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Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

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    Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Hallo,

    ich bin eben nach Hause gekommen und habe meinen Briefkasten geleert und fand dort einen Brief vom Finanzamt. Habe diesen dann geöffnet und bekam erstmal einen kleinen Schock, da ich 576,03€ an das Finanzamt zurückerstatten soll.

    Die Erklärung ist folgende: Mir wurde die über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung gestrichen, da der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung meiner Beiträge zur Basisabsicherung bei der privaten Krankenversicherung ausgeschöpft sei. Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

    Ist diese Forderung korrekt? Mir wurde gesagt, dass die Beiträge zur Riester-Rente nicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen, sondern separat berücksichtigt werden (so findet man es auch im Internet). Daher soll man ja auch die Anlage AV ausfüllen, was ich auch korrekterweise gemacht habe. Beim bisherigen Steuerbescheid wurde es ja auch so berücksichtigt.

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
    Die Erklärung ist folgende: Mir wurde die über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung gestrichen, da der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung meiner Beiträge zur Basisabsicherung bei der privaten Krankenversicherung ausgeschöpft sei.
    Letzteres dürfte nicht der Grund für ersteres sein, sondern ist ein Satz, der in der Mehrzahl aller Bescheide stehen dürfte.

    Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
    Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
    Wir wissen nicht, was die Zulagestelle mitgeteilt hat. Vielleicht einfach, dass du gar nicht begünstigt bist, und dir der Sonderausgabenabzug gar nicht zusteht?

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      #3
      AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

      Woher sollen wir wissen, ob die Rückforderung korrekt ist? Normalerweise bekommt man einen geänderten Steuerbescheid, anhand dessen man die Änderungen auch nachvollziehen kann.

      Besteht denn überhaupt ein Zusammenhang mit den Beiträgen zu deinem Altersvorsorgevertrag?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

        Naja- ich soll genau das zurückzahlen, was ich dadurch bekommen habe, dass ich meinen Riester-Vertrag angegeben habe. Lässt sich ja leicht nachvollziehen mittels ELSTER und da das mein einziger Vertrag ist, der die "über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung" betrifft, kann es sich nur auf den Riester-Vertrag beziehen.

        Die Frage ist doch, ob der Riester-Vertrag zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählt (so wird die Änderung ja begründet) oder ob dieser separat betrachtet wird und daher nicht den Höchstbetrag von 2100€ tangiert?


        @multi: was gäbe es denn für Gründe, dass ich nicht berechtigt bin? Oder sollte ich am besten mal dort anrufen?

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          #5
          AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

          Welchen Höchstbetrag meinst du jetzt? Die Förderung von Altersvorsorgeverträgen ist auf Beiträge von maximal 2.100,00 € jährlich beschränkt.

          Mit den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen hat der förderfähige Höchstbetrag für Riesterverträge nichts zu tun.

          Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900,00 € bzw. 3.800,00 € bei Zusammenveranlagung)

          übersteigen, wirken sich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder auch für Wahlleistungen in der Krankenversicherung usw. steuerlich nicht mehr aus, wobei die genannten Höchstbeträge für Personen

          gelten, die ihre Krankenversicherung nicht vollständig selbst bezahlen müssen oder z. B. einen Beihilfeanspruch haben. Das ist etwas anderes!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Welchen Höchstbetrag meinst du jetzt? Die Förderung von Altersvorsorgeverträgen ist auf Beiträge von maximal 2.100,00 € jährlich beschränkt.

            Mit den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen hat der förderfähige Höchstbetrag für Riesterverträge nichts zu tun.

            Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900,00 € bzw. 3.800,00 € bei Zusammenveranlagung)

            übersteigen, wirken sich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder auch für Wahlleistungen in der Krankenversicherung usw. steuerlich nicht mehr aus, wobei die genannten Höchstbeträge für Personen

            gelten, die ihre Krankenversicherung nicht vollständig selbst bezahlen müssen oder z. B. einen Beihilfeanspruch haben. Das ist etwas anderes!

            Ich meinte den Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Und ob in diese die Förderung für die Riester-Rente mit einfließt, was anscheinend nicht der Fall ist. Damit hast du meine Frage beantwortet. Für mich gelten die genannten Höchstbeträge (ich bin Beamter mit Beihilfeanspruch).

