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Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) in EÜR und zzgl. weitere Betriebsausgaben

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    Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) in EÜR und zzgl. weitere Betriebsausgaben

    Moin,

    ich möchte als Lehrbeauftragter einer Uni in der EÜR meine diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben geltend machen. Meine Einnahmen überschreiten 2.400 EUR, meine nachweisbaren Ausgaben insgesamt nicht.

    Kann ich die Einnahmen in Zeile 23 um die Pauschale von 2.400 kürzen und dann noch die weiteren Betriebsausgaben geltend machen (z.B. Fahrtkosten, Telefon, VPMA)?

    Herzlichen Dank!

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) in EÜR und zzgl. weitere Betriebsausgaben

    Das ist eine steuerrechtliche Frage, die aber der Gesetzgeber in § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG eindeutig mit Nein beantwortet hat.

    Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag (hier: 2.400,00 €), dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben
    abweichend von § 3c (EStG) nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) in EÜR und zzgl. weitere Betriebsausgaben

      Das kling - für mich leider - in der Tat sehr klar, ganz lieben Dank dafür! Somit werde ich wohl nur um 2.400 kürzen dürfen.

      Aber die Kürzung um 2.400 kann ich in Zeile 23 EÜR machen, richtig?

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) in EÜR und zzgl. weitere Betriebsausgaben

        Aber die Kürzung um 2.400 kann ich in Zeile 23 EÜR machen, richtig?
        Richtig, der steuerfreie Betrag von 2.400,00 € ist in Zeile 23 anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) in EÜR und zzgl. weitere Betriebsausgaben

          Klasse, herzlichen Dank!!

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