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UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

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    UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

    Hallo,

    ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

    Ich habe eine Auslandsrechnung aus Polen, auf der polnische MwSt ausgewiesen ist. Da ich die Steuer in Polen bezahlt habe, kann ich diese hier in Deutschland ja nicht als Vorsteuer abziehen, sondern kann mir diese nur in Polen zurückholen. Zur Info: Es handelt sich um Lebensmittel (in Deutschland also eigentlich 7% MwSt).

    Wie erfasse ich diese Rechnung in der UStVA, damit alles korrekt ist? In welche Felder gebe ich entsprechend diese Beträge ein? Oder erfasse ich sie gar nicht?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

    Innergemeinschaftliche Erwerbe zu 7 % gehören in die Kennzahl 93 (Zeile 34).

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      #3
      AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

      Danke für die schnelle Antwort,

      ich dachte das wäre nur der Fall, wenn keine MwSt ausgewiesen ist und beide USt-IDs auf der Rechnung sind.

      Oder wird in meinem Fall einfach nur in Kennzahl 93 dieser Rechnungsbetrag (falls ja, brutto oder netto?) erfasst, aber in Kennzahl 61 die Vorsteuer nicht zurückgeholt?

      Ich bin inzwischen verwirrt und habe trotz Suche keine klare Lösung gefunden.

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        #4
        AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

        Meines Erachtens darfst du keine deutsche Vorsteuer ziehen und wie du richtig erkannt hast, könntest du dir die polnische Umsatzsteuer nur in Polen zurückholen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

          Danke für Deine Antwort, Charlie24.

          So würde ich es wie gesagt auch sehen.

          Aber trage ich trotzdem in Feld 93 den Rechnungsbetrag ein, nur ohne Eingabe in Feld 61 oder bleibt diese Rechnung in der UStVa unberührt und erscheint nur als Betriebsausgabe für Waren in der EÜR?

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            #6
            AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

            Ich habe nochmal drüber nachgedacht und nehme meine obige Aussage teilweise zurück!

            Wenn die Bedingungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb objektiv erfüllt sind, trägst du den Nettowert ohne die polnische Umsatzsteuer unter Kennzahl 93 ein und erklärst, soweit

            du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, die deutsche Vorsteuer unter Kennzahl 61. Die polnische Umsatzsteuer bleibt für dich eine Betriebsausgabe, hat aber nichts in der Deutschen Umsatzsteuervoranmeldung

            zu suchen. Falls du sie später erstattet bekommst, hast du dann eine steuerfreie Betriebseinnahme.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

              Soweit Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist kannst Du natürlich auch Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb ziehen.

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                #8
                AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

                Das klingt für mich momentan plausibel und nachvollziehbar. Und Ihr seid Euch ja auch einig

                Zwar bin ich noch etwas unsicher mit der steuerfreien Betriebseinnahme, falls ich die polnische Steuer in Polen zurückhole. Aber gebe ich es nur in 93 an, wird die Rechnung doppelt besteuert (in Polen und in Deutschland). Hätte ich einen IG Erwerb und eine Netto-Rechnung mit USt-IDs, würde ich auch nur die deutsche MwSt in Höhe von 7% ausweisen und die Vorsteuer geltend machen.

                Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!!

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                  #9
                  AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

                  Ich hätte natürlich korrekt schreiben müssen: eine umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: UStVA: Auslandsrechnung mit ausländischer MwSt erfassen

                    Ok, das macht Sinn.

                    Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend

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