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Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

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    #16
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Ah, interessant. Freiwillig/unaufgefordert, oder erst, wenn das Finanzamt sagt "schicken Sie mal"?
    Auch da gibt es offenbar unterschiedliche Praktiken. Mein Finanzamt will bei Kleinunternehmern überhaupt keine Umsatzsteuererklärung sehen, auch nicht im 3-Jahresrhytmus.

    Ob die Eigenschaften noch vorliegen, wird anhand der zur Gewinnermittlung eingereichten Unterlagen, also anhand der EÜR bzw. der Bilanz überprüft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

      Hallo,

      die unterschiedliche Handhabung ist nicht nur Bundesland abhängig oder vom Finanzamt abhängig, ich habe den Eindruck, dass dies oft vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängt auch innerhalb eines FA.
      Denn siehe @Charlie24 -> Voraussetzungen können anhand der EÜR geprüft werden.

      Tschüß

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        #18
        AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

        Zum einen IST jeder Unternehmer zur Umsatzsteuererklärungsabgabe verpflichtet, sei er normaler Unternehmer oder Kleinunternehmer. Zum anderen kann aufgrund der Anlage EÜR nicht überprüft werden, mit welchem Jahresumsatz am Jahresanfang gerechnet wird, auch wenn sich diese Erwartung ggf. einen Tag später wieder zerschlägt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

          Ok, danke für die Antworten. Ich überlege nur folgendes: Wenn man bisher auf die Anwendung von § 19 UStG verzichtet hat (also jährlich USt-Erklärungen abgegeben hat) und nach den fünf Pflichtjahren den Verzicht auf § 19 UStG widerruft, sollte man dann für das erste "Kleinunternehmer-Jahr" (weiterhin) unaufgefordert eine USt-Erklärung abgeben (wo die Umsätze dann eben in Kz 238/239 erklärt werden statt - bisher - in Kz 177), oder erst mal abwarten, ob das Finanzamt die Erklärung überhaupt haben will? Wie ja schon richtig bemerkt wurde, kann das Finanzamt die steuerpflichtigen Umsätze ohnehin aus der ESt-Erklärung erkennen.

          Und genügt für den Widerruf des Verzichts einfach die Deklaration der Umsätze in Kz 238/239 in der Steuererklärung, oder sollte man dem Finanzamt vorher einen netten formlosen Brief schicken "der Verzicht auf § 19 UStG wird mit Ablauf des 31.12.XXXX widerrufen"? Ein Formular dafür scheints in Mein Elster ja nicht zu geben? (Wobei es nach allem, was ich gelesen habe, zeitlich offenbar bis zur Feststellung der Steuererklärung genügt, ob man - dann ja quasi rückwirkend - auf § 19 verzichtet oder nicht, also wäre so eine Mitteilung vermutlich ohnehin überflüssig; vor allem, wenn man eh eine Kz 238/239-USt-Erklärung übermittelt. Aber der Finanzbeamte freut sich doch bestimmt darüber, wenn man ihm das alles so genau erläutert )

          Aber wie ebenfalls schon geschrieben wurde, hängt das vermutlich sowieso alles vom zuständigen Sachbearbeiter ab...

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            #20
            AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

            Zum anderen kann aufgrund der Anlage EÜR nicht überprüft werden, mit welchem Jahresumsatz am Jahresanfang gerechnet wird, auch wenn sich diese Erwartung ggf. einen Tag später wieder zerschlägt.
            Diese Prognosewerte sind meines Erachtens nur bei der Gründung eines Unternehmens von Bedeutung. Die werden im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung deshalb auch abgefragt. Ab dem dritten Jahr interessieren doch

            nur noch die tatsächlichen Verhältnisse. Da taugen EÜR oder Bilanz allemal, um zu sehen, was Sache ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

              Dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass Jemand z.B. in 2016 einen Umsatz von 17.400 € hatte, aber zum Jahreswechsel einen Großauftrag in der Tasche hat und deswegen mit einem Umsatz für 2017 mit über 50.000 € rechnet, der sich dann aber zerschlägt, gebe ich ja gerne zu, aber so steht es nunmal in § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG drinnen, sorry.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #22
                AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                [QUOTE=mhanft;251965]Und genügt für den Widerruf des Verzichts einfach die Deklaration der Umsätze in Kz 238/239 in der Steuererklärung, oder sollte man dem Finanzamt vorher einen netten formlosen Brief schicken "der Verzicht auf § 19 UStG wird mit Ablauf des 31.12.XXXX widerrufen"?
                QUOTE]

                Hallo mhanft,

                die Abgabe einer Erklärung mit den Umsätzen in Kz 238/239 sollte reichen, allerdings müsste man auch daran denken, ab Beginn des Jahres, wo man die Regelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen will, die Rechnungen natürlich ohne Umsatzsteuer auszustelllen.

