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Steuerbefreit berufliche Bildungsmaßnahme § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

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    Steuerbefreit berufliche Bildungsmaßnahme § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

    Wenn auf einem Vertrag steht, dass das Projekt steuerbefreit ist weil Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bescheinigt hat, dass es um eine "berufliche Bildungsmaßnahme gemäß § 4 Nr. 21, Buchstabe a, Doppelbuchstabe b Umsatzsteuergesetz" geht und man als Freiberufler also Rechnungen ohne USt. stellt, muss man diese Einnahmen irgendwo eintragen?

    Ich würde vermuten irgendwo da: Umsatzsteuererklärung, Anlage UR, Abschnitt 6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen, Feld 50-60 aber da wird §4 nicht erwähnt. Irgendwo anders vielleicht?

    #2
    AW: Steuerbefreit berufliche Bildungsmaßnahme § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

    Ich glaube, es gefunden zu haben: Umsatzsteuererklärung Anlage UR, Abschnitt 5, Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, Zeile 47:

    Zeile 47

    Hier sind alle Umsätze einzutragen, die nach § 4 UStG steuerfrei und nicht in Zeile 43 und 44 zu erfassen sind und für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG ausgeschlossen ist.
    Oder vielleicht Zeile 44:

    Zeile 44

    Hier sind alle weiteren steuerfreien Umsätze nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 - 28 UStG einzutragen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG ausgeschlossen ist. Außerdem sind die Umsätze einzutragen, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a - h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 UStG steuerfrei sind, sofern es sich um Hilfsumsätze handelt.

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      #3
      AW: Steuerbefreit berufliche Bildungsmaßnahme § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

      Hallo hujiye,

      Zeile 44 -> § 4 Nr.11-28 da passt doch deine Nummer 21 korrekt.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbefreit berufliche Bildungsmaßnahme § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

        Also wenn ich es richtig verstanden habe, entweder Zeile 44 oder 47, je nachdem ob der Betrag zum Gesamtumsatz gehört oder nicht.
        Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung
        E. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben
        Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
        nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend
        44

        zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend
        47
        Ich würde den gesamten Betrag in 47 schreiben und in dem Formular EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) dafür sorgen, dass der gesamte Betrag Teil von Zeile 15 ist und in Zeile 23 den gesamten Betrag aus StE Anhang UR Zeile 47 aber maximal 2400 aufaddieren (Übungsleiterpauschale) wenn diese zutrifft.
        Zeile 23 Elster Beschreibung:
        Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen (Zeile 23)
        Nach Hinweis 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH können bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen, maximal 2.455 Euro jährlich, bei wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie bei nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit pauschal 25 Prozent der Betriebseinnahmen, maximal 614 Euro jährlich, statt der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben geltend gemacht werden (weiter mit Zeile 65).
        Für Tagespflegepersonen besteht nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2016, BStBl I Seite 1236, die Möglichkeit, pauschal 300 Euro je Kind und Monat als Betriebsausgaben abzuziehen. Die Pauschale bezieht sich auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und ist bei geringerer Betreuungszeit zeitanteilig zu kürzen.
        Ebenfalls einzutragen sind hier die Freibeträge

        nach § 3 Nummer 26 EStG für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten in Höhe von maximal 2.400 Euro (Übungsleiterfreibetrag),

        nach § 3 Nummer 26a EStG für andere nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von maximal 720 Euro (Ehrenamtspauschale) und

        nach § 3 Nummer 26b EStG für Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Betreuer in Höhe von maximal 2.400 Euro.

        Die Freibeträge nach § 3 Nummer 26 EStG und § 3 Nummer 26b EStG dürfen zusammen den Betrag von 2400 Euro nicht überschreiten. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 26a EStG ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus der Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26b EStG gewährt wird.
        Was mich sehr stört, ist dass die Titel von Formular USt 2017 Anlage UR Zeile 44 und 47 beide § 19 UStG Erwähnen, welcher Kleinunternehmer beschreibt (trifft nicht zu). Vielleicht ist es nur ein Hinweis auf die Besondere Definition im Falle von Kleinunternehmern.

        Oder die Definition in Absatz 3 wird für alle Menschen benutz weil das Wort "Gesamtumsatz" sonst nirgendwo im UStG definiert ist.

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          #5
          AW: Steuerbefreit berufliche Bildungsmaßnahme § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

          Ein Umsatz nach § 4 Nr. 21 gehört ganz eindeutig zu den steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 11-28.

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