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Verpflegungsmehraufwendung ohne erste Tätigkeitsstätte

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    Verpflegungsmehraufwendung ohne erste Tätigkeitsstätte

    Hallo liebe Community,

    ich habe schon über die Suchfunktion versucht Hilfe zu finden, aber leider bin ich nicht fündig geworden.

    Wo muss ich die Verpflegungsmehraufwendungen für einen Postzusteller eintragen?
    Es liegt ja keine erste Tätigkeitsstätte vor.
    Muss ich trotzdem alles ausfüllen, als wäre es eine doppelte Haushaltsführung?
    Nur Zeile 81 ff in der Anlage N kann ich ja leider nicht ausfüllen.

    Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwendung ohne erste Tätigkeitsstätte

    Zitat von feuerengel1987 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community,

    ich habe schon über die Suchfunktion versucht Hilfe zu finden, aber leider bin ich nicht fündig geworden.

    Wo muss ich die Verpflegungsmehraufwendungen für einen Postzusteller eintragen?
    Es liegt ja keine erste Tätigkeitsstätte vor.
    Muss ich trotzdem alles ausfüllen, als wäre es eine doppelte Haushaltsführung?
    Nur Zeile 81 ff in der Anlage N kann ich ja leider nicht ausfüllen.

    Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.
    Hallo,

    wie wäre es mit Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verplegung
    Anlage N Zeile 52ff

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwendung ohne erste Tätigkeitsstätte

      Es gibt in der Anlage auch den Bereich Auswärtstätigkeit!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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