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Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

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    Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

    Hallo,
    ich bräuchte Hilfe bei der Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR:
    Die Zeile 65 - Summe der Betriebsausgaben stimmt in der Summe nicht mit den eingegebenen Werten aus den Zeilen der einzelnen Ausgaben (Zeile 25, 26, 30, 33, 40, 41, 42, 45, 52, 53, 54, 55, 56, 61 ) überein.

    #2
    AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

    Ist das wirklich ElsterFormular? Oder vielleicht Mein Elster? Oder evtl. sogar eine andere Software?
    Meiner Meinung nach - ohne dass ich's ausprobiert hätte - klingt das nach Mein Elster.

    EDIT: In Mein Elster kann ich das in der EÜR für 2017 nicht nachstellen.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.09.2018, 16:51.

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      #3
      AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ist das wirklich ElsterFormular? Oder vielleicht Mein Elster? Oder evtl. sogar eine andere Software?
      Meiner Meinung nach - ohne dass ich's ausprobiert hätte - klingt das nach Mein Elster.
      Hallo,

      ich kämpfe gerade in der Online-Version von Elster (Online Finanzamt) für einen Mac, da ich ab diesem Jahr alles elektronisch übermitteln soll und damit auch die Anlage EÜR machen muss.
      Die von mir eingetragenen Ausgaben ergeben leider nicht die errechnete Summe und damit ist die Gewinnermittlung nich korrekt.
      Ich trage die Werte als Brutto-Werte ein, bin nebenberuflich Selbständig und habe mich als Kleinunternehmer angemeldet, meineEinnahmen liegen unter 17.500 €.
      Zuletzt geändert von schliebi; 15.09.2018, 17:04.

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        #4
        AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

        Dann werd ich Deine Frage mal verschieben (Du hast nämlich unter ElsterFormular gepostet!)

        Handelt es sich denn bei dem Text:

        Zitat von schliebi Beitrag anzeigen
        Die Zeile 65 - Summe der Betriebsausgaben stimmt in der Summe nicht mit den eingegebenen Werten aus den Zeilen der einzelnen Ausgaben (Zeile 25, 26, 30, 33, 40, 41, 42, 45, 52, 53, 54, 55, 56, 61 ) überein.
        um eine Fehlermeldung, die Du bekommen hast, oder einfach um eine Feststellung Deinerseits?

        EDIT: Ach ja, um welches Jahr ging es nochmal?
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.09.2018, 17:04.

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          #5
          AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

          Es ist eine Feststellung meinerseits mit Anwendung des Taschenrechners ;-)

          - - - Aktualisiert - - -

          Die Steuererklärung für 2017

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            #6
            AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

            Das ist für uns alles nicht nachprüfbar. Dir ist bekannt, dass du bei Einträgen in den Zeilen 53 bis 56 aufteilen musst bzw. Pauschalen zum Ansatz kommen.

            Ich sehe jetzt auch keinen Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung, wenn du mit dem Taschenrechner etwas anderes berechnest, als in Zeile 80 bzw. 84 erscheint.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

              In den Zeilen 53 bis 56 steht der Betrag in der rechten Spalte?

              EDIT: hab zu lang probiert ...

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                #8
                AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

                Danke schon mal, mit Korrektur der Eintragungen in den Zeilen 53 bis 58 bin ich dem Ergebnis schon etwas näher, allerdings ergibt die Summe meiner Eintragungen immer noch ein anderes Ergebnis als in Zeile 65 und somit stimmt auch nicht der errechnete Gewinn (Zeilen 80 - 84)

                Bislang habe ich nie Pauschalen bei den Ausgaben angesetzt, sondern immer tatsächliche Ausgaben, da meine Tätigkeit nicht zu der Personengruppe für den pauschalen Abzug zählt, ich arbeite als Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren.

                Bin hier im Forum noch etwas unbeholfen - da ich NEU hier bin, sorry.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

                  Bislang habe ich nie Pauschalen bei den Ausgaben angesetzt, sondern immer tatsächliche Ausgaben, da meine Tätigkeit nicht zu der Personengruppe für den pauschalen Abzug zählt ...
                  Pauschalen kommen z. B. bei Verpflegungsmehraufwendungen (Zeile 55) zum Ansatz. Das ist nun mal im Steuerrecht so geregelt und hängt nicht davon ab, womit du dein Geld verdienst.

                  Darauf bezieht sich auch meine vorstehende Aussage:

                  Dir ist bekannt, dass du bei Einträgen in den Zeilen 53 bis 56 aufteilen musst bzw. Pauschalen zum Ansatz kommen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

                    Hallo,

                    Danke nochmals für die bisherigen Antworten, leider habe ich noch nicht die Lösung.

                    Hier mal beispielhaft meine Eintragungen in der EÜR:

                    Einnahmen: 10000,00

                    Ausgaben:
                    Zeilen:
                    25. 500,00
                    26. 100,00
                    30. 189,70
                    33. 250,00
                    36. 4148,30
                    40. 300,00
                    41. 150,00
                    42. 1000,00
                    45. 200,00
                    52. 250,00
                    53. 35,00 (abziehbar)
                    54. 70,00 (abziehbar) 30,00 (nicht abziehbar)
                    55. 150,00 (abziehbar)
                    56. 500,00 (abziehbar)
                    62. 1000,00

                    in der Summe ergibt sich 546,40 in Zeile 65

                    Meine Rechnung ergibt eine Summe von 4689,70

                    Somit unterscheidet sich auch die Gewinnermittlung :

                    Zeile 84 ergibt 9453,60

                    Mein errechneter Gewinn beläuft sich auf 5310,30

                    Was hab ich falsch gemacht???? Kann mir jemand helfen????

                    Danke!

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                      #11
                      AW: Ermittlung der Betriebsausgaben in der EÜR

                      Was soll denn der Eintrag von 4148,30 in Zeile 36?

                      In Zeile 36 sind Beträge einzutragen, die in den Zeilen 28 bis 35 enthalten sind und die den Gewinn nicht mindern dürfen (zum Beispiel unangemessene Aufwendungen nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 7 EStG,

                      nicht abziehbare Restbuchwerte nach § 55 Absatz 6 EStG).
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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