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Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

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    Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

    Guten Abend,

    ich habe just meinen Steuerbescheid für 2016 bekommen. Leider war die elektronische Übermittlung, bzw. Eingabe nicht so einfach wie in Papierform!
    Normalerweise muss ich nie etwas nachzahlen, aber nun ist es vorerst soweit! Der Fehler liegt an mir, bzw. der elektronischen Übermittlung!

    62 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) 5.498,10 € (meine km x 0,30 €)
    95 Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen 5498,10 €


    Ich habe diesen Betrag zweimal angegeben, was falsch war, aber anders konnte ich dieses Formular nicht absenden! Mein PKW gehört nicht ins "Betriebsvermögen"!

    Wo ist dieser Betrag korrekt einzugeben und muss diese Höhe der km-Aufwendungen genauso im Bescheid als Ausgabe auftauchen oder gibt es da Höchstgrenzen?

    Danke für eure Hilfe...

    Stewe

    #2
    AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

    Gehts um die Einnahmeüberschussrechnung? Für 2017? Ich kann jedenfalls die Zeile 95 nicht finden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Stewe Beitrag anzeigen
    Einlagen ... Mein PKW gehört nicht ins "Betriebsvermögen"
    Also wird das wie eine Einlage behandelt, wenn Du ihn für den Betrieb genutzt hast.

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      #3
      AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

      Zitat von Stewe Beitrag anzeigen
      Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) 5.498,10 € (meine km x 0,30 €)
      Bei einer derart hohen Fahrleistung (18327 km) wird der Anteil für die betriebliche Nutzung wohl bei über 50% liegen.
      Dann gehört das Fahrzeug zwingend zum Betriebsvermögen...
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

        Ich hatte die Möglichkeit, entweder oder zu machen! Also habe ich die 0,30 € -Regelung genommen! Das ist für mich günstiger...
        Das Auto hatte ich mir privat vor mehreren Jahren und nicht in meiner aktiven Selbstständigkeit gekauft! Warum zwingend?

        Nein, es geht um die EÜR für 2016.

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          #5
          AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

          Zitat von Stewe Beitrag anzeigen
          Das Auto hatte ich mir privat vor mehreren Jahren und nicht in meiner aktiven Selbstständigkeit gekauft! Warum zwingend?
          Entfallen mehr als 50% der Jahresfahrleistung auf betriebliche Fahrten, ist der Pkw steuerlich ein notwendiges Betriebsvermögen. Es besteht kein Wahlrecht.
          Anfallende Fahrtkosten können dann nicht als "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" in der EÜR geltend gemacht werden. Ggf. hat das FA diese Position gestrichen und somit den Gewinn erhöht. Dass sollte dann aber im Bescheid erläutert werden.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

            Ich habe das in den letzten drei Jahren so abgerechnet! Immer mit Auflistung meiner KM und Ort! Da gab es noch nie Probleme! Mich kann doch keiner dazu zwingen, einen PKW (könnte ja zb auch ein PKW der Nachbarin sein) ins Betriebsvermögen zu nehmen, der zu diesem Zwecke gar nicht angeschafft wurde. Ein Steuerberater hat mir vor zwei Jahren gesagt, dass diese Regelung (damals waren es ca. 15000 km) okay ist, und so ist sie die Jahre auch durchgegangen! Als Nutzungseinlage habe ich die Summe aus 62 1:1 übertragen, weil Elster beim Überprüfen "gemeckert" hat! Nur deshalb habe ich es dort eingetragen! Das wird nicht richtig sein! Es gab keine Einlage und diese 5500 € sind reell als Ausgabe angefallen! Ich muss irgendwie aus dieser Nummer raus...

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              #7
              AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

              Ist denn sicher, dass die Nachzahlung tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrtkosten in der EÜR steht?
              Normalerweise wirken sich die "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" nicht auf die "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" aus.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                Diese Summe taucht weder als Einlage noch als KM-Regelung im Bescheid auf.

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                  #9
                  AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                  Also habe ich die 0,30 € -Regelung genommen! Das ist für mich günstiger...
                  Das darfst du aber bei einem zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden PKW nun mal nicht so machen! Nur wenn du jährlich insgesamt rund 37.000 km fährst, dann kannst du das Fahrzeug möglicherweise
                  im Privatvermögen belassen. Das hängt im Detail auch von den Entfernungen Wohnung - Betriebsstätte und den darauf entfallenden Kilometern ab.

