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Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage Kind ?

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    Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage Kind ?

    Hallo liebe User,

    ich bin momentan dabei meine erste freiwillige Steuererklärung zu machen.

    Ich habe letztes Jahr als Student gearbeitet und möchte natürlich daher auch die gezahlten Steuern zurückbekommen, da ich unter dem Steuerfreibetrag bin.

    Nun frage ich mich, ob ich die Anlage Kind ausfüllen muss, da ich von der Familienkasse das Kindergeld direkt abgezweigt bekommen habe.

    Laut: https://www.steuerklassen.com/steuer...eld-vermerken/

    Muss ich dies bei mir ausfüllen, jedoch scheint es mir eigenartig, mich selber als Kind bei mir einzutragen.

    Weil ich verstehe es so, dass ich da den Anspruch auf Kindergeld angeben muss. Der Anspruch haben weiterhin meine Eltern und dieser ändert sich ja nicht.

    https://www.kindergeld.org/abzweigun...indergeld.html

    Oder muss ich das Kindergeld woanders angeben?

    Spielt es eine Rolle, ob ich die Steuererklärung freiwillig, verpflichtend (da ich dieses Jahr anfange zu arbeiten) oder eine vereinfachte Steuererklärung abgebe?

    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von ; 06.08.2018, 19:02.

    #2
    AW: Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage K ?

    Zitat von Avire Beitrag anzeigen
    Hallo liebe User,

    ich bin momentan dabei meine erste freiwillige Steuererklärung zu machen.

    Ich habe letztes Jahr als Student gearbeitet und möchte natürlich daher auch die gezahlten Steuern zurückbekommen, da ich unter dem Steuerfreibetrag bin.

    Nun frage ich mich, ob ich die Anlage K ausfüllen muss, da ich von der Familienkasse das Kindergeld direkt abgezweigt bekommen habe.

    Laut: https://www.steuerklassen.com/steuer...eld-vermerken/

    Muss ich dies bei mir ausfüllen, jedoch scheint es mir eigenartig, mich selber als Kind bei mir einzutragen.

    Oder muss ich das Kindergeld woanders angeben?

    Spielt es eine Rolle, ob ich die Steuererklärung freiwillig, verpflichtend (da ich dieses Jahr anfange zu arbeiten) oder eine vereinfachte Steuererklärung abgebe?

    Beste Grüße

    Avire
    Hallo,

    du meinst wohl die Anlage Kind.
    Anlage K ist etwas anderes.
    Die Anlage Kind gehört NICHT zu deiner Erklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage K ?

      Eine vereinfachte Steuererklärung ist mit ElsterFormular nicht möglich. Für jedes Deiner Kinder füllst Du eine Anlage Kind aus.

      EDIT: den Link von Dir hab ich mir gerade nochmal angeguckt. Unglaublich dass solche sogenannten _Informationen_ veröffentlicht werden.
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.08.2018, 18:41.

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        #4
        AW: Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage K ?

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        du meinst wohl die Anlage Kind.
        Anlage K ist etwas anderes.
        Die Anlage Kind gehört NICHT zu deiner Erklärung

        Gruß FIGUL
        Oh natürlich, vielen Dank. Ich habe den Fehler abgeändert.

        Kommentar


          #5
          AW: Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage K ?

          Zitat von Avire Beitrag anzeigen
          Oh natürlich, vielen Dank. Ich habe den Fehler abgeändert.
          Ich auch

          Kommentar


            #6
            AW: Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage Kind ?

            Zitat von Avire Beitrag anzeigen
            Laut: https://www.steuerklassen.com/steuer...eld-vermerken/
            Muss ich dies bei mir ausfüllen, jedoch scheint es mir eigenartig, mich selber als Kind bei mir einzutragen.
            Der verlinkte Beitrag ist im Kontext tatsächlich etwas unglücklich formuliert, jedoch steht dort nichts von einer Anlage Kind in der ESt des volljährigen Kindes.
            Es soll m.E. nur verdeutlicht werden, dass ein Kind mit steuerpflichtigen Einkünften die entsprechenden Anlagen (N,G,KAP,...) in der eigenen ESt auszufüllen hat.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Abgezweigtes Kindergeld -> Anlage Kind ?

              Unter unglücklich formuliert, verstehe ich etwas anderes! Wenn dort wörtlich steht (Hervorhebungen sind von mir!):

              Wer muss das Geld für die Kinder bei volljährigen Kindern vermerken?

              Bei volljährigen Kindern wird das Geld häufig diesen direkt überwiesen, um ihnen beispielsweise im Studium zu helfen. Eltern müssen es nur bei sich vermerken, wenn sie auch tatsächlich noch die 194 Euro monatlich erhalten.

              Werden diese dem volljährigen Kind direkt überwiesen, muss dieses nur dann eine entsprechende Anlage ausfüllen, wenn es selbst ein steuerpflichtiges Einkommen hat. Ansonsten besteht eine solche Pflicht nicht.
              dann ist schlicht irreführend bzw. einfach falsch!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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