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Elternzeit 3 Jahre

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    Elternzeit 3 Jahre

    Hallo,
    ich hab mal dringend Hilfe nötig, da ich nicht weiter weiss. Und zwar ist es so, dass ich damals zum ersten mal 4 steuererklärungen selbst stolz erfasst habe. Danach ging es dann los das ich in Elternzeit war. Für das erste Jahr versuchte ich dann auch eine zu machen und stolperte dann aber über die Stelle der Eintragung des Arbeitgebers. Ohne diesen anzugeben konnte ich nichts weiter eintragen. Daher ging ich von aus das es während der Elternzeit nicht notwendig ist eine zu machen. Ich fragte per Mail mal beim Finanzamt nach aber bekam leider keine Antwort. So jetzt bekam ich zum ersten mal einen Brief mit der Erinnerung eine Erklärung abzugeben. Wie verhält sich das mit der Eintragung des Arbeitgebers.(wenn ich ein jahr vollständig in elternzeit bin kann man ja nix mit fahrtweg, Urlaubstage usw. eingeben) Ich habe zwar einen aber wie wäre es wenn ich keinen hätte? So und kann ich denn jetzt ohne Probleme die 3 jahre rückwirkend abgeben? Ich habe das ja nicht absichtlich unterlassen . Dazu kommt das ich ca. nach einem halben jahr Elternzeit zusätzlich harz 4 beantragt habe. Wo trägt man das ein? Ist man immer verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wenn man harz 4 erhält? Ich glaube das weiss kaum einer. Ich will die Erklärung wirklich gewissenhaft abgeben aber leider fehlt mir das wissen dazu. Achso falls relevant: ich bin alleinerziehend und seit Oktober 2015 in mutterschutz gewesen und somit ab Anfang Dezember 2015 in Elternzeit.
    Vielen lieben Dank für die Antworten schon mal. Ich hoffe es ist nicht allzuviel Text.

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Elternzeit 3 Jahre

    Hallo dat.ninchen,

    also HartzIV hat in der Steuererklärung nichts verloren, die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung ergibt sich aus dem Elterngeld, das gehört zu den sogenannten Einkommensersatzleistungen.
    Das musst du aber nicht in der Anlage N eintragen, das kommt im Hauptvordruck auf Seite 4 in 2017 ist es die Zeile 96, das kann in den Vorjahren durchaus anders sein 2016 ist es die Zeile 91 auf Seite 4 des Hauptvordruckes.
    Da kannst du auswählen unter Art der Leistung ->Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld und Mutterschutz.

    Tschüß

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      #3
      AW: Elternzeit 3 Jahre

      Nach dem Arbeitgeber wird in ElsterFormular nirgends gefragt.

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        #4
        AW: Elternzeit 3 Jahre

        Hallo,

        was verstehst du unter Eintragung des Arbeitgebers?
        Meinst du Eintragungen in Anlage N?
        siehe Beitrag holzgoe

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Elternzeit 3 Jahre

          Hallo Dat.ninchen,

          wenn du das ganze Jahr über nicht (nichtselbständig) gearbeitet hast, brauchst du auch *gar keine* Anlage N einzureichen.
          Woanders ist meines Wissens nach der Arbeitgeber auch nicht anzugeben.

          Ansonsten: siehe holzgoe

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