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Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

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    Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage.
    Ich bin geschieden und unterhaltspflichtig meiner Ex-Frau gegenüber. Nun muss ich ihr Jahresbrutto angeben. Setzt es sich aus ihrem Arbeitslohn plus erhaltenem Unterhalt zusammen?
    Und was mache ich wenn meine Ex-Frau mir ihre Daten nicht zur Verfügung stellt? Dann einfach nichts eintragen?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    #2
    AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

    Nicht plus Unterhalt, sondern ohne Unterhalt.

    Einfach nichts eintragen wäre platt ausgedrückt Steuerhinterziehung, denn "nichts" bedeutet ja hier Null. Ich kann es hier nicht ausprobieren, aber entweder trägst Du da "unbekannt" ein oder Du erläuterst das im Hauptbogen Zeile 98.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

      Super.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

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        #4
        AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

        Nun habe ich doch noch eine Frage.
        Im Formular für die Jahre 2014/15/16 finde ich keine Spalte wo ich zusätzliche Angaben machen kann. Oder bin ich blind?

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          #5
          AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

          Hättest ja auch mal sagen können, dass Du die Einkommensteuererklärung für 2017 machst, oder ?

          Die Möglichkeit gibt es erst seit der Einkommensteuererklärung 2017.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

            Wo bzw. was möchtest du denn eigentlich erklären?

            Unterstützungsleistungen nach § 33 a EStG? -ist steuerlich für dich ohne Bedeutung, wenn die Ex über eigene Einkünfte von mehr als 9.444 € verfügt

            Realsplitting nach § 10 Absatz 1a EStG (Anlage U) - hier sind die eigenen Einkünfte der Ex egal. Sie muss aber die Anlage U unterschreiben und die Unterhaltszahlungen versteuern
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Bruttoarbeitslohn der Ex-Frau bei Unterhaltspflicht

              Ich bekomme aber weder Daten bzgl ihrer Einkünfte geschweige denn eine Unterschrift von ihr. Das hätte ich dann so vermerkt.

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