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    Noch keine Ust-ID

    Hallo zusammen,

    ich habe zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet und möchte über eBay Artikel verkaufen. Da die Anmeldung erst vor ein paar Tagen geschehen ist, habe ich noch keine Ust-ID. Darf ich trotzdem schon verkaufen? Oder darf ich erst nach Erhalt der Ust-ID verkaufen? Danke im Voraus.

    #2
    AW: Noch keine Ust-ID

    Natürlich darf man auch ohne USt-ID geschäftlich tätig werden. Allerdings muss man dann (aufgrund § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG) seine persönliche Steuernummer auf seine Rechnungen schreiben, was manche Unternehmer aus Datenschutzgründen nur ungern tun. Ob man wirklich (nur) durch Angabe einer (fremden) Steuernummer beim Finanzamt auch telefonische Auskünfte (über andere Personen) bekommen kann oder ob das nur eine Urban Legend ist, weiß ich allerdings nicht.

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      #3
      AW: Noch keine Ust-ID

      Was muss genau drauf, die persönliche Steueridentifikationsnummer oder die Steuernummer? Ich frage nach, da ich mit meinem Ehegatten die gleiche Steuernummer (wegen Zusammenveranlagung) habe. Ich denke mal, dass ich auch eine neue Steuernummer erhalte, oder?

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        #4
        AW: Noch keine Ust-ID

        In dem oben zitierten Link steht "die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer". Von der persönlichen Steueridentifikationsnummer ist nicht die Rede (die sollte man meiner Meinung nach auch tatsächlich halbwegs geheim halten und nur bekanntgeben, wo's nötig ist - also i.d.R. Arbeitgeber, Banken und Versicherungen).

        Und nein, normalerweise kriegt man als zusammenveranlagter Einzelunternehmer keine neue Steuernummer (das mag aber regional unterschiedlich sein). Man erweitert dann seine bisherige Einkommensteuererklärung einfach um die Anlage EÜR und gibt parallel dazu Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung ab (ja, auch die unter der ESt-Steuernummer).

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          #5
          AW: Noch keine Ust-ID

          Ok danke, dann kann der Verkauf mit der Steuernummer starten.

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            #6
            AW: Noch keine Ust-ID

            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Und nein, normalerweise kriegt man als zusammenveranlagter Einzelunternehmer keine neue Steuernummer (das mag aber regional unterschiedlich sein)
            In Nürnberg - also quasi in ganz Bayern - bekommen Arbeitnehmer eine reine Steuernummer, die sich auch nicht ändert wenn Kapitaleinkünfte oder Sonstige Einkünfte vorhanden sind. Die erste Stelle nach der Finanzamtsnummer ist dann eine 3, 4, 5, 6 oder 7.
            Bei anderen Einkunftsarten bekommt man eine Steuernummer, die mit einer 2 beginnt.
            Sehr wahrscheinlich bekommt man heutzutage für die Umsatzsteuer immer eine zusätzliche Steuernummer. Also eine 2xx/xxxxx für die Einkommensteuer, und eine 2xx/xxxyy für die Umsatzsteuer.

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              #7
              AW: Noch keine Ust-ID

              Wenn man bisher eine Arbeitnehmersteuernummer hatte, bekommt man bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eigentlich immer eine neue bzw. auch zweite Steuernummer, da sich die Zuständigkeit

              innerhalb des Finanzamts ändert. Das gilt nach meiner Erfahrung jedenfalls für Bayern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Noch keine Ust-ID

                Ah, ja, ich hab als Gewerbetreibender (auch in Nürnberg ) tatsächlich eine 2xx - ich glaub', das hat sich bei Aufnahme des Gewerbebetriebs tatsächlich geändert (nach meiner Erinnerung von vorher 1xx, bin mir aber nicht sicher). Allerdings gilt bei mir die gleiche 2xx für ESt, USt und GewSt.

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                  #9
                  AW: Noch keine Ust-ID

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn man bisher eine Arbeitnehmersteuernummer hatte, bekommt man bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eigentlich immer eine neue bzw. auch zweite Steuernummer, da sich die Zuständigkeit

                  innerhalb des Finanzamts ändert. Das gilt nach meiner Erfahrung jedenfalls für Bayern.
                  Darf man trotzdem dann mit der aktuellen Steuernummer verkaufen, oder muss ich erst auf die neue warten?

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                    #10
                    AW: Noch keine Ust-ID

                    Das Thema geht ja total an Elster vorbei.

                    Man darf allerdings grundsätzlich gewerblich tätig werden, wenn man vom Finanzamt noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen hat. Jedenfalls dann, wenn man sich darum schon gekümmert hat.

                    Da das Gesetz verlangt dass man die zugeteilte Steuernummer angibt, reicht es sicher, wenn die Nummer (im Moment noch) aktuell ist.

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