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    Guthaben verrechnen

    Moin,
    ich habe am Donnerstag unsere Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Vierteljahr 2018 abgegeben.
    Musste gleichzeitig eine Korrektur an der UmStV aus dem 4. Vierteljahr 2017 vornehmen,woraus sich ein Guthaben ergeben hat.
    Ich habe unten angegeben das es verrechnet werden soll.
    Jetzt habe ich gerade auf meinem Konto gesehen, das der ursprüngliche Betrag vorgemerkt ist.
    Und was ist mit der Verrechnung?
    Bekomme ich das Guthaben hinterher erstattet?

    LG Manuela

    #2
    AW: Guthaben verrechnen

    Zitat von MHBiber Beitrag anzeigen
    Moin,
    ich habe am Donnerstag unsere Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Vierteljahr 2018 abgegeben.
    Musste gleichzeitig eine Korrektur an der UmStV aus dem 4. Vierteljahr 2017 vornehmen,woraus sich ein Guthaben ergeben hat.
    Ich habe unten angegeben das es verrechnet werden soll.
    Jetzt habe ich gerade auf meinem Konto gesehen, das der ursprüngliche Betrag vorgemerkt ist.
    Und was ist mit der Verrechnung?
    Bekomme ich das Guthaben hinterher erstattet?

    LG Manuela
    Hallo,
    frage Dein freundliches Finanzamt. "Wir sind hier User" der elektronischen Steuererklärung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Guthaben verrechnen

      Zitat von MHBiber Beitrag anzeigen
      .......
      Ich habe unten angegeben das es verrechnet werden soll.
      Jetzt habe ich gerade auf meinem Konto gesehen, das der ursprüngliche Betrag vorgemerkt ist.
      Und was ist mit der Verrechnung?
      Bekomme ich das Guthaben hinterher erstattet?

      LG Manuela
      Hallo MHBiber,

      aus deinem Thread entnehme ich, dass du dem Finanzamt Einzugsermächtigung erteilt hast. Wenn du dann eine Verrechnung wünscht muss man beim Guthaben die Kennziffer 29 mit 1 ausfüllen (hast du offensichtlich gemacht) und aber auch auf der Nachzahlung im II.Quartal 2018 in der Kennziffer 26 eine 1 eintragen bei Verrechnung Einzug widerrufen (hast du wahrscheinlich nicht gemacht).
      Natürlich wird dir dann dein Guthaben erstattet -> ein klärender Anruf beim Finanzamt kann die Sache natürlich beschleunigen wie schon vorgeschlagen.

      Tschüß

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