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Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

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    Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr geheiratet.

    Ich möchte dennoch eine Einzelveranlagung durchführen. Geht ja auch, in dem man getrennte Veranlagung durchführt.

    Aber sehe ich das richtig, dass bei einer getrennten Veranlagung der "Partner" automatisch zur Abgabe der Steuererklärung einer ebenfalls getrennten Veranlagung vom Finanzamt angeschrieben wird?

    Gruß,
    Alfi2001

    #2
    AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

    Das ist richtig. In diesem Fall ist er gesetzlich zu einer Erklärungsabgabe verpflichtet.

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      #3
      AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

      Eine getrennte Veranlagung von Ehegatten gibt es schon seit einigen Jahren, soweit erinnerlich seit 2013, nicht mehr.

      An ihre Stelle ist die Einzelveranlagung von Ehegatten getreten, aber im Ergebnis siehst du das richtig.

      Wenn ein Ehegatte die Einzelveranlagung wählt, muss auch der andere Ehegatte eine Steuererklärung abgeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

        Vielen Dank für die Antworten!
        War mir ein wenig unsicher!

        Beste Grüße,
        Alfi2001

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

          Es steht Dir bzw. Euch natürlich völlig frei die Einzelveranlagung von Ehegatten zu beantragen, ob jetzt oder mal im Jahr 2019 oder 2027. Aber du hast geprüft, ob das die günstigere Variante ist ? In der Regel ist die Zusammenveranlagung per Saldo günstiger, aber natürlich kann bei Euch dieses Mal der Ausnahmefall vorliegen. Ich frage nur vorsichtshalber, da ich manchmal den Eindruck habe, dass Manche hier nicht wissen was sie tun, und weil es hier eine Reihe Mitleser gibt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

            Hallo Picard777,

            ja, alles geprüft!

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              #7
              AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

              Hallo,

              >>>Wenn ein Ehegatte die Einzelveranlagung wählt, muss auch der andere Ehegatte eine Steuererklärung abgeben.

              Kannst du mal begründen, warum er das muss? Auch wenn er nicht erklärungspflichtig ist.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

                Kannst du mal begründen, warum er das muss? Auch wenn er nicht erklärungspflichtig ist.
                Weil ihn das Finanzamt generell dazu auffordert, da es nämlich vielfach schlicht nicht weiß, ob nun Erklärungspflicht besteht oder nicht.

                Hier in Bayern erfolgt das für diese Fälle sogar durch eine Öffentliche Aufforderung. Das kannst du nachstehend im Abschnitt A. nachlesen:

                https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

                Und wer vom Finanzamt, gleich ob nun öffentlich oder direkt, aufgefordert wird, eine Steuererklärung einzureichen, der muss das eben auch machen. (§ 149 AO)!

                Ich nehme an, dass das bundesweit so praktiziert wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

                  Hallo,

                  Aufforderungen sind mit natürlich bekannt, ich wusste aber nicht, dass die bei einer Einzelveranlagung bereits gegeben ist (jedenfalls in Bayern). Gut zu wissen, muss man also drauf achten.


                  >>>Weil ihn das Finanzamt generell dazu auffordert, da es nämlich vielfach schlicht nicht weiß, ob nun Erklärungspflicht besteht oder nicht.

                  Das ist natürlich klar. Einer solchen Aufforderung kann man aber leicht mit "bin nicht erklärungspflichtig" entgegnen (ich würde in solchen Fällen raten, noch kurz die Einkommen zu skizzieren).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

                    Dazu gab es auch schon mal ein BFH Verfahren: VI R 80/04

                    "Ist ein Ehegatte gemäß § 25 EStG zur Einkommensteuer zu veranlagen und wird auf seinen Antrag eine getrennte Veranlagung durchgeführt, ist auch der andere Ehegatte gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG zwingend getrennt zu veranlagen. Für die Veranlagung des anderen Ehegatten kommt es in einem solchen Fall auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 8 EStG nicht mehr an"

                    Das Urteil ist zwar schon älter, wird aber auch auf die neue Gesetzeslage zur Einzelveranlagung angewendet.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

                      Hintergrund ist Folgender:

                      Das System der Abgabepflicht ist so austariert, dass in den Fällen, in denen es zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE, eine Abgabepflicht besteht, und in denen Fällen, wo klar ist, dass die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (z.B. Lohnsteuer) genau richtig oder zu hoch sind, keine Abgabepflicht besteht, aber ein Antrag auf Veranlagung gestellt werden kann.

                      Häufig ist es nun so, dass Eheleute die Steuerklassenkombi III / V haben. Wenn dann z.B. die Person A mit III für 2018 einen BAL von 50.000 € hat, kommt da ggf. Lohnsteuer von nur 5.328 € raus, weil da der Splittingtarif drinnen ist, d.h. der Grundfreibetrag beider Eheleute wird bei A berücksichtigt. Wenn Person B mit Steuerklasse V einen BAL von 3.000 € hat, kommt bei B eine Lohnsteuer von 196 € raus. Wenn nun B sich sagt, die 196 € will ich haben und eine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt, bekommt B sie auch, da bei der Einzelveranlagung nun bei B der Grundfreibetrag zu berücksichtigen ist. Aber A muss auch eine Erklärung abgeben, bei der es zwingend zu einer deutlichen Nachzahlung kommen wird, denn A steht ja bei der Einzelveranlagung nur noch der eigene Grundfreibetrag zu, nicht aber mehr der (9.000 €) von B.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Frage zu getrennte bzw Zusammenveranlagung

                        Hallo Picard777,

                        Danke, jetzt komm ich drauf: Einkünfte auf Steuerklasse 3 erzeugen ja für sich alleine noch keine Erklärungspflicht. Wenn nun aber die Klasse-5-Person eine Einzelveranlagung abgibt würde die andere Seite praktisch in der Luft hängen.
                        Daher ist die Abgabe der zweiten Einzelveranlagung vorgeschrieben.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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