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Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

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    Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

    Liebes Forum,

    ich habe Probleme die Bescheiddaten zur Einkommensteuer 2016 zu finden.

    Ich habe im Dez letzten Jahres die Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten bekommen, s.u. und auch angesehen.
    Aber ich war damals ziemlich im Stress und habe anscheinend vergessen die Daten zu sichern... ich weiß, nicht sehr klug.

    Nun finde ich unter "Liste der Bescheiddaten" (unter Formulare und Leistungen) keine Einträge mehr.
    Aber es wird gemeldet:
    Bescheiddaten stehen nur eine begrenzte Zeit lang zur Verfügung.
    Beim ersten Download werden sie daher als Postfachnachricht hinterlegt, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugegriffen werden kann.


    Im Postfach kann ich sie allerdings nicht finden.
    Gibt es eine andere Möglichkeit, die Daten zu bekommen?

    Ich arbeite auf einem Mac und nutze Elster über den Browser Chrome.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte.

    Danke!
    Barbara

    #2
    AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

    Ich würd an Deiner Stelle den Bescheid verwenden, der mit der Post kam.

    (Eigentlich dachte ich dass auch Postfachnachrichten nach 90 Tagen gelöscht werden würden).

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

      Gibt es eine andere Möglichkeit, die Daten zu bekommen?
      Die gibt es meines Wissens nicht! Postfachnachrichten werden eigentlich schon seit Juli 2107 nicht mehr automatisch gelöscht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        seit Juli 2107
        Wenn das 2017 heißen soll, was kann dann mit den Daten passiert sein?

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn das 2017 heißen soll, was kann dann mit den Daten passiert sein?
          Das frage ich mich auch... es macht doch absolut Sinn, die Daten vorrätig zu halten. Ich denke sie sollten einfach unbegrenzt im Elster System verbleiben.
          Bei Banken verstehe ich das auch nicht, tlw werden da die Kontobewegungen ja auch nur 6 Monate vorgehalten.
          Ich meine... Elster ist doch nun wirklich sicher (will ich hoffen zumindest).

          Ja, ich kann die Postversion nehmen, aber mir geht es ums Prinzip (ich kann Papier nicht ausstehen, ehrlich gesagt)...
          Danke für eure Hilfe!

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            #6
            AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wenn das 2017 heißen soll, was kann dann mit den Daten passiert sein?
            Er kann sie selbst gelöscht haben. Ich mache das nach dem Download von Postfachnachrichten immer so.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

              Nein, gelöscht habe ich sie sicher nicht...

              - - - Aktualisiert - - -

              aber es war glaube ich Dez 2016...
              wenn ab Juli nicht mehr automatisch gelöscht wird kann das mit 6 Monaten ja doch passiert sein.
              Allerdings verstehe ich die Meldung dann nicht... aber vielleicht hat sich das einfach ungünstig überschnitten und die Meldung bezieht sich auf den Ist Zustand.
              Dank euch.

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                #8
                AW: Bescheiddaten zur Einkommensteuer nachträglich abrufen

                aber es war glaube ich Dez 2016...
                Damals wurden die Postfachnachrichten noch nach 90 Tagen automatisch gelöscht, so wie manche Entwürfe heute noch. Man wurde aber 2 Wochen vorher an die Löschung per E-Mail erinnert.

                Welche Meldung meinst du genau?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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