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    Änderungslisten kommen falsch an

    Hallo und guten Morgen,

    ich bin neu im Forum und habe mich eigentlich wegen dieser einen Frage hier angemeldet, weil ich bei der Suche im www nicht fündig geworden bin.
    Ich hoffe, es kann mir jemand helfen oder einen Rat geben.

    Bis zum 31.12.2017 war ich externer Lohnabrechner für eine Immobilienverwaltung. Ich habe mein "Neben"Gewerbe ordentlich abgemeldet und die
    Mitarbeiter der Firma, die ich betreut habe, wurden mit entsprechenden Meldungen (SV etc.) im Lohnprogramm abgerechnet für Dezember 2017,
    da ab 01.01.2018 ja ein Steuerbüro die Abrechnungen übernommen hat.

    Meine Frage nun: ich bekomme immer noch den Hinweis auf ELStAM-Änderungslisten vom Finanzamt, obwohl ich die ja gar nicht mehr brauche, nicht
    mehr will und auch nicht mehr abrufe. Wie kann ich das ändern??? Möchte ungern meinen ehemaligen Mandanten anrufen und bitten, dass sich u. U.
    sein Steuerberater mit dem FA in Verbindung setzt.

    Das kann man doch bestimmt auch anders lösen???

    Bin für jeden Hinweis dankbar.

    Liebe Grüße,
    Michaela

    #2
    AW: Änderungslisten kommen falsch an

    Für den Wechsel des Datenübermittlers gibt es 2 Alternativen:

    Der neue Datenübermittler hat die Möglichkeit eine Ummeldung (Datenübermittlerwechsel) durchzuführen. Bei der Ummeldung sollte der neue Datenübermittler die IdNr. zu allen aktiven Arbeitsverhältnissen
    des betreffenden Arbeitgebers berücksichtigen. Als Referenzdatum kann bei der Ummeldung nur ein Wert zwischen dem 01. des aktuellen Monats und dem 01. des Folgemonats (jeweils einschließlich des genannten Tages)
    bezogen auf den Tag der Ummeldung verwendet werden. Die Ummeldung sollte erst dann erfolgen, wenn der bisherige Datenübermittler alle noch ausstehenden Änderungslisten abgerufen hat.
    Der neue Datenübermittler erhält eine Ummeldebestätigungsliste mit ab dem bei der Ummeldung gewählten Referenzdatum gültigen ELStAM.
    Der alte Datenübermittler erhält mit der nächsten Monatsliste den Hinweis, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.

    Alternativ kann der alte Steuerberater/Datenübermittler die Arbeitnehmer auch abmelden und der neue Datenübermittler die Arbeitsverhältnisse neu anmelden.
    Dabei erhält der alte Datenübermittler eine Abmeldebestätigungsliste und der neue eine Anmeldebestätigungsliste.

    Wenn du nicht anrufen willst, musst du wohl alle Arbeitnehmer abmelden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Änderungslisten kommen falsch an

      Zitat von Ringelchen1 Beitrag anzeigen
      .

      ....... Ich habe mein "Neben"Gewerbe ordentlich abgemeldet......
      .... ich bekomme immer noch den Hinweis auf ELStAM-Änderungslisten vom Finanzamt, obwohl ich die ja gar nicht mehr brauche, nicht
      mehr will und auch nicht mehr abrufe.......
      Hallo Ringelchen1,
      offensichtlich hat der neue Datenübermittler keinen Datenübermittlerwechsel durchgeführt, sondern eine Neuanmeldung der Arbeitnehmer und du hast zwar dein Nebengewerbe ordentlich abgemeldet, aber musst jetzt die Arbeitnehmer noch zum 31.12.2017 abmelden.

      Schau doch mal eine Änderungsliste an, da klärt sich das auf ->siehe Beschreibung der Varianten von Charlie24.

      Tschüß

      Kommentar

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