Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

    Hallo,

    neben meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich noch eine Lehrtätigkeit (gem. § 3 Nr. 26), d.h. meine Einnahmen sind USt befreit. Wie/wo weise ich die diesbezüglichen Kosten (Fahrtkosten) aus, wenn Sie die Pauschale überschreiten? Ebenfalls in der EÜR und "vermenge" diese Ausgaben dann mit den übrigen aus meiner sonstigen freiberuflichen Tätigkeit?

    Herzlichen Dank!

    #2
    AW: Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

    Zitat von Aeolos Beitrag anzeigen
    Hallo,

    neben meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich noch eine Lehrtätigkeit (gem. § 3 Nr. 26), d.h. meine Einnahmen sind USt befreit. Wie/wo weise ich die diesbezüglichen Kosten (Fahrtkosten) aus, wenn Sie die Pauschale überschreiten? Ebenfalls in der EÜR und "vermenge" diese Ausgaben dann mit den übrigen aus meiner sonstigen freiberuflichen Tätigkeit?

    Herzlichen Dank!
    Hallo,

    warum vermengen?

    Ganz am Anfang steht : für jeden ,,,

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

      Ach, das hatte ich tatsächlich übersehen. Das klingt ja nach einer einfachen und logischen Antwort! Somit gebe ich eine EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit und eine EÜR für meine Lehrtätigkeit ab, richtig?

      Ganz herzlichen Dank!!

      Kommentar


        #4
        AW: Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

        Somit gebe ich eine EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit und eine EÜR für meine Lehrtätigkeit ab, richtig?
        Transparenter ist das allemal! Was ich bei deiner Ausgangsfrage allerdings überhaupt nicht verstanden habe:

        ... eine Lehrtätigkeit (gem. § 3 Nr. 26), d.h. meine Einnahmen sind USt befreit.
        Was hat jetzt § 3 Nr. 26 EStG eigentlich mit der Frage der Umsatzsteuerbefreiung zu tun?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

          Die Lehrtätigkeit an der Universität ist eine steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, im Gegensatz zu meinen übrigen Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, wo ich 19% Umsatzsteuer vereinnahmen muss. Somit habe ich zwei verschiedene Einnahmenarten und zwei verschiedenen freiberuflichen Tätigkeiten

          Kommentar


            #6
            AW: Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

            Die Steuerfreiheit bis 2.400,00 € jährlich nach § 3 Nr. 26 EStG betrifft die Einkommensteuer, nicht die Umsatzsteuer!

            Die Umsatzsteuerfreiheit für die Lehrtätigkeit ergibt sich allein aus § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG. Da gibt es keinen Zusammenhang!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Erklärung von tatsächlichen Kosten durch Lehrauftrag (gem. § 3 Nr. 26)

              Stimmt, da hab ich zwei Sachen durcheinander gebracht. Vielen Dank für den Hinweis! Nach § 4 Nr. 21 muss ich keine Umsatzsteuer für meine Lehrtätigkeit abführen.

              Kommentar

              Lädt...
              X