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Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintragen?

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    Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintragen?

    Hallo zusammen, ich hab mir zu meiner Frage schon die Finger wund gegoogelt und mein Steuerberater gibt mir leider auch keine hilfreiche Auskunft dazu, darum probiere ich es nun hier:

    Es geht um die Umsatzsteuererklärung (nicht Voranmeldung!), die ich dieses Jahr das erste mal ausfülle für 2017, da ich 2017 umsatzsteuerpflichtig geworden bin.

    Ich habe natürlich brav überall Umsatzsteuer drauf gerechnet und meine Voranmeldungen gemacht. Nun hatte ich aber Anfang Januar 2017 noch eine Einnahme aus einer Rechnung von 2016, in dem ich noch Kleinunternehmer war. Mein Steuerberater hatte mir damals geraten, auf diese Rechnung keine Umsatzsteuer draufzurechnen, da sie ja noch zu 2016 gehört und sie dann auch in der USt-Voranmeldung nicht zu berücksichtigen, so weit so gut.

    Nun aber die Frage: Hat die besagte Einnahme aus 2016 nun auch nichts in der Umsatzsteuererklärung zu suchen oder muss ich sie hier irgendwo eintragen? Ich finde nicht das passende Feld dafür.

    In der EÜR habe ich die Einnahme auf Seite 2, Zeile 11, Feld 111 eingetragen, "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" (bitte korrigiert mich, falls ich es dort falsch eingetragen habe? Habe es noch nicht abgeschickt). Doch in der Umsatzsteuererklärung finde ich kein äquivalentes Feld dazu...

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    Vielen lieben Dank,
    euer kreatimo

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

    In der EÜR sollte die Zeile 11 schon passen, nachdem die Einnahme erst 2017 zugeflossen ist.

    In der Umsatzsteuererklärung gibt es außer der Zeile 33 nach meiner Kenntnis keine Eintragungsmöglichkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

      Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden (Abschn. 19.5 Abs. 1 UStAE)

      Der Umsatz aus der Zeit der Kleinunternehmerregelung hat deshalb in der Umsatzsteuererklärung 2017 (Regelbesteuerung) nichts zu suchen. Aus diesem Grund gibt es hier auch keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit.

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Der Umsatz aus der Zeit der Kleinunternehmerregelung hat deshalb in der Umsatzsteuererklärung 2017 (Regelbesteuerung) nichts zu suchen. Aus diesem Grund gibt es hier auch keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit.
        Auch Umsätze als Kleinunternehmer sind Umsätze und daher sehr wohl zu erklären, wie Charly24 schon schrieb.

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

          Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
          Auch Umsätze als Kleinunternehmer sind Umsätze und daher sehr wohl zu erklären, wie Charly24 schon schrieb.
          Das wollte ich in seinem Fall keineswegs zum Ausdruck bringen. Der Hinweis auf die Zeile 33 sagt nur, dass es in der Umsatzsteuererklärung keine andere Eintragungsmöglichkeit gibt.

          Die Zeilen 33 und 34 sind aber nur von Kleinunternehmern des Jahres 2017 auszufüllen. Zu dieser Personengruppe gehört @kreatimo nicht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das wollte ich in seinem Fall keineswegs zum Ausdruck bringen. Der Hinweis auf die Zeile 33 sagt nur, dass es in der Umsatzsteuererklärung keine andere Eintragungsmöglichkeit gibt.

            Die Zeilen 33 und 34 sind aber nur von Kleinunternehmern des Jahres 2017 auszufüllen. Zu dieser Personengruppe gehört @kreatimo nicht!
            Oh Schade, ich hätte etwas anderes von Ihnen erwartet.

            Da frage ich mich doch, warum in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2017 dieser Satz vor Zeile 33 auftaucht:

            "Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2016 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17 500 EUR betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist."

            Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen?

            Bin recht gespannt auf die Antwort......

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

              Die Überschrift des Abschnitts lautet (Zeile 31):

              B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)

              Angaben unter B. sind nur vorgesehen, wenn jemand die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 Abs. 1 UStG anwendet (Siehe Erläuterungen in der Hilfe!)

