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AfA aufteilen nicht mehr möglich?

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    AfA aufteilen nicht mehr möglich?

    Hallo,
    da ich 2 Gewerbe habe und ein Auto für beide nutze, habe ich die AfA bisher anteilig von Hand entsprechend der jeweiligen Nutzung eingegeben.
    Ab 2017 ist dies nicht mehr möglich. Hat jemand eine Idee oder einen Tipp, wie die Aufteilung trotzdem möglich ist?

    #2
    AW: AfA aufteilen nicht mehr möglich?

    Du musst die Aufteilung über das Anlagenverzeichnis (Teil 2) steuern!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: AfA aufteilen nicht mehr möglich?

      Das ist bei 2 EÜR schlecht möglich . Sonst müsste ich ein Auto bei 2 im Anlageverzeichnis aufführen.

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        #4
        AW: AfA aufteilen nicht mehr möglich?

        Du kannst doch deine Anschaffungskosten sowie die AfA entsprechend den Nutzungsanteilen prozentual auf die 2 EÜR verteilen, wo liegt das Problem?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: AfA aufteilen nicht mehr möglich?

          Das Problem ist, dass sich die Anteile jährlich ändern und die Werte dann nicht zu den Folgejahren passen.

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            #6
            AW: AfA aufteilen nicht mehr möglich?

            Dann ordnest du den PKW komplett einem der Betriebe zu und buchst da eine Nutzungsentnahme für andere betriebsfremde Zwecke in Höhe der tatsächlichen Selbstkosten.

            Beim zweiten Betrieb ist der mit dem Einsatz des Fahrzeugs verbundene Aufwand gewinnmindernd im Wege einer Aufwandseinlage geltend zu machen.

            Das ist aber jetzt Buchhalterwissen und hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts mehr zu tun!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: AfA aufteilen nicht mehr möglich?

              Danke.
              Buchhalterisch ist mir das schon klar. Nur aus Kontinuitätsgründen wollte ich das weiterhin unter der AfA haben.

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