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Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

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    Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

    Guten Tag,

    mir ist unklar, ob ich meine Steuerklärung bzgl. der Pendlerpauschale korrekt ausfülle.

    Meine Vorbedingungen:
    - Ich habe einen Dienstwagen inkl. privater Nutzung, Besteuerung über 1% und 0,03%/km Regelung.
    - Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte: 45 km (tatsächlich gefahrener Weg, weil verkehrstechnisch günstiger) bzw. 35km (kürzest möglicher Weg)
    - Ich arbeite unregelmäßig im Homeoffice, habe einen entsprechenden Vertrag. Im Durchschnitt fast 1 Tag / Woche.
    - Wenn ich Termine bei Kunden habe, fahre ich direkt von zuhause los

    Ist folgende Vorgehensweise korrekt?
    -> Die 0,03% Berechnung erfolgt mit 35km (kürzester Weg), aber in den Werbungskosten gebe ich 45km an
    -> Die "aufgesucht an Tagen" Anzahl (Werbungskosten) berechne ich wie folgt: Arbeitstage im Kalenderjahr (von Google) minus Urlaub minus Krankheitstage minus Homeofficetage minus Kundentermintage
    -> Die Kosten für mein "Homeoffice" (Internetanschluss, Möbel, Heizkosten usw). setze ich nicht von der Steuer ab

    Wäre in meinem Fall ggf. eine andere Besteuerung des Dienstwagens sinnvoll?

    Herzlichen Dank vorab

    #2
    AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

    Wäre in meinem Fall ggf. eine andere Besteuerung des Dienstwagens sinnvoll?
    Das musst du selbst beurteilen! Voraussetzung für eine andere Besteuerung ist in jedem Fall ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Wenn das nicht geführt wurde oder wird, ist das nicht möglich.

    Näheres kannst du hier nachlesen:

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/An.../523165_8___1/

    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

      Die Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der 0,03% Regelung geht von 15 Tagen im Monat aus. Wenn du deine erste Tätigkeitsstätte im Durchschnitt weniger als 15 Tage im Monat aufsuchst, dann ist diesbezüglich eine Korrektur sinnvoll. Aber wie Charlie24 schon erläutert hat, geht dies nur wenn für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt wurde.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

        Wenn du deine erste Tätigkeitsstätte im Durchschnitt weniger als 15 Tage im Monat aufsuchst, dann ist diesbezüglich eine Korrektur sinnvoll
        Guter Hinweis, danke. Die 15 Tage im Monat passen bei mir ungefähr, deshalb bleibe ich bei der pauschalen Versteuerung und erspare mir und meinem Arbeitgeber das Fahrtenbuch.

        Dann bleiben bei mir noch folgende Fragen offen:
        Ist folgende Vorgehensweise korrekt?
        -> Die 0,03% Berechnung erfolgt mit 35km (kürzester Weg), aber in den Werbungskosten gebe ich 45km an
        -> Die "aufgesucht an Tagen" Anzahl (Werbungskosten) berechne ich wie folgt: Arbeitstage im Kalenderjahr (von Google) minus Urlaub minus Krankheitstage minus Homeofficetage minus Kundentermintage
        -> Die Kosten für mein "Homeoffice" (Internetanschluss, Möbel, Heizkosten usw). setze ich nicht von der Steuer ab
        Könnte mir da noch jemand helfen?

        Vielen Dank

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          #5
          AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

          1) der AG kann/muss bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils die kürzeste nutzbare Straßenverbindung berücksichtigen. bei den WK (Entfernungspauschale) kann auch eine länger, verkehrsgünstigere Strecke angesetzt werden. Es gibt diesbezüglich keine Beschränkung auf den geldwerten Vorteil.

          2) du setzt die Tage an, an denen du tatsächlich deine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast

          3) wenn du keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen willst, dann ist das aus der Sicht des FA sicherlich in Ordnung.
          Ob du Kosten absetzen könntest, ist eine steuerliche Frage und vom konkreten Einzelfall abhängig. Diese kann und darf hier nicht beantwortet werden.
          Lies dir hierzu doch mal § 4 Absatz 5 Nr. 6 b Einkommensteuergesetz durch.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

            Damit ist mir jetzt alles klar.