              Die kann aber @Kreatimo für 2017 nicht mehr anwenden, da er ab 2017 der Regelbesteuerung unterworfen ist. (Siehe seinen Eröffnungsbeitrag!)

              Deshalb müssen beide Zeilen leer bleiben. So einfach ist das.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                D
                Deshalb müssen beide Zeilen leer bleiben. So einfach ist das.
                Ich sehe schon Sie haben das nicht verstanden.

                Im Übrigen kommt es zu "üblen" Hinweisen im Computerprogramm des Finanzamts, wenn die Umsätze der EÜR nicht mit den Umsätzen der USt-Jahreserklärung übereinstimmen.

                Es ist manches nicht so einfach wie Sie glauben, versprochen.

                Aber um da auf einen Nenner zu kommen unterscheiden wir uns zu sehr.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                  Bei uns müssen Kleinunternehmer noch nicht einmal eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, die interessiert unser Finanzamt nämlich nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bei uns müssen Kleinunternehmer noch nicht einmal eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, die interessiert unser Finanzamt nämlich nicht.
                    Der Fragesteller war in 2017 nicht Kleinunternehmer.

                    Unserem Finanzamt im Übrigen auch nicht, ich weiß aber auch nicht, was das mit der Ausgangsproblematik zu tun hat.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                      Wenn keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss, kann es nicht zu "üblen" Hinweisen im Computerprogramm des Finanzamts kommen.

                      Bei der Erklärung für 2017 darf der Fragesteller keine Angaben in den Zeilen 33 und 34 machen, denn seine Bruttoumsätze lagen bereits 2016 über 17.500 €,
                      sonst wäre er ja 2017 noch gar nicht in die Regelbesteuerung gerutscht.

                      Wenn du das nicht verstehen willst, dann lass es sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss, kann es nicht zu "üblen" Hinweisen im Computerprogramm des Finanzamts kommen.
                        Er muss aber für 2017 als Regelbsteuerer eine abgeben.

                        Anscheinend zu schwierig für manche hier.

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                          Es geht hier nur um die Frage, ob er seine im Januar 2017 vereinnahmten Beträge aus einer im Dezember 2016 als Kleinunternehmer erstellten Rechnung in seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2017 angeben muss oder kann.

                          Und die Antwort ist nun mal Nein!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Es geht hier nur um die Frage, ob er seine im Januar 2017 vereinnahmten Beträge aus einer im Dezember 2016 als Kleinunternehmer erstellten Rechnung in seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2017 angeben muss oder kann.
                            Da sind wir mal wieder unterschiedlicher Meinung, aber Sie behaupten ja auch er müsse keine abgeben.

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra

                              Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                              Da sind wir mal wieder unterschiedlicher Meinung, aber Sie behaupten ja auch er müsse keine abgeben.
                              Eigenartige Schlussfolgerungen. Das hat doch nie jemand in Frage gestellt. Es ging doch nur darum:

                              Nun aber die Frage: Hat die besagte Einnahme aus 2016 nun auch nichts in der Umsatzsteuererklärung zu suchen oder muss ich sie hier irgendwo eintragen? Ich finde nicht das passende Feld dafür.
                              Die zutreffende Antwort von @Korsika:

                              Der Umsatz aus der Zeit der Kleinunternehmerregelung hat deshalb in der Umsatzsteuererklärung 2017 (Regelbesteuerung) nichts zu suchen. Aus diesem Grund gibt es hier auch keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit.
                              Du behauptest dagegen:

                              Auch Umsätze als Kleinunternehmer sind Umsätze und daher sehr wohl zu erklären, wie Charly24 schon schrieb.
                              Und ich stelle klar bzw. richtig:

                              Das wollte ich in seinem Fall keineswegs zum Ausdruck bringen. Der Hinweis auf die Zeile 33 sagt nur, dass es in der Umsatzsteuererklärung keine andere Eintragungsmöglichkeit gibt.

                              Die Zeilen 33 und 34 sind aber nur von Kleinunternehmern des Jahres 2017 auszufüllen. Zu dieser Personengruppe gehört @kreatimo nicht!
                              Damit war bereits alles geschrieben, was geschrieben werden musste, um die gestellte Frage zutreffend zu beantworten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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