            Dann werde ich morgen da anrufen und mich erkundigen, warum ich nicht zum berechtigten Personenkreis zählen soll.

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              #7
              AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

              Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
              Dann werde ich morgen da anrufen und mich erkundigen, warum ich nicht zum berechtigten Personenkreis zählen soll.
              Vielleicht hast du schlicht vergessen, deiner Bezügeabrechnungsstelle die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung zu geben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                Das ist gut möglich, weil ich, bis ich eben Ihre Antwort gelesen habe, nicht wusste, dass das notwendig ist.

                Da fragt man sich, wozu man einen Finanzberater hat, wenn der einem sowas nicht erzählt bzw. sagt, er würde sich um alles weiter kümmern.

                Dann werde ich mich morgen früh mal mit dem auseinandersetzen und diese Bewilligung auftreiben.

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                  #9
                  AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                  Den entsprechenden Antrag findet man in der Regel auf der Internetseite der zuständigen Besoldungsstelle. Für Bayern könnte ich dir sagen, wo man den Antrag findet, aber das findest du sicher selbst.

                  Die Einwilligung ist fristgebunden und muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (§ 88) folgt, vorliegen.

                  Einzelheiten liest du am besten in § 10a EStG selbst nach: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                    Vielen Dank, den Antrag habe ich schon gefunden und werde ihn morgen ausfüllen und abschicken.

                    Sollte ich dann gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einlegen? Den Antrag kann man ja 2 Jahre im Nachhinein noch einreichen, so wie ich das lese.


                    Nebenbei habe ich auch noch festgestellt, dass der Finanzheini mich auch bei der Allianz (da habe ich meinen Riester-Vertrag) nicht als Beamter gemeldet hat, sondern als normaler Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig ist... werde ich morgen früh auch dorthin mal direkt anrufen.

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                      #11
                      AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                      Sollte ich dann gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einlegen? Den Antrag kann man ja 2 Jahre im Nachhinein noch einreichen, so wie ich das lese.
                      Einspruch kannst du natürlich einlegen, das kostet ja nichts. Wenn du mit deiner Einwilligung zur Datenübermittlung innerhalb der 2-Jahresfrist bleibst, wird sich das gesamte Thema auch in Wohlgefallen auflösen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                        Hallo,

                        @Charlie24

                        Übernimmst du jetzt auch die Aufklärungsarbeit der Versicherungsfritzen?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          @Charlie24

                          Übernimmst du jetzt auch die Aufklärungsarbeit der Versicherungsfritzen?

                          Gruß FIGUL
                          Ob die Verkäufer solcher Produkte insoweit überhaupt aufklärungspflichtig sind, weiß ich nicht. Seinen Status kennt der TE doch selbst!

                          Wirklich bedenklich scheint mir, dass man einem Beamten mit Pensionsanspruch überhaupt eine ergänzende Altersvorsorge in Form von Riester aufschwätzt.

                          Wenn das jemand sicher nicht braucht, dann doch ein Beamter!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ob die Verkäufer solcher Produkte insoweit überhaupt aufklärungspflichtig sind, weiß ich nicht. Seinen Status kennt der TE doch selbst!

                            Wirklich bedenklich scheint mir, dass man einem Beamten mit Pensionsanspruch überhaupt eine ergänzende Altersvorsorge in Form von Riester aufschwätzt.

                            Wenn das jemand sicher nicht braucht, dann doch ein Beamter!
                            Hallo,

                            da hast du meine uneingeschränkte Zustimmung

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn das jemand sicher nicht braucht, dann doch ein Beamter!
                              Das würde ich so nicht unterschreiben. Nicht jeder Beamte ist gleich in den obersten Bereichen der Besoldungsgruppe A oder gar in der B Besoldung.
                              In den unteren Einkommensgruppen (A5-A8) kann es je nach familiärer Situation sogar sein, dass man sich mit Sozialhilfe besser stellen würde. Und wenn die laufende Besoldung schon mager ausfällt, dann ist die zukünftige Pension auch nicht besser. In manchen Bundesländern gab es hierzu sogar schon Klagen gegen das jeweilige Land.


                              Daher bitte Vorsicht mit Verallgemeinerungen und vorschneller Beamtenschelte :-)
                              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 22.10.2018, 16:14.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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