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Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

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    Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

    guten Abend liebe Elster-Experten,


    das hier ist wirklich bahnbrechend neu:

    Zitat: "Belege ab Einkommensteuererklärung 2017 :Belege einreichen ist nicht mehr nötig! Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren. Bitte nutzen Sie für Hinweise und Erläuterungen zu den von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen die Eintragungsmöglichkeiten in ElsterFormular. Diese Eintragungen sind in der Regel für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ausreichend."

    Also ich muss nichts mehr beifügen, anhängen oder in Extra-Kuverts der Erklärung hinterhersenden!?

    #2
    AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

    Zitat von sayhello Beitrag anzeigen
    guten Abend liebe Elster-Experten,


    das hier ist wirklich bahnbrechend neu:

    Zitat: "Belege ab Einkommensteuererklärung 2017 :Belege einreichen ist nicht mehr nötig! Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren. Bitte nutzen Sie für Hinweise und Erläuterungen zu den von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen die Eintragungsmöglichkeiten in ElsterFormular. Diese Eintragungen sind in der Regel für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ausreichend."

    Also ich muss nichts mehr beifügen, anhängen oder in Extra-Kuverts der Erklärung hinterhersenden!?
    Hallo,

    wenn das so da steht, würde ich das so akzeptieren.
    Warum du daran zweifelst, weiss ich nicht. (schlechte Erfahrungen?)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

      Schlechte Erfahrungen kann er eigentlich noch nicht haben, denn die neuen Vorschriften zum Thema Belegeinreichung bzw. Belegvorhaltung gelten ja erstmals für das Jahr 2017.

      Ich habe dieser Tage erstmals einen Steuerbescheid für 2017 erhalten, wo auch Kapitaleinkünfte erklärt worden waren, um die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet zu bekommen.

      Das wurde durchgewunken, ohne dass ich die Steuerbescheinigungen der Banken vorlegen musste, allerdings ging es auch nicht um viel Geld.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

        Meine Schwiegermutter hat eine recht komplexe Erklärung (mehrere Renten und Vermietungen, mit Instandhaltungskosten über mehrere Jahre verteilt etc.); die haben wir diesmal ohne jegliche Belege eingereicht, und nach drei Wochen war der Bescheid da - exakt so, wie's das Wiso-Sparbuch vorherberechnet hatte. Belege wollte das Finanzamt nicht sehen. Also trau dich!

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          #5
          AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Meine Schwiegermutter hat eine recht komplexe Erklärung (mehrere Renten und Vermietungen, mit Instandhaltungskosten über mehrere Jahre verteilt etc.); die haben wir diesmal ohne jegliche Belege eingereicht, und nach drei Wochen war der Bescheid da - exakt so, wie's das Wiso-Sparbuch vorherberechnet hatte. Belege wollte das Finanzamt nicht sehen. Also trau dich!
          Hallo,

          man muss ja auch, ich sag mal so, bescheuert sein, falsche Angaben zu machen
          da jederzeit Belege angefordert werden können.
          Deshalb geht es zum größten Teil anstandslos über die Bühne

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

            Hallo,

            ich vermute, dass es bei den Kapitalerträgen neue Nichtaufgriffsgrenzen gibt (und natürlich wie immer Stichproben und der gesunde Menschenverstand des Sachbearbeiters).
            Meine diesjährige Erfahrung:

            1. Rente, und Kapitalerträge im mittleren vierstelligen Bereich - lief durch.

            2. Kapitalerträge von ca. 20.000 Euro - Steuerbescheinigungen wurden angefordert.

            3. Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag - natürlich auch problemlos (sind ja Peanuts ).

            Im 2. Beispiel war noch eine Korrektur dabei, das mag ein Grund für die Beleganforderung sein, der Sachbearbeiter sieht das ja und möchte vielleicht zusätzliche Infos dazu. Der Bescheid kam dann aber auch recht zügig.

            Alles waren übrigens für die jeweilige Person übliche Kapitalerträge die schon jahrelang in vergleichbarer Höhe vorliegen (spielt sicher auch eine Rolle, alles was neu ist sollte man imho ausführlicher erklären und belegen).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

              Nach meiner Erfahrung werden Steuerbescheinigungen zu den Kapitaleinkünften angefordert wenn:

              - die erklärten Erträge und die anrechenbaren Steuern nicht zueinander passen (z.B. bei Einkünften aus ausländischen thesaurierenden Fonds)
              - Kapitalerträge ohne Steuereinbehalt erklärt werden
              - es zu einer Vollständigen Erstattung der einbehaltenen Steuern kommt, da keine weiteren Einkünfte im steuerlich relevanten Bereich vorliegen
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

                Hallo,

                Zitat:- es zu einer Vollständigen Erstattung der einbehaltenen Steuern kommt, da keine weiteren Einkünfte im steuerlich relevanten Bereich vorliegen

                Kann ich nicht bestätigen.
                Nur Kapitalertagssteuer angefallen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

                  - es zu einer Vollständigen Erstattung der einbehaltenen Steuern kommt, da keine weiteren Einkünfte im steuerlich relevanten Bereich vorliegen
                  Das war in dem von mir genannten Fall allerdings so, da das zvE wie schon in den Vorjahren unter dem Grundfreibetrag blieb.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

                    Hallo,

                    >>>- Kapitalerträge ohne Steuereinbehalt erklärt werden

                    Gerade das macht doch keinen Sinn (weil das steuererhöhende Tatsachen sind).

                    Verstehen könnte ich hingegen, wenn jemand - angeblich - abgeführte Abgeltungsteuern erstattet haben möchte (so war es bei meinem 2. Beispiel). Die kennt das Finanzamt nämlich nicht und würde einfach ins Blaue zahlen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

                      Das macht insoweit Sinn, weil das die Erträge sind, die am häufigsten falsch erklärt werden (Privatdarlehen, ausländische Erträge, thesaurierte Fonds etc.).

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                        #12
                        AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Gerade das macht doch keinen Sinn
                        Ich habe es schon vor langer Zeit aufgegeben, über die Sinnhaftigkeit im Steuerrecht oder sonstigem Verwaltungshandeln nachzudenken.
                        Gibt nur Kopfschmerzen und führt zu nix.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Belege ab Einkommensteuererklärung 2017

                          Hallo,

                          >>>Das macht insoweit Sinn, weil das die Erträge sind, die am häufigsten falsch erklärt werden

                          OK, ich nehm's zurück.

                          Außer die Privatdarlehen, da kann das Finanzamt nämlich froh sein, dass es überhaupt erklärt wird. Ich werde es vielleicht nächstes Jahr mal testen und genau diesen Beleg nicht mit einreichen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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