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    Hallo,
    ich bin seit 2 Jahren in Mein Elster (vorher ElsterOnlinePortal) angemeldet und habe Steuererklärungen übermittelt. Jetzt habe ich mich zum Belegabruf
    angemeldet. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich nicht mich, sondern meinen Sohn beim Belegabruf angemeldet habe (mit seiner ID-Nr.). Daraufhin habe
    ich im Profil festgestellt, dass entweder seit Anmeldung bereits seine IDNr. drin steht oder sich evtl. durch die Beantragung vom Belegabruf überschrieben
    hat. Kann ich die IDNr. auf meine ändern oder muss ich das Benutzerkonto löschen und mich neu anmelden. Dann verliere ich vermutlich meine Daten für
    die beiden abgegebenen Steuererklärungen 2016 und 2017 für meine Frau und mich, was ich eigentlich nicht möchte. Wenn ich mich neu anmelde, ist eine
    Übertragung der Daten vom bisherigen Konto auf das Neue möglich? Oder ist es besser das Konto auf meinen Sohn laufen zu lassen und unsere Steuer-
    Erklärungen unter einem neuen Profil anzulegen. Funktioniert eine neue Anmeldung oder eigens Profil im Konto vom Sohn mit meinem Zertifikat? Für
    meinen Sohn habe ich noch keine Steuererklärung in Mein Elster übermittelt und er hat auch kein Zertifikat. Ich hab momentan keinen Durchblick.

    Freundliche Grüße
    Fredd

    #2
    AW: ID-Nr.

    Am Besten loggen Sie sich mit dem vorhandenen Zertifikat in dem Benutzerkonto bei Mein Elster ein. Sie sehen dann auf der rechten Seite, mit welcher Steueridentifikationsnummer das Benutzerkonto angelegt wurde. Diese bei der Erstanmeldung genutzte Steueridentifikationsnummer wird durch einen späteren Antrag zum Belegabruf nicht geändert oder überschrieben, sie bleibt gleich.

    Alle Arbeiten, die in diesem Benutzerkonto erledigt wurden, können nicht in ein ggf. neu angelegtes Benutzerkonto übertragen werden. Ein neues Benutzerkonto startet grundsätzlich bei Null. Wie Sie letztlich vorgehen wollen, falls das Benutzerkonto mit der Steueridentifikationsnummer des Sohnes angelegt wurde, bleibt Ihnen überlassen. Aber vielleicht will oder muss Ihr Sohn auch einmal ein Benutzerkonto anlegen, dann gibt es ab diesem Zeitpunkt ein Problem, da ein Benutzerkonto mit einer Steueridentifikationsnummer nur einmal angelegt werden kann.

    Sollte das Benutzerkonto mit der Steueridentifikationsnummer des Sohnes angelegt worden sein, müssen Sie - falls Sie Ihre persönlichen Daten für den Belegabruf nutzen wollen - im Benutzerkonto eine Berechtigung für den Belegabruf für dritte Personen - nämlich für Ihre eigene SteuerIdentifikationsnummer - beantragen.
    Zuletzt geändert von ; 18.09.2018, 04:37. Grund: Ergänzung

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