Hallo,
wo muss ich bei ElsterFormular Gewinne aus Gewinnspielen (Geldgewinn und Sachgewinn) eintragen?
Danke.
Hallo,
wo muss ich bei ElsterFormular Gewinne aus Gewinnspielen (Geldgewinn und Sachgewinn) eintragen?
Danke.
Hat vom Grundsatz her nichts mit Elster oder der Einkommensteuererklärung zu tun - vgl. Lottogewinn - es sei den, bei den Spielen handelt es sich um eine nachhaltige Tätigkeit.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...-preisgeldern/
Geändert von korsika (22.10.2018 um 17:59 Uhr) Grund: Ergänzung
Warum hat das nichts mit Elster bzw. diesem Forum zu tun, wenn ich frage, WO diese Sachen bei ElsterFormular eingetragen werden müssen?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Ich habe doch oben eindeutig Gewinnspiel geshrieben, nicht Lotto und auch nicht Glücksspiel. Ob die Gewinne nun steuerfrei sind oder nicht steht hier nicht zur Frage.
Wenn sie also nicht steuerfrei sind, wo werden sie eingetragen?
Es dürften im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein, also Anlage G.
https://www.vlh.de/kaufen-investiere...pflichtig.html
Also um mal wieder die Kurve zu kriegen zu Elster und auch das nur bedingt:
Ob Dein Gewinnspiel der Einkommensteuer unterliegt und falls ja, welche Einkunftsart, das klärst Du bitte mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens oder Deinem Finanzamtssachbearbeiter, da es sich dabei um eine steuerrechtliche Frage handelt, die mit Elster nichts zu tun hat. In der Regel ist das, was ICH unter einem Gewinnspiel verstehe, steuerfrei, auch wenn korsika das Urteil aus seinem Link anders interpretiert.
WENN der Gewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt, ist er GAR NICHT in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wäre es ein gewerblicher Gewinn, darfst Du Dir die Anlage G anlachen und zusätzlich die Anlage EÜR. Sollten es ausnahmsweise sonstige Einkünfte sein, dann wäre die Anlage SO die richtige. Sobald Du es die genaue Einordnung weißt und noch Fragen offen sind, kann man wegen der genauen Eintragung ggf. noch etwas ins Detail gehen.
Schönen Gruß
Picard777
Ok, vielleicht mit Gewinnspiel etwas unglücklich formuliert. Es geht um Quizshows im privaten und öffentlich/rechtlichen Sendungen (z.B. "NDR Quizshow", "Genial daneben", "Wer weiss denn sowas" usw.), bei den Menschen aus privater Motivation teilnehmen. Also Spiele, bei denen Fragen beantwortet werden und/oder wo der Gewinn nicht allein vom Glück abhängt.
Nichts Gewerbliches und nicht dauerhaft.
Meine Frage ist NICHT, OB das steuerpflichtig ist.
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Nochmal: Darum geht es nicht, das habe ich nicht gefragt.
Danke, das hilft schon etwas weiter.
Geändert von Febedie (23.10.2018 um 10:17 Uhr)