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Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

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    #16
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Das würde ich so nicht unterschreiben. Nicht jeder Beamte ist gleich in den obersten Bereichen der Besoldungsgruppe A oder gar in der B Besoldung.
    In den unteren Einkommensgruppen (A5-A8) kann es je nach familiärer Situation sogar sein, dass man sich mit Sozialhilfe besser stellen würde. Und wenn die laufende Besoldung schon mager ausfällt, dann ist die zukünftige Pension auch nicht besser. In manchen Bundesländern gab es hierzu sogar schon Klagen gegen das jeweilige Land.


    Daher bitte Vorsicht mit Verallgemeinerungen und vorschneller Beamtenschelte :-)
    Hallo,

    jetzt geistert diese Ansicht, Zitat: In den unteren Einkommensgruppen (A5-A8) kann es je nach familiärer Situation sogar sein, dass man sich mit Sozialhilfe besser stellen würde.
    Na, dann bring mal ein Rechenbeispiel.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #17
      AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

      Hat das hier jetzt noch (ansatzweise) irgendwas mit Elster zu tun?

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        #18
        AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

        Nö, aber das hatte es von Anfang an nicht.

        @FIGUL
        https://publicus.boorberg.de/a-besol...assungswidrig/

        http://biaj.de/images/2017-03-19_erg...ich-berlin.pdf

        BVerwG Niedersachsen - 2 C 32.17, 2 C 34.17 vom 30.10.18
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 31.10.2018, 09:26.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #19
          AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

          Es ist ja etwas Zeit ins Land gegangen, aber offenbar ist jetzt alles richtig gemeldet worden. Auch auf meinem Gehaltsnachweis stehen nun die Altersvorsorge-Beiträge, die vorher nicht dort standen.

          Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich das Geld nun wieder zurück? Muss ich selbst tätig werden? Schreibt mich das Finanzamt von sich aus an und überweist mir das Geld? Oder bekomme ich es bei der nächsten Steuererklärung zurück? Und muss ich dann zweimal die Anlage AV für Riester einreichen?

          Viele Fragen- ich hoffe auf eure Mithilfe. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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            #20
            AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

            Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
            Es ist ja etwas Zeit ins Land gegangen, aber offenbar ist jetzt alles richtig gemeldet worden. Auch auf meinem Gehaltsnachweis stehen nun die Altersvorsorge-Beiträge, die vorher nicht dort standen.

            Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich das Geld nun wieder zurück? Muss ich selbst tätig werden? .....
            Hallo chester00,

            ich würde mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen, für das FA ist ja dein Fall erst mal erledigt gewesen.
            Wenn jetzt die elektronische Übermittlung deiner Riester-Daten vorliegt, kann das im Bescheid berücksichtigt werden.

            Tschüß

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              #21
              AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

              Um den Einkommensteuerbescheid welches Jahres geht es denn ? Wenn Du die Zustimmung jetzt erst in 2018 abgegeben hast, ist die Zweijahresfrist nur für die Jahre 2016 und 2017 noch nicht abgelaufen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #22
                AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo chester00,

                ich würde mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen, für das FA ist ja dein Fall erst mal erledigt gewesen.
                Wenn jetzt die elektronische Übermittlung deiner Riester-Daten vorliegt, kann das im Bescheid berücksichtigt werden.

                Tschüß
                Ok, dann werde ich das wohl mal machen. Würde das Geld schon gerne zurückbekommen, da es mir ja auch zusteht.

                @Picard777: Es geht um die Steuererklärung für 2017. Mir wurde das Geld erst gewährt und das wurde dann aufgrund der Meldung der ZfA, dass ich nicht zum berechtigten Personenkreis zählen würde, wieder revidiert.

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