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Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

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    Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Hallo
    An dieser Stelle hänge ich fest.
    Ist damit der Rentenausgleich bei Scheidung gemeint, den man vom Ex Partner bekommen hat
    oder der den man abgezogen bekommen hat?

    #2
    AW: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    In welcher Rolle bist du denn? Derjenige, der leistet, erklärt das bei den Sonderausgaben im Hauptvordruck. Es gibt verschiedene Varianten (siehe Ausfüllhilfe):

    Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte in Zeile 38 ein.
    Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann.

    Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt.
    Hierfür gibt es die Zeile 39. Die Ausgleichsleistungen hat der Empfänger zu versteuern (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 5 und 7 der Anlage SO). Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden.
    Es muss eine unterschriebene Anlage U eingereicht werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

      Zitat von MelAnni Beitrag anzeigen
      Hallo
      An dieser Stelle hänge ich fest.
      Ist damit der Rentenausgleich bei Scheidung gemeint, den man vom Ex Partner bekommen hat
      oder der den man abgezogen bekommen hat?
      Hallo,

      in deine Erklärung kommen die Zahlungen ist doch eindeutig

      was du bekommst gehört in Anlage SO

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        was du bekommst gehört in Anlage SO
        Ist für mich nicht eindeutig.

        Wo steht das, dass das in Anlage SO gehört?

        Und welche Zahlungen bekommt er überhaupt? Oder zahlt er womöglich?

        Ich kann das aus dem Ursprungsthread nicht rauslesen ......

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          #5
          AW: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

          Wenn man den Ausgangsbeitrag mehrfach liest, kann man auch zu dem Schluss kommen, das es gar nicht um einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn man den Ausgangsbeitrag mehrfach liest, kann man auch zu dem Schluss kommen, das es gar nicht um einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geht!
            Das unterscheidet uns eben.

            Je länger man die Überschift liest, desto eher kann man zu der Ansicht kommen, dass er den Mantelbogen systematisch abarbeitet und bei dem Punkt schuldrechtlicher Versorgungsausgleich hängengeblieben ist.

            Wie sonst sollte man überhaupt auf dieses Wort kommen?

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