibetrag, wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht bekannt, der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist oder ein Elternteil im Ausland lebt.

            von wegen keine Ahnung das steht im Internet so... ein teil lebt im ausland also...

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              #7
              AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

              Hallo mary 1,

              dein Mann hat Anspruch auf das halbe Kindergeld bzw. den halben Kinderfreibetrag darum geht es in der Anlage Kind und daraus ergibt sich eine eventuelle steuerliche Auswirkung.
              Und grundsätzlich prüft die Steuerberechnung was ist günstiger Kindergeld oder Kinderfreibetrag und damit ist dann so grundsätzlich alles abgegolten an Aufwendungen für das Kind, mal abgesehen von den speziellen Regelungen wie Betreuungskosten oder Ausbildungsfreibetrag.

              Fazit -> Kinder kosten nun mal Geld, vor allem auch bei dem Elternteil wo sie leben.

              Tschüß

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                #8
                AW: kinderfreibetrag oder Kindergeld was ist besser?

                Unterhaltszahlungen für Kinder sind nicht abzugsfähig soweit Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht - § 33 a Absatz 1 Satz 4 EStG.

                Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag besteht nach § 32 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 6 Satz 3 Nr. 1 EStG.
                Anspruch auf Kindergeld ergibt sich aus §§ 62 + 63 EStG.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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