                  Ansonsten musst du alle Kosten und die AfA erklären und die private Nutzung dann entweder nach der 1%-Methode versteuern oder mittels Fahrtenbuch belegen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                    Zitat von Stewe Beitrag anzeigen
                    Diese Summe taucht weder als Einlage noch als KM-Regelung im Bescheid auf.
                    Die Fahrtkosten wirken sich auf deinen Gewinn aus, den du mit der EÜR ermittelst.
                    Nur dieser Gewinn (als Ergebnis der EÜR) wird dann in die Anlage G (bzw. S) übernommen und taucht im Bescheid unter Einkünfte auf.
                    Ist dein Gewinn (mit den erklärten Fahrtkosten) aus der EÜR identisch mit den Einkünften im Bescheid, hat die Nachzahlung andere Ursachen.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                      Erschreckend, wie viele Gewerbetreibende sich hier im Forum melden, weil sie mit der Gewinnermittlung überfordert sind.
                      Anstatt sich fachkundige Hilfe zu holen oder sich selbst das nötige Wissen anzueignen wird es einfach irgendwie passend gemacht und sich anschließend über das böse Finanzamt beschwert, weil es von den Angaben abgewichen ist.

                      Wenn du deinen PKW zu weniger als 50% gewerblich nutzt, dann kannst du ihn im PV lassen. In diesem Fall erfasst du in der EÜR die gewerblich gefahrenen Kilometer mit 0,30 € pro Kilometer und einer Nutzungseinlage in gleicher Höhe. Die Nutzungseinlage wirkt sich nicht gewinnerhöhend aus, die Fahrtkosten aber gewinnmindernd.

                      Wenn du den PKW zu mehr als 50% gewerblich nutzt (kann man an Hand der Fahrleistung bestimmen), dann ist der PKW zwingend als BV zu erfassen. Somit sind alle Fahrzeugkosten in tatsächlicher Höhe als BA in der EÜR zu erfassen und für die privaten Fahrten ist eine Entnahme nach der 1% Methode anzusetzen.

                      Kleiner Lesetipp: § 4 + § 6 EStG
                      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.09.2018, 09:19.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        Erschreckend, wie viele Gewerbetreibende sich hier im Forum melden, weil sie mit der Gewinnermittlung überfordert sind.
                        Anstatt sich fachkundige Hilfe zu holen oder sich selbst das nötige Wissen anzueignen wird es einfach irgendwie passend gemacht und sich anschließend über das böse Finanzamt beschwert, weil es von den Angaben abgewichen ist.
                        Hallo,

                        Fachkundige Hilfe? Geiz ist geil. Erledigt doch das ElsterForum

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                          Ich dachte, ein Forum wäre dazu da, um Fragen zu stellen, sich auszutauschen etc. !

                          Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: ich hatte mich beraten lassen. Der Steuerberater riet mir sogar zur 0,30 Cent -Regelung!

                          Wenn ihr zwei keine Lust zum Antworten habt, dann lasst es doch bitte. Damit ist keinem geholfen und ich glaube auch nicht, dass ihr möchtet, dass man mit EUCH so umgeht...
                          Zuletzt geändert von Stewe; 27.09.2018, 09:39.

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                            #14
                            AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                            Zitat von Stewe Beitrag anzeigen
                            Ich dachte, ein Forum wäre dazu da, um Fragen zu stellen, sich auszutauschen etc. !
                            Ja, aber Du stellst auch nicht im Forum für Kleingärtner eine Frage zur Geldanlage. Hier haben wir ein Forum zum Thema "ELEKTRONISCHE Steuererklärung", aber nicht zum Thema Steuerberatung. Deine Probleme betreffen nämlich nicht die Elektronik, sondern das Formular an sich. Und Steuerberatung ist letztlich nach dem Steuerberatungsgesetz uns sowieso nicht erlaubt.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Solo-Selbständig und 0,30 €-km-Regelung anwenden

                              Die Hauptfrage war sehr wohl auf das Formular bezogen, und zwar: wo ist der Betrag korrekt einzutragen! Eine Beratung, was ich zB. ansetzen kann, war nie Thema! Sorry, fair bleiben...

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