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Betriebsrente - wo Beitrag zur Kranken- u. Pflegevers. als Rentner eingetragen

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    Betriebsrente - wo Beitrag zur Kranken- u. Pflegevers. als Rentner eingetragen

    Hallo,
    ich beziehe seit Ende 2017, meine Frau seit Mitte 2017 u.a. eine Betriebsrente der Bayer. Versorgungskammer.
    Nachdem ich dieses Jahr meine Steuererklärung erstmals als Rentner mache, habe ich das Problem, wo (in welche Zeile?) ich den mtl. Beitrag zur Kranken- bzw. zur Pflegeversicherung in den Sonderausgaben eintragen darf.
    Außerdem hat sich meine Frau in 2017 div. Verträge wie Pensionskasse, Direktversicherung und einen Teil aus einem Riestervertrag auszahlen lassen. Auch hier müssen Beiträge gezahlt werden. Diese Beiträge werden dann in die gleiche Zeile geschrieben?

    #2
    AW: Betriebsrente - wo Beitrag zur Kranken- u. Pflegevers. als Rentner eingetragen

    Existiert nicht für die Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung? Diese würde dann 1:1 in die Lohnsteuerbescheinigung übertragen werden, die sich in ElsterFormular auf der ersten Seite der Anlage N befindet.

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      #3
      AW: Betriebsrente - wo Beitrag zur Kranken- u. Pflegevers. als Rentner eingetragen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Existiert nicht für die Betriebsrente eine Lohnsteuerbescheinigung? Diese würde dann 1:1 in die Lohnsteuerbescheinigung übertragen werden, die sich in ElsterFormular auf der ersten Seite der Anlage N befindet.
      Leider nein! Das wäre ja zu schön gewesen!

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von prie54 Beitrag anzeigen
      Leider nein! Das wäre ja zu schön gewesen!
      Sorry - habe gerade nochmal gesucht und etwas bzgl. der Betriebsrente gefunden.

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsrente - wo Beitrag zur Kranken- u. Pflegevers. als Rentner eingetragen

        Eine Betriebsrente, die von der Bayer. Versorgungskammer bezahlt wird, unterliegt nach meiner Kenntnis steuerlich dem Rentenrecht. Dafür gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung,

        allerdings gibt es eine Leistungsmitteilung, in der alles drinsteht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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