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Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

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    Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

    Wir sind gerade dabei für unseren Betrieb einen Schlepper (ca.65.000€) anzuschaffen und haben ein paar fragen zur Versteuerung/Abschreibung.

    1. Der Schlepper wird von einem Österreichischen Händler Steuerfrei (keine Angabe auf der Rechnung) verkauft. Somit muss ich nach meinem Kenntnisstand diesen in Deutschland versteuern (Reverse-Charge-Verfahren). Ich mache allerdings für meinen Betrieb eine EÜR, da gibt es aus meiner Sicht keine Möglichkeit separate angaben für eine nachträgliche Versteuerung zu machen. Kann ich mit dieser Art der Buchhaltung trotzdem Ware im EU-Ausland einkaufen und wie trage ich dies ein? Ich betriebe die Landwirtschaft im Nebenerwerb.

    2. Kann ich den gebrauchen Schlepper trotzdem über 8 Jahre nach AfA (Kaufpreis/Jahre) abschreiben oder muss ich hier die Anzahl der Jahre reduzieren?

    3. Nehme ich in meiner EÜR-Ausgabenliste den Wert für die Abschreibung für den Netto- oder Bruttokaufpreis?

    4. Wann würde ich die 19% Steuer zahlen? Nach dem Kauf oder erst beim erstellen der Steuererklärung 2018-2019?

    #2
    AW: Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

    Hallo Rainer88,

    wenn ihr beide eine USt-ID.Nr. habt, dann ist das für die ein klassischer innergemeinschaftlicher Erwerb, du belegst den Kauf mit 19 Prozent deutscher Umsatzsteuer und gleichzeitig trägst du den Steuerbetrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb ein und damit ist es für dich auch ein Nullsummenspiel.

    Tschüß

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      #3
      AW: Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

      Hallo,

      leider bin ich mir momentan nicht sicher ob das so geht, ich kaufe alle Waren und Produkte mit Mwst. ein?
      Im meiner EÜR erfasse ich alle Einnahmen und Ausgabe mit Steuer, anschließend bilde ich daraus eine Summe und gebe diese in der Anlage L (Zeile 6, Feld 10) an.

      Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

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        #4
        AW: Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

        Das heißt, du wendest die Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte nach § 24 UStG an?

        https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

          Hallo,

          ja das ist soweit korrekt!

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            #6
            AW: Schlepper Kauf in AT Reverse Charge

            Die Problematik betrifft Details des Umsatzsteuerrechts, die weit über das hinaus gehen, was das Forum leisten kann oder darf!

            Du kannst dich im Umsatzsteueranwendungserlass selbst schlau machen und ab Seite 30 im Abschnitt 1a.1 Abs. 2 selbst nachlesen, wie das mit der Umsatzsteuer ist.

            https://www.bundesfinanzministerium....ationFile&v=41

            Was die Vorsteuer angeht, steht im Umsatzsteueranwendungserlass folgendes:

            Bei Land- und Forstwirten, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen und die auf die Anwendung von § 1a Abs. 3 UStG verzichtet haben, ist der Abzug der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb
            als Vorsteuer durch die Pauschalierung abgegolten (vgl. BFH-Urteil vom 24. 9. 1998, V R 17/98, BStBl. 1999 II S. 39).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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