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Selbstständig: Wohnhaft in DE, Auftraggeber in CH - welche Formulare?

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    Selbstständig: Wohnhaft in DE, Auftraggeber in CH - welche Formulare?

    Hallo, ich bin selbstständiger Webprogrammierer und hab ein Kleingewerbe angemledet. Ich arbeite von DE aus für ein schweizer Unternehmen und so wird keine Umsatzsteuer für mich fällig. Meine Frage ist nun, wie kann ich das in der Setuererklärung kenntlich machen? Normalerweisse müsste ich ja Anlage G ausfüllen richtig? Gibt es für meinen Fall eine gesonderte Anlage? Anzumerken ist, dass ich weniger als 17500€ verdient habe.

    #2
    AW: Selbstständig: Wohnhaft in DE, Auftraggeber in CH - welche Formulare?

    Vielleicht solltest Du dir mal einen steuerlichen Berater anlachen. Denn du schmeißt da wild die Einkommensteuer (Anlage G) und Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, 17.500 €) durcheinander.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Selbstständig: Wohnhaft in DE, Auftraggeber in CH - welche Formulare?

      Okay vielleicht hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich muss ja einmal eine Einkommensetuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Für die Einkommenssteuererklärung müsste ich ja theoreetisch Anlage G ausfüllen. Ich hab gerade aber gesehen dass es auch eine Anlage AUS für Einkommen aus dem Ausland gibt. Also ist für mich Anlage AUS relevant oder muss ich sogar beide Anlagen ausfüllen?
      Mich würde auch Interessieren wie ich es kenntlich machen kann, dass die Umsatzsteuer beim Einkommen aus CH nicht fällig wird. Im Moment gar nicht so relevant für mich, da ich ja unter der 17500€ liege. Trotzdem wär es für die Zukunft gut zu wissen.

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        #4
        AW: Selbstständig: Wohnhaft in DE, Auftraggeber in CH - welche Formulare?

        Nochmal der dringende Rat sich an einen steuerlichen Berater zu wenden, denn Deine Fragen zielen letztlich auf Steuerberatung ab, die hier nicht getätigt werden kann und darf.

        Allgemein gesagt:

        Ob und inwieweit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Deine Einkünfte in Deutschland und / oder der Schweiz steuerpflichtig sind und wie die Doppelbesteuerung vermieden wird, wirst Du bzw. Dein Finanzamt klären müssen.

        Bei der Umsatzsteuer kannst Du es Dir letztlich einfach machen, wenn Du wirklich Kleinunternehmer bist, denn dann dürften die Zeilen 33 und 34 reichen. Aber Du bist nicht automatisch Kleinunternehmer im Jahr X, wenn Du im Jahr X Umsätze von unter 17.500 € hast. Du kannst auch z.B. mit 300 € Umsatz richtiger Unternehmer sein, wenn der Vorjahresumsatz zu hoch war und wenn Du Dein Unternehmen erst im laufenden Jahr gegründet hast. Und WENN Du richtiger Unternehmer bist, musst Du anhand des Umsatzsteuergesetzes klären, als in welchem Land Deine Umsätze als getätigt angesehen werden und ob sie damit umsatzsteuerbar, umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig gelten. Und sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer gilt das Problem natürlich spiegelbildlich auch in der Schweiz, d.h. auch dort wirst Du ggf. Steuererklärungen nach dortigem Recht abzugeben haben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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