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Vorsteuerabzug nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG in der EÜR

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    Vorsteuerabzug nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG in der EÜR

    Liebes Forum,

    ich habe in Zeile 15 der EÜR Umsatzsteuer die ich als Leistungsempfänger nach § 13b UStG schulde eingetragen. Weiter sehe ich keine Zeile für den Vorsteuerabzug dazu nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG.
    Ich kann das jetzt nur in Zeile 49: Gezahlte Vorsteuerbeträge eintragen bzw. hinzuaddieren. Ist das korrekt so?

    Ich bedanke mich für Antworten hierzu!

    Grüße Anny
    ANNY

    #2
    AW: Vorsteuerabzug nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG in der EÜR

    ich habe in Zeile 15 der EÜR Umsatzsteuer die ich als Leistungsempfänger nach § 13b UStG schulde eingetragen. ...Ist das korrekt so?
    Nein, das ist nicht korrekt!

    In Zeile 15 der EÜR sind neben nicht steuerbaren und umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen deine Betriebseinnahmen einzutragen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

    Ich kann das jetzt nur in Zeile 49: Gezahlte Vorsteuerbeträge eintragen bzw. hinzuaddieren
    Auch das wäre verkehrt!

    In Zeile 49 sind die in Eingangsrechnungen tatsächlich enthaltenen bezahlten Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben einzutragen, da diese im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vorsteuerabzug nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG in der EÜR

      Oh vielen Dank!

      Wo wird denn die Umsatzsteuer nach §13b die ich als Leistungsempfänger schulde in der EÜR angegeben?
      Und wo die Vorsteuer wieder angegeben?
      ANNY

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        #4
        AW: Vorsteuerabzug nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG in der EÜR

        Zitat von Anny11 Beitrag anzeigen
        Wo wird denn die Umsatzsteuer nach §13b die ich als Leistungsempfänger schulde in der EÜR angegeben?
        Und wo die Vorsteuer wieder angegeben?
        Warum willst Du Beträge, die nicht geflossen sind, in der EÜR angeben?
        (Bin mir noch nicht ganz im Klaren wer von uns beiden jetzt was falsch versteht ...)

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          #5
          AW: Vorsteuerabzug nach §15 Ab.1 Nr.4 UStG in der EÜR

          Wo wird denn die Umsatzsteuer nach §13b die ich als Leistungsempfänger schulde in der EÜR angegeben?
          Gar nicht! In der EÜR erklärst du deine jährliche Umsatzsteuerzahllast in Zeile 50, Kennzahl 186. Sollte es einen Vorsteuerüberhang gegeben haben, ist stattdessen die Zeile 17, Kennzahl 141 auszufüllen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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