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elektronische Lohnsteuerbescheinigung in MeinElster oder ElsterFormulare übernehmen

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    elektronische Lohnsteuerbescheinigung in MeinElster oder ElsterFormulare übernehmen

    Kann ich die Daten (Brutto, Kirchensteuer usw.) aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 in MeinElster oder ElsterFormulare automatisch übernehmen? Es werden nur die Werte vom Jahr 2016 angezeigt. Die wurden manuell erfasst.
    Es grüßt Volker!

    #2
    AW: elektronische Lohnsteuerbescheinigung in MeinElster oder ElsterFormulare übernehm

    Zitat von vdLi Beitrag anzeigen
    Kann ich die Daten (Brutto, Kirchensteuer usw.) aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 in MeinElster oder ElsterFormulare automatisch übernehmen? Es werden nur die Werte vom Jahr 2016 angezeigt. Die wurden manuell erfasst.
    Hallo,

    schau dir mal die Hinweise -Belegabruf- an

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: elektronische Lohnsteuerbescheinigung in MeinElster oder ElsterFormulare übernehm

      Mit dem Unterforum ELStAM hat deine Frage jetzt nichts zu tun!

      Der Belegabruf ist sowohl mit Mein ELSTER wie mit ElsterFormular möglich, ebenso die Übernahme von Belegdaten in eine Steuerklärung -VaSt.

      Wenn nur Daten von 2016 angezeigt werden, kann das unterschiedliche Gründe haben.

      1. Der Belegabruf könnte von Anfang an befristet beantragt worden sein. Das ist eigentlich nur beim Belegabruf für andere Personen denkbar.

      2. Du hast bei Mein ELSTER den Belegabruf außerhalb einer Erklärung aufgerufen und dabei das falsche Jahr ausgewählt.

      3. Der Belegabruf wurde erst vor einem oder zwei Tagen freigeschaltet.


      3. Es gibt überhaupt keine Belege für 2017, aber dann würden wenigstens die Stammdaten erscheinen

      Realistisch sind die Nummern 2 oder 3!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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