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Prüfen des Formulars negativ

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    Prüfen des Formulars negativ

    Tach zusammen,

    erstmalig muss ich als selbständiger Journalist die Sache für 2017 elektronisch abgegeben. Anlage zur Gewinnermittlung mit Darstellung meiner Umsätze würde ich dann wie immer formlos nachreichen. (darf man das auch per mail?)

    Est + Anlage Vorsorgeaufwand habe ich elektronisch ausgefüllt. Nach dem Schritt "Prüfen des gesamten Formulars" erhalte ich die Meldung: "Prüfungsmodus - Ihre Eingaben wurden geprüft Es sind noch Fehler vorhanden.
    Anhand der Fehlerliste auf der linken Seite können Sie zu den Fehlern navigieren.
    Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben. Hier kann eine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt und die Erklärung versendet werden."

    Auf besagter linker Seite sind aber keine Fehler markiert und eine Fehlerliste gibt es auch nicht. Was ist zu tun? Ohne Schritt 2 komme ich ja nicht zu Schritt 3 "Berechnen und Versenden ihrer Daten".

    Herzlichen Dank vorab.

    - - - Aktualisiert - - -

    hat sich erledigt :-)

    - - - Aktualisiert - - -

    Thema hat sich geklärt

    #2
    AW: Prüfen des Formulars negativ

    Anlage zur Gewinnermittlung mit Darstellung meiner Umsätze würde ich dann wie immer formlos nachreichen.
    Das darfst du ab 2017 m. E. nicht mehr! Auch die Gewinnermittlung -EÜR- muss elektronisch übermittelt werden.

    Das amtliche Formular dafür heißt bei Mein ELSTER: Einnahmenüberschussrechnung

    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Prüfen des Formulars negativ

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das darfst du ab 2017 m. E. nicht mehr! Auch die Gewinnermittlung -EÜR- muss elektronisch übermittelt werden.

      Das amtliche Formular dafür heißt bei Mein ELSTER: Einnahmenüberschussrechnung

      https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
      Ja, danke Charly. Bin unter der Bemessungsgrenze von 17.500€. Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht bei mir die Anlage S, die ich nun ausgefüllt und beigefügt habe. Die eingangs geschilderte Fehlermeldung konnte ebenfalls behoben werden.

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        #4
        AW: Prüfen des Formulars negativ

        Bin unter der Bemessungsgrenze von 17.500€
        Die gilt aber ab 2017 nicht mehr!

        https://www.bundesfinanzministerium....lage-EUER.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Prüfen des Formulars negativ

          Ah.....ooooh...danke dir vielmals!! Dann fülle ich die morgen aus und lösche die S wieder. Wie gut, dass ich das eben noch nicht abgeschickt hatte.

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            #6
            AW: Prüfen des Formulars negativ

            Den Gewinn, den Du anhand der Einnahmeüberschussrechnung ermittelt hast, trägst Du natürlich wie gewohnt in die Anlage S ein.

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              #7
              AW: Prüfen des Formulars negativ

              Ah, verstehe...also alle beide. Bin ich wieder etwas schlauer...da ich in den vergangenen Jahren nur Est + Vorsorge abgeben musste...den Rest per simpler Einnahmeüberschuss-Excel-Geschichte. Nun dann also 4 Formulare...artet ja richtig in Arbeit aus :-). DANKE euch!

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                #8
                AW: Prüfen des Formulars negativ

                Zitat von Schu Beitrag anzeigen
                da ich in den vergangenen Jahren nur Est + Vorsorge abgeben musste
                War dem Finanzbeamten wahrscheinlich zu blöd, wegen der einen Zahl das fehlende Formular anzufordern.

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                  #9
                  AW: Prüfen des Formulars negativ

                  Sorry...muss nochmal nachfragen...vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch. Wollte jetzt die Anlage -EÜR- über die Anlagenauswahl meiner Steuererklärung noch hinzufügen. Bekomme diese aber nicht zur Auswahl angezeigt. Wo finde ich die denn? Oder brauche ich doch nur die Est + Vorsorge + S und hab das gestern falsch verstanden?

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                    #10
                    AW: Prüfen des Formulars negativ

                    Die _Anlage_ EÜR ist schon lange keine Anlage mehr, sondern eine eigen Erklärung. Wie Charlie schon oben geschrieben hat, es handelt sich um das Formular Einnahmenüberschussrechnung.

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                      #11
                      AW: Prüfen des Formulars negativ

                      Ok, keine Anlage, sondern eine eigenständige Erklärung. Leider finde ich die in den Formularen auch nicht :-(

                      Bin jetzt auch zunehmend verwirrt, da die Einnahmeüberschussrechnung hier https://www.bundesfinanzministerium....lage-EUER.html als Anlage bezeichnet wird.

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                        #12
                        AW: Prüfen des Formulars negativ

                        Ich habe dir den Weg dorthin doch gestern aufgezeigt!

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post249682

                        Die amtliche Benennung als Anlage EÜR ist aus der Historie der Papiererklärungen zu verstehen, im Verfahren ELSTER ist das eine eigene Erklärung, die getrennt übermittelt werden muss
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Prüfen des Formulars negativ

                          Hallo,

                          vermutlich rührt die Bezeichnung als Anlage daher, dass die EÜR konkret zu einer Einkommensteuererklärung gehört. Abgabetechnisch ist es aber eine eigene Erklärung.

                          Wo genau du sie findest kann ich nicht sagen (bin aktuell nicht am Rechner); wird aber sicher noch jemand schreiben.
                          EDIT: Schon geschehen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Prüfen des Formulars negativ

                            Danke sehr...hoffe das war es mit meiner wilden Fragerei. Ist nicht gerade meine Stärke....dieses "Papiertigertum". Mit ein bissi Glück bekomme ich den Kram jetzt hin...Vorlage nun auch gefunden. Merci

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                              #15
                              AW: Prüfen des Formulars negativ

                              Vor Jahren war die Anlage EÜR tatsächlich eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, so wie Anlage G, N usw.

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