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Steuer ab 2012

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    Steuer ab 2012

    Hallo,
    ich habe eine Frage an die Gemeinschaft:

    Ich selbst bin bei Elster angemeldet und mache meine EK Steuer auch über Elster.

    Jetzt zur Frage:
    Meine Schwägerin ist seit 2011 Rentnerin. Sie hatte im Jahr 2017 mehrere Schlaganfälle und ist mit der Pflegestufe 4 unter Mithilfe eines Pflegedienstes zu Hause. Wir, meine Frau und ich, kümmern uns seitdem um die behördlichen Angelegenheiten (Krankenkasse, Bank u.a.) Vollmacht liegt vor. Sie selbst kann zwar selbständig unter Hilfe alle Tätigkeiten zu Hause verrichten, ist aber nicht mehr in der Lage solche Erledigungen wie Finanzamt, KK u.ä. wahrzunehmen. Sie hat jetzt Post vom Finanzamt bekommen, in der ihr mitgeteilt worden ist die Steuererklärungen für die Jahre 2012 ff nachzuholen.

    Kann ich über mein Elster die Steuererklärungen für sie machen und abschicken.

    wenn nein:
    ich finde keine Formulare aus den Jahren 2012 und folgende die ich mir dann ausdrucken kann. Würde es dann gehen, dass ich den Vordruck von z.B. 2017 nehme und jeweils nur die Jahreszahl abändere?


    Am Liebsten ist es mir es würde über Elster gehen.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Steuer ab 2012

    Bei ElsterFormular kannst du die früheren Jahre nachinstallieren.

    Als Angehöriger nach § 15 AO ist es auch zulässig, der Schwägerin zu helfen. Du kannst zusätzlich die Vollmacht beim Finanzamt vorlegen, wenn die Zustellung an dich erfolgen soll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuer ab 2012

      Weil es mir gerade einfällt!

      Insbesondere bei Rentnern ist es empfehlenswert, bei der DRV die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt anzufordern:

      https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

      Alternativ kann man auch den Belegabruf von Mein ELSTER nutzen. Dafür ist eine einmalige Freischaltung erforderlich

      Dort stehen allerdings für 2012 und 2013 keine Belege mehr zur Verfügung, aber bei einem Rentenbeginn im Laufe des Jahres 2011 gibt es 2012 noch keinen Rentenanpassungsbetrag, der berechnet werden müsste.

      Ab dem Jahr 2013 sollte man aber den Rentenanpassungsbetrag kennen und in der Erklärung auch angeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        AW: Steuer ab 2012

        Danke für die ausführliche und verständliche Antwort.

        Ich werde mich mal drangeben. Sollten noch Fragen aufkommen melde ich mich gerne hier.

        DANKE

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          #5
          AW: Steuer ab 2012

          Hallo nochmal,

          finde bei den Vorsorgeunterlagen nicht, wo eine freiwillige Krankenversicherung eingetragen werden kann. Hier ist nur gesetzlich und privat angegeben.

          Sie bekommt Rente und Pension und ist freiwillig bei der DAK versichert.

          Danke

          Kommentar


            #6
            AW: Steuer ab 2012

            Hallo zamorra,

            schau dir mal in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 die Zeilen 17 und 19 an im Jahr 2017, die anderen Jahre können das durchaus andere Zeilen sein.
            da steht u.a. bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern.

            Das sollte doch passen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuer ab 2012

              Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen müssen die Beiträge zur KV und PV im Jahr 2017 in den Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand erklären.

              Diese Zeilennummern ändern sich mit den Jahren immer mal wieder. Im Jahr 2012 waren es z. B. die Zeilen 18/19 und 21.

              Für Zuschüsse der Rentenversicherung zur KV gibt es ebenfalls eine eigene Zeile. 2012 war das die Zeile 24, 2017 ist das die Zeile 22.

              Etwaige steuerfreie Zuschüsse des früheren Arbeitgebers können bei ElsterFormular in der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuer ab 2012

                SUPI

                Danke

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                  #9
                  AW: Steuer ab 2012

                  Ich habe jetzt das Jahr 2012 fertig. Um sicher zu sein dass die Renteneinnahmen korrekt eingetragen sind nenne ich wie folgt meine Eintragungen.
                  Zur Information, meine Schwägerin war über 30 Jahre bei der WestLB beschäftigt und bekommt 3 Rentenbezüge o.ä.

