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Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

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    Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

    Hallo Zusammen,

    Mein Sohn hat russische Wurzeln und wohnt in Deutschland.
    Um Russisch als Muttersprache zu beibehalten, besichtigt er regelmäßig zusätzlich zu normale Schule auch eine russische Schule (es werden 2 Fächer dabei beigebracht: Sprache und Literatur).
    Die Kosten für russische Schule wollte ich vom Steuer absetzen und habe es als Kinderbetreuungskosten eingetragen.
    Das Finanzamt hat das jedoch abgelehnt (Begründung: "Anwendungen für Russische Schule sind keine abziehbaren Kinderbetreuungskosten").
    Soweit ich weiß - die Entscheidung ist nicht eindeutig und es gibt andere Fälle, wo Finanzamt das doch akzeptiert.

    Kennt Jemand - was ist dabei entscheidend bzw. was vom Finanzamt berücksichtigt wird (und ob es sich lohnt ein Einspruch an Finanzamt einzureichen)?

    In der Bescheinigung der Russische Schule (die noch nicht an Finanzamt gezeigt/übergeben wurde) steht:

    Wir, die Gesellschaft für Integration und Kultur in Europa e.V., Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Bayern, bestätigen hiermit, dass ... an unserem Sprachförderungsprojekt im Schuljahr ... erfolgreich teilnahm. Das Projekt umfasste den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht Russisch. Der Lernstoff entsprach in Grunde dem Standardprogramm der ... Klasse der Staatsschule der Russische Föderation.

    Soll ich versuchen ein Einspruch zu einreichen?

    Danke im Voraus für die Antworte!

    Viele Grüße!
    Zuletzt geändert von CKYHC; 20.08.2018, 10:51.

    #2
    AW: Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

    Die Frage hat mit dem Thema Elster nicht die Bohne zu tun, sondern ist Steuerberatung, die hier nicht geleistet werden kann und darf. Da musst Du Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

    Unabhängig davon sehe ich nach meiner unmaßgeblichen Meinung überhaupt keinen Grund, weshalb das Kinderbetreuungskosten sein sollen. Das ist Unterricht, nichts weiter, sorry. Aber wie gesagt, das brauchen wir hier nicht zu diskutieren.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

      Danke für die schnelle Antwort!

      Ich versuche bei FA nachzufragen (soweit ich weiß - sie beraten dabei auch).
      Die Frage wurde hier bei Elster gestellt mit Idee, dass Jemand damit Erfahrung hat.
      Die Hilfe von Elster enthält so ein Fall leider nicht und ich weiß nicht ob die Kosten wirklich als Kinderbetreuungskosten zu eintragen ist.
      Ich weiß auch, dass:
      - Es Fälle gibt, wo FA das positiv entschieden hat (in ähnliche Situation wie bei mir)
      - Die Kosten für private Schulen u.U. anerkannt werden
      - Die Kosten für Studium in Ausland für die Deutschen u.U. anerkannt werden

      - - - Aktualisiert - - -

      Während Thema-Erstellung ist durch Autokorrektur ein Fehler aufgetreten:
      Es steht "Kundebetreuungskosten" im Titel anstatt "Kinderbetreuungskosten".
      Den Titel kann ich leider nicht korrigieren...

      Kommentar


        #4
        AW: Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

        Das Forum ist nicht dafür da, Steuerrechtsfragen zu diskutieren, auch wenn das nicht immer beachtet wird. Im Übrigen ist die Eingabehilfe von ElsterFormular eindeutig:

        Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für (Nachhilfe-) Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sowie für die Verpflegung des Kindes.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

          Hallo,

          man kann doch die Kosten für eine private Schule gesondert eintragen (Schulgeld, Anlage Kind 3. Seite oben), warum hast du denn "Kinderbetreuungskosten" gewählt?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Russische Schule in Deutschland - Kundebetreuungskosten

            Weil es kein Schulgeld IST, da kein anerkannter Abschluss.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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