            Ganz herzlichen Dank an Charlie24 und Beamtenschweiß für die Hilfestellung!

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              #7
              AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

              Hallo zusammen,

              in diesem Zusammenhang habe ich eine Frage:

              Bei der Berechnung der Werbungskosten muss ich die Tage, an denen ich Homeoffice gemacht habe ja abziehen.
              Da bei der pauschalen Versteuerung eines Diesntwagens diese Tage aber defakto "mittversteuert" werden,
              kann ich die Tage dann nicht auch bei der Berechnung der Werbungskosten mit einbeziehen? Ich bin zwar
              nicht zur Arbeit gefahren (da ich von zu Hause gearbeitet habe) habe aber für den Dienstwagen geldwerten
              Vorteil bezahlt (obwohl nicht gefahren).

              Oder wie ist da die richtige Vorgehensweise?

              Danke für die Antwort(en).

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                #8
                AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                in Posting Nr. 3 stand die Antwort bereits drin.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                  Die Ø Berechnung geht von 15 Tagen im Monat aus = 180 Tage im Jahr.
                  Die tatsächlichen Arbeitstage betragen aber (ohne Homeoffice) 210 Tage.
                  Dementsprechend gebe ich auch in der Anlage N 210 Arbeitstage an.
                  Abzüglich Homeoffice währen es "nur" 170 Tage.
                  Da ich aber kein Fahrtenbuch führe frage ich mich, ob ich jetzt in der Anlage N
                  die tatsächlichen Arbeitstage von 210 oder die ohne Homeoffice 170
                  oder die die ich den Dienstwagen versteuere 180 angeben kann/muß?

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                    #10
                    AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                    Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
                    Die Ø Berechnung geht von 15 Tagen im Monat aus = 180 Tage im Jahr.
                    Die tatsächlichen Arbeitstage betragen aber (ohne Homeoffice) 210 Tage.
                    Dementsprechend gebe ich auch in der Anlage N 210 Arbeitstage an.
                    Abzüglich Homeoffice währen es "nur" 170 Tage.
                    Da ich aber kein Fahrtenbuch führe frage ich mich, ob ich jetzt in der Anlage N
                    die tatsächlichen Arbeitstage von 210 oder die ohne Homeoffice 170
                    oder die die ich den Dienstwagen versteuere 180 angeben kann/muß?
                    Hallo,

                    Du schreibst: ohne HO 210 Tage.
                    Dann schreibst du abzügl HO d.h. ohne HO 170 Tage.
                    Was denn nun?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                      @Rübezahl

                      Bitte die ursprünglichen Beiträge komplett lesen und nicht die einzelnen Aussagen aus dem Zusammenhang reißen.

                      Nein, Tage mit Homeoffice können NICHT bei der Entfernungspauschale angesetzt werden = 170 AT.
                      Nein, ohne Fahrtenbuch kann der geldwerte Vorteil nicht berichtigt werden, du hast also Pech gehabt.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                        Was gemeint war dürfte jedem klar sein...

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                          #13
                          AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                          Ach so: warum werden eigentlich bei der Berechnung des geldwerten Vorteils "nur" Ø 180 Tage p.a. verwendet, wenn doch die tatsächlichen Arbeitstage (abzgl. Urlaub) bei ca. 210 liegen??

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                            Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
                            Ach so: warum werden eigentlich bei der Berechnung des geldwerten Vorteils "nur" Ø 180 Tage p.a. verwendet, wenn doch die tatsächlichen Arbeitstage (abzgl. Urlaub) bei ca. 210 liegen??
                            Für die Einzelbewertung ist das doch eher von Vorteil.

                            https://www.wts.com/de-de/lohnsteuer...en-firmenwagen
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                              Kann ich den im Zuge meiner Steuererklärung beim Finanzamt auch nachträglich die 0,002%-Regelung beantragen?

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