                  1. RENTE aus der gesetzlichen RV
                  Eingetragen bei Leibrente 1

                  2. Provinzial Vers. Altersvorsorge Rente nach § 25 Abs. 5 S. 1 EStG
                  Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 38

                  3. Portigon (Mercer) Versorgungsbezüge (jährliche Lohnsteuerbescheinigungen werden zugesandt.
                  Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 36

                  Sorry für die vielen Fragen zu 2012. Aber wenn ich diese richtig habe kann ich die anderen Jahre ohne Probleme eigenständig erstellen.

                  Vielen lieben Dank
                  L.D.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuer ab 2012

                    Zitat von zamorra Beitrag anzeigen
                    3. Portigon (Mercer) Versorgungsbezüge (jährliche Lohnsteuerbescheinigungen werden zugesandt.
                    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 36
                    Hallo zamorra,

                    da würde sich doch anbieten in der Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung einfach abzutippen.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Steuer ab 2012

                      Zitat von zamorra Beitrag anzeigen
                      Ich habe jetzt das Jahr 2012 fertig. Um sicher zu sein dass die Renteneinnahmen korrekt eingetragen sind nenne ich wie folgt meine Eintragungen.
                      Zur Information, meine Schwägerin war über 30 Jahre bei der WestLB beschäftigt und bekommt 3 Rentenbezüge o.ä.

                      1. RENTE aus der gesetzlichen RV
                      Eingetragen bei Leibrente 1

                      2. Provinzial Vers. Altersvorsorge Rente nach § 25 Abs. 5 S. 1 EStG
                      Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 38

                      3. Portigon (Mercer) Versorgungsbezüge (jährliche Lohnsteuerbescheinigungen werden zugesandt.
                      Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 36

                      Sorry für die vielen Fragen zu 2012. Aber wenn ich diese richtig habe kann ich die anderen Jahre ohne Probleme eigenständig erstellen.

                      Vielen lieben Dank
                      L.D.
                      Hallo,

                      zu Punkt 3.
                      Lohnsteuerbescheinigungen gehören in Anlage N

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Steuer ab 2012

                        2. Provinzial Vers. Altersvorsorge Rente nach § 25 Abs. 5 S. 1 EStG
                        Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 38
                        § 25 Abs. 5 S. 1 EStG kann aber nicht stimmen! Vielleicht eher § 22 Nummer 5?

                        Wenn auf der Leistungsmitteilung die Nummer 4 steht, ist die Zeile 38 im Jahr 2012 korrekt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Steuer ab 2012

                          Da steht außer den Betrag nichts.

                          z.B.
                          Zeile 3 Bruttolohn einschl Sachbezüge (Beispiel 10.000 €)
                          Zeile 29 Bemessungsgrundlsage für den Versorgungsfreibetrag (Beispiel 9.000 €)

                          LG

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                            #14
                            AW: Steuer ab 2012

                            Hallo zamorra,

                            um Fehler zu vermeiden solltest du dann in Zeile 4,5,6 falls Religion eine Null eintragen.
                            Und ein Eintrag in Zeile 29 verlangt auch einen Eintrag in Zeile 30 das Kalenderjahr des Beginnes des Versorgungsbezuges, der Eintrag in Zeile 29 sollte eigentlich auch in Zeile 8 stehen.

                            Dann sollte die Plausibilitätsprüfung zufrieden sein.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuer ab 2012

                              Hallo, und Danke bisher für die Infos

                              Ich habe jetzt die Bescheinigung von 2012 in der Anlage N eingegeben. Dort sagt er aber immer Fehler...
                              Meine Schwägerin ist Rentnerin, war bei der WestLB und bekommt somit insgesamt 3 Renten.
                              1. Rente aus der Rentenversicherung
                              2. betr. Altersversorung von Provinzial
                              und 3. diese hier von Portigon.

                              Das steht in der Lohnsteuerbescheinigung von Portigon

                              Zeile 3: Lohn Sachbezüge usw: 1 1241,00 €
                              Zeile 4,5,6 alle 0,00 €
                              Zeile 8: In 3 enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge: 11241,00 €
                              Zeile 29: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 9426,00 €
                              Zeile 30 Maßgebliches Kalenderjahr 2011
                              Zeile 32. Sterbegeld, Nachzahlungen usw. 1649,00 €

                              Nachdem ich das alles eingegeben habe kommt der Fehler, dass er unter 8a nochmal einen / den Betrag haben will (in 3 enzhaltene steuerbegünstigste Versorgungsbezüge)

                              Ist das richtig

                              Drehe durch

                              LG

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