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Auslandseinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bei teilzeitigen Wohnsitz im Ausland

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    Auslandseinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bei teilzeitigen Wohnsitz im Ausland

    Hallo,

    ich habe schon viel recherchiert und nachgelesen aber bisher keine eindeutige Aussage zu meiner Problematik gefunden. Von daher hoffe ich, dass jemand von euch mir einen Hinweis zu der folgenden Situation geben kann, wie ich die Einkünfte in meiner Steuererklärung 2017 handhaben muss:

    Bis September 2017 war ich ausschließlich mit Wohnsitz in Frankreich bei einem französischen Arbeitgeber tätig und habe dort also Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen. Aus Deutschland habe ich während dieser Zeit keine Einkünfte erzielt. Ab September 2017 bin ich dann wieder nach Deutschland gezogen und habe den Arbeitgeber gewechselt. Das heißt seitdem habe ich ausschließlich einen Wohnsitz in Deutschland und beziehe nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland.

    Wo und wie muss ich die ausländischen Einkünfte in meiner Anlage N für den Zeitraum von Januar bis September 2017 berücksichtigen?

    Vielen Dank im Voraus

    Beste Grüße
    Christian

    #2
    AW: Auslandseinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bei teilzeitigen Wohnsitz im Aus

    Die ausl. Einkünfte (Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten) sind auf der Anlage WA-ESt in den Zeilen 4 bis 6 einzutragen.

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...A20C25A562706E

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      #3
      AW: Auslandseinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bei teilzeitigen Wohnsitz im Aus

      Ich glaube das ist der entscheidene Hinweis damit ich weiterkomme. Vielen Dank für die schnelle Unterstützung

      Kommentar


        #4
        AW: Auslandseinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bei teilzeitigen Wohnsitz im Aus

        Die Antwort war richtig, wobei aber Links auf das Formularmanagement des BMF natürlich nicht dauerhaft funktionieren. Die sind nämlich maximal 60 Minuten gültig!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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