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Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien - Umgang Steuer?

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    Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien - Umgang Steuer?

    Hallo zusammen,

    ich habe im Juli 2017 Aktien mit Verlust verkauft (ca. 2000 Euro Verlust). Die Steuererklärung für 2017 muss ich noch einreichen!

    Eine "Erträgnisaufstellung" für 2017 die ich von meiner Depotbank im Februar 2018 bekommen habe listet diesen Betrag mit folgendem Kommentar auf:

    "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Diese Verluste wurden in das nächste Jahr übertragen."

    An diversen anderen Positionen wie z.B. "Kapitalerträge" stehen Zeilen für die KAP. An der o.g. Verlust Position allerdings nicht.

    Auch in der "Jahressteuerbescheinigung 2017" von meiner Depotbank gibt es keine Position über die Verluste.

    Mir stellen sich da ein paar Fragen da ich mit Verlusten bis jetzt nichts zu tun hatte...

    1. Ich verstehe nicht ganz ob ich die Verluste irgendwo angeben muss und wenn ja wo/wie? Oder muss ich irgendetwas beantragen bzw. melden?

    2. Oder bekommt das Finanzamt die Verlust Position von meiner Depotbank automatisch gemeldet und wird mit Steuererklärung irgendwie verrechnet wenn ich diese eingereicht habe?

    3. Wie wirkt sich der Verlust auf eine Rückerstattung aus? Wird diese gemindert oder erhöht?

    Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins dunkle bringen wie ich damit umgehe. Falls ihr noch Informationen braucht liefer ich diese gerne nach.

    Viele Grüße und danke für eure Hilfe

    #2
    AW: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien - Umgang Steuer?

    Hallo,

    die Verluste wurden offenbar bankintern vorgetragen. Sie bleiben bei der Bank stehen bis du passende Gewinn erzielst (hier: aus der Veräußerung von Aktien).
    Beim Finanzamt brauchst du davon nichts anzugeben (kannst du auch nicht).

    Alternativ kannst du bei der Bank eine Verlustbescheinigung beantragen (Stichtag immer der 15.12.), das gehört dann in die im Folgejahr Steuererklärung. Dort werden die Verluste entweder mit passenden Gewinnen bei anderen Banken verrechnet, oder auch vorgetragen (Feststellungsbescheid).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien - Umgang Steuer?

      Hallo Stefan,

      danke für deine Antwort, habe dazu noch Fragen.

      zu 1: Wenn die Bank es weiter „vorträgt“ habe ich dadurch finanzielle Nachteile? Berechnet wurde mir dafür nichts soweit ich sehe...

      zu 2: Also kann ich eine Bescheinigung bis 15.12 bei der Bank beantragen und diese für die Steuererklärung 2018 nächstes Jahr angeben(?). Was heißt das genau, dass das Finanzamt es vorträgt (Feststellungsbescheid)? Andere Gewinne hab ich nicht mehr zum Verrechnen.

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien - Umgang Steuer?

        Hallo,

        >>>Wenn die Bank es weiter „vorträgt“ habe ich dadurch finanzielle Nachteile?

        Nachteil: Es wird nicht mit anderen Banken verrechnet.
        Vorteil: Es wird später direkt - und nicht erst über den Steuerbescheid im nächsten Jahr - mit den Gewinnen verrechnet (die sind dann abgeltungsteuerfrei).
        2. Vorteil: Du kannst selbst entscheiden, ob verrechnet wird oder nicht.

        Beispiel für 2.: Jemand hat nur ein kleines Vermögen und realisiert einen kleinen Aktiengewinn. Insgesamt bleibt er aber trotzdem unter dem Sparerpauschbetrag (801 bzw. 1602 Euro) und möchte deshalb lieber nicht mit früheren Verlusten verrechnen. Dann kann er einfach bei einer anderen Bank verkaufen (vorher Depotübertrag) und der Verlusttopf bleibt unberührt.
        Mit einem Verlustvortrag beim Finanzamt geht das hingegen nicht.


        >>>Was heißt das genau, dass das Finanzamt es vorträgt (Feststellungsbescheid)?

        Praktisch ist das das gleiche was die Bank macht, nur auf einer anderen Ebene.


        >>>Andere Gewinne hab ich nicht mehr zum Verrechnen.

        Dann bringt dir eine Verlustbescheinigung auch nichts (kannst du übrigens immer noch machen, beispielsweise wenn du mal ein Depot bei einer anderen Bank haben wirst). Ich würde sie nicht beantragen, bei der Bank ist der Verlust besser aufgehoben.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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