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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

    Ich muss diese Formulare nachreichen (Bescheid für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen), da mein Einzelunternehmen nicht an meinem Wohnort ansässig ist.
    Mir sind jetzt ein Paar Punkte im Elster Online unverständlich. Gleich auf der ersten Seite :
    Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft handelt es sich um...
    1.
    eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG.
    2.
    eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 4 Satz 6 bis 8 EStG.
    3.
    eine Kosten- / Hilfsgemeinschaft.

    Wozu zählt mein Einzelunternehmen, habe ich das richtige Formular ausgewählt? Warum kann ich die Anlage EÜR nicht hinzufügen? Ich habe dazu schon Foreneinträge von 2012 gefunden. Wenn es vom Amt gefordert wird, warum wird Formular EÜR dann in der Software nicht angeboten?

    Diese doppelte Steuererklärung ist wirklich unschön.
    Das ist allgemein ein riesiger Aufwand dafür, dass ich ab und zu mal 100€ verdiene und dafür halt ordentlich eine Rechnung schreibe.
    MFG

    * Ich hatte wahrscheinlich das falsche Formular ..
    Es gibt (ESt 1 D)
    und (ESt 1 B)

    (ESt 1 D) ist für Einzelunternehmer
    Zuletzt geändert von 25252525; 03.10.2018, 19:12.

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteue

    Richtig, du musst ESt 1 D auswählen! Das ist aber schnell ausgefüllt.

    Die Anlage EÜR musst du getrennt übermitteln. Die ist bei Elster keine Anlage, sondern ein eigenes Formular: Einnahmenüberschussrechnung
    Zuletzt geändert von Charlie24; 03.10.2018, 19:46. Grund: ergänzt wegen EÜR
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo zusammen,

      ich habe gemeinsam mit meinem Bruder eine Erbengemeinschaft / Mieteikünte.
      Mein Bruder hat bereits seine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung eingereicht mit den Formularen: Est 1B, FB1, FE1, V .
      Wir haben Anteile in gleicher Höhe, jeweils 50:50 .

      Insgesamt haben wir nur einen Überschuss von 1000 € ( 500€ für mich, 500 für ihn)

      Da er die Feststellungserklärung übertragen hat brauche ich ja keine mehr abgeben. Wie gebe ich aber meine Mieteinkünfte bei mein Eltster an ?
      Muss ich die Anlage V auch ausfüllen, so wie mein Bruder ? Sprich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Zeilen 4 - 24 mit all den Einnahmen und Werbungskosten etc. und den Gewinn mit einem negativen Vorreichen bei Grundstücksgemeinschaften abgebe, oder reicht es, wenn ich nur meinen Gewinn mit 500€ bei Grungdstücksgemeinschaften angebe.

      Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

      PS: Ich habe beirets versucht, nur den Gewinn bei Grundstücksgemeinschaften (+500) anzugeben und bei den Mieteinkünften mit 0. Da meckert der aber und konnte es nicht abschicken .


      Lg
      Lugat




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        #4
        Hallo,

        du darfst bei Mieteinkünften nichts angeben. Null ist nicht nichts

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Wenn ich es weglasse, dann kommt folgende Fehlermeldung

          Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind keine Angaben im Bereich "bebautes Grundstück" zu tätigen (1. Anlage V).

          d.h ich muss / darf auch keine Angaben machen um welches Objekt es sich handelt ?

          Edit: habe alle Angaben dazu gelöscht und lediglich die Einnahmen bei Grunfstücksgemeinschaft eingetragen. Jetzt funktionierts .

          Danke nochmals.
          Zuletzt geändert von Lugat; 08.05.2020, 17:40.

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            #6
            Edit: habe alle Angaben dazu gelöscht und lediglich die Einnahmen bei Grunfstücksgemeinschaft eingetragen. Jetzt funktionierts .
            So ist es auch gedacht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Jetzt nur nochmal zum Verständnis :
              Wie kommt es,dass wenn ich die EInkünfte bei Grundstücksgemeinschaft angebe, eine andere Steuererstattung rauskommt, wie wenn ich es als Mieteinnahmen angebe ?
              Wenn ich es als Mieteinnahmen angebe, so ist der Betrag geringer .
              Fehlt denn noch was, was ich vllt nicht bedacht hahe ?



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                #8
                Fehlt denn noch was, was ich vllt nicht bedacht hahe ?
                Das weiß ich nicht! Normalerweise sollte es da keinen Unterschied geben. Die 500 € anteilige Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft sind ja ebenfalls

                Vermietungseinkünfte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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