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Wo in EÜR Fahrtkosten eintragen?

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    Wo in EÜR Fahrtkosten eintragen?

    Hallo,

    ich fülle gerade zum ersten Mal mit Elster meine EÜR aus. Früher musste ich die nicht abgeben, im analogen Zeitalter reichten Ausdrucke meiner Excel-Tabellen.
    Durch die Abschreibungen AVEÜR habe ich mich mit Glück durchlaviert, doch hier verzweifle ich.
    Ich habe einen Einzelgewerbebetrieb und schreibe nicht mein Fahrzeug samt Inspektionen, Reparaturen Versicherungen ab, da ich es auch für privaten Fahrten nutze, sondern gebe pro tatsächlich gefahrenen Kilometer 0,30 € an. Ich bin Musiker, somit gibt es bei mir keine regelmäßigen ständig wiederkehrenden Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte.

    In der EÜR finde ich unter «Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten» auch die Zeile «63 Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)», doch wenn ich dort die Summe eintrage, kommt die Meldung
    «Der Korrekturbetrag zu den Kfz-Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann nicht ohne Angabe von tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Kfz-Kosten vorliegen.»
    Anscheinend kann ich hier die Fahrtkosten nicht eintragen. Wo aber sonst?

    Es gibt noch die Zeile «64 Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten», doch da befürchte ich, dass es wie in der Einkommensteuererklärung ist, dass mir nicht der komplette Betrag angerechnet wird, sondern nur ein Teil.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Zuletzt geändert von Eschl; 31.08.2018, 10:18.

    #2
    AW: Wo in EÜR Fahrtkosten eintragen?

    Es gibt für einen nicht zum Betriebsvermögen gehörenden PKW die Zeile 62 Kennzahl 147.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo in EÜR Fahrtkosten eintragen?

      Klasse. Dann trage ich die Kosten da ein.

      Nur zur Sicherheit: Zeile 64 wäre definitiv falsch oder würde das noch als "Kavaliersdelikt" behandelt? ;-)


      Trage ich den Wert in Zeile 62 kommt leider folgende Fehlermeldung, die bei Zeile 64 nicht kommt:

      «Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen.

      Mögliche Fehlerquellen
      Liste zuklappenmit Enter bzw. Leertaste

      Anlage EÜR / Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

      Anlage EÜR / Gewinnermittlung

      Anlage EÜR / Allgemeine Angaben»
      Zuletzt geändert von Eschl; 31.08.2018, 10:40.

      Kommentar


        #4
        AW: Wo in EÜR Fahrtkosten eintragen?

        Wenn keine Fahrten Wohnung - 1. Betriebsstätte anfallen, weil keine Betriebsstätte außerhalb der Wohnung vorhanden ist, gibt es auch keine Entfernungspauschale.

        Die Fahrtkosten aus Zeile 62 müssen auch als Nutzungseinlage in Zeile 91 Kennzahl 123 eingetragen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wo in EÜR Fahrtkosten eintragen?

          Ah, super.
          Ja, so funktioniert es.
          Vielen Dank!

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            #6
            Hallo, wo kann ich bitte in der Elster-EÜR meine Fahrtkosten mit Bus und Bahn, also nicht mit eigenen KFZ (zu Auftraggebern) eintragen?

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              #7
              Zitat von Arif786 Beitrag anzeigen
              Hallo, wo kann ich bitte in der Elster-EÜR meine Fahrtkosten mit Bus und Bahn, also nicht mit eigenen KFZ (zu Auftraggebern) eintragen?
              Zeile 83 nehmen

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                #8
                Hallo, ich erhalte ständig die Fehlermeldung "Es werden Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EStG geltend gemacht,.." und als mögliche Fehlerquellen "Ermittlung des Gewinns" und "Allgemeine Angaben".
                Bei den "Allgemeinen Angaben" wird die "Rechtsform des Betriebes" als fehlerhaft orange unterstrichen - egal, welche Rechtsform ich wähle.
                Im Feld "Ermittung des Gewinns" werden als Fehler angegegen: "Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG aus 2016 (aufgrund Corona-Pandemie bei abweichendem Wirtschaftsjahr)" u.a. - Nirgendwo habe ich allerdings "Herabsetzungsbeiträge geltend gemacht".
                Vielen Dank für Ihre Hilfe bei dieser Frage!

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                  #9
                  Das kann aber meiner Meinung nach nicht an den Fahrtkosten liegen!

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