                Tschüß

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                  #23
                  AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                  Hallo,

                  zu Prognose: der BFH hatte zu entscheiden, ob jemand mit 100.000 Euro Umsatz noch Kleinunternehmer sein kann. Der BFH hat dies bejaht: ein Steuerpflichtiger schätzte seinen Umsatz am Jahresanfang unter 50.000 Euro. Im Oktober/November erhielt er einen Großauftrag, so dass der Umsatz ca. 100.000 Euro im laufenden Jahr erreichte ... trotzdem Kleinunternehmer ...

                  @holzgoe: bei Photovoltaik-Anlagen muss der Stromanbieter darüber informiert werden, die Gutschriften ohne Umsatzsteuer zu stellen ...

                  Gruss
                  Uwe
                  Warum muss ich dem Finanzamt jedes Jahr die Steuer erklären?

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                    #24
                    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                    Zitat von Badenbacher Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    zu Prognose: der BFH hatte zu entscheiden, ob jemand mit 100.000 Euro Umsatz noch Kleinunternehmer sein kann. Der BFH hat dies bejaht: ein Steuerpflichtiger schätzte seinen Umsatz am Jahresanfang unter 50.000 Euro. Im Oktober/November erhielt er einen Großauftrag, so dass der Umsatz ca. 100.000 Euro im laufenden Jahr erreichte ... trotzdem Kleinunternehmer ...
                    Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun ? Nach § 19 UStG ist jemand Kleinunternehmer, wenn der Vorjahresbruttoumsatz 17.500 € nicht übersteigt UND der erwartete Bruttoumsatz des laufenden Jahres 50.000 € voraussichtlich (!) nicht übersteigen wird aus Sicht am Jahresanfang. Wenn dann in 2016 der Umsatz 17.499 € betrug und Dir am 02. Januar ein Geschäft andient mit erwartetem Jahresumsatz von 15 Mrd., dann bist Du auch weiterhin in 2017 Kleinunternehmer. Wenn er Dir das Geschäft aber schon an Sylvester andient und der Deal am 02. Januar platzt und Dein Umsatz in 2017 500 € beträgt, bist Du in 2017 trotzdem KEIN Kleinunternehmer, da der ERWARTETE Umsatz bei 50.000 € oder höher lag.

                    Das entscheidende, worauf ich hinaus will, ist doch nur, dass der Vorjahresumsatz ein tatsächlicher Wert ist, denn Du aus der Anlage EÜR des Vorjahres herauslesen kannst. Den ERWARTETE Umsatz des aktuellen Jahres kannst Du aber aus keinen anderen Unterlagen herauslesen, DESWEGEN ist theoretisch die Umsatzsteuererklärung notwendig, damit Du genau auch diesen Erwartungswert erklären kannst.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #25
                      AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                      Den ERWARTETE Umsatz des aktuellen Jahres kannst Du aber aus keinen anderen Unterlagen herauslesen, DESWEGEN ist theoretisch die Umsatzsteuererklärung notwendig,
                      damit Du genau auch diesen Erwartungswert erklären kannst.
                      Und wo soll der erwartete Umsatz des aktuellen Jahres erklärt werden können?

                      Wenn ich 2018 eine Umsatzsteuererklärung für einen Kleinunternehmer für das Jahr 2017 einreiche, dann kann ich dort in Zeile 33 den Umsatz im Kalenderjahr 2016 angeben und in Zeile 34 den Umsatz

                      im Kalenderjahr 2017. Das liegt doch alles in der Vergangenheit! Den Wert für 2017 erfährt das Finanzamt doch ebenso gut aus der Bilanz bzw. der EÜR für das Jahr 2017.

                      Eine Prognose für 2018 kann in einer Umsatzsteuererklärung für 2017 nicht gemacht werden, dafür gibt es keine Zeile.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                        In der Zeile 34, auch wenn es nicht so aussieht. Aus den Erläuterungen dazu ergibt sich, dass es nur so gemeint sein kann. Ich finde den Vordruck an der Stelle extremst suboptimal, um mal höflich zu bleiben ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          In der Zeile 34, auch wenn es nicht so aussieht. Aus den Erläuterungen dazu ergibt sich, dass es nur so gemeint sein kann. Ich finde den Vordruck an der Stelle extremst suboptimal, um mal höflich zu bleiben ...
                          Die Erläuterungen geben im wesentlich das wieder, was im Gesetz und im Umsatzsteueranwendungserlass alles zur Besteuerung der Kleinunternehmer steht.

                          Die Zeilenbeschriftungen selbst sind eindeutig und deshalb auch nicht gegen ihren Wortlaut interpretierbar.

                          Die Zeilenbeschriftung von Zeile 32 erläutert auch, wann der Abschnitt überhaupt ausgefüllt werden darf. Lag nämlich der Umsatz 2016 zuzüglich Umsatzsteuer bei mehr als 17.500 € , ist man 2017 kein Kleinunternehmer mehr.

                          Deshalb machen die abgefragten Umsätze durchaus Sinn, nur für eine Prognose für das Jahr 2018, in dem die Erklärung für 2017 dann tatsächlich eingereicht wird, taugen sie nun mal nicht.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 29.10.2018, 20:21. Grund: Fehler bei 17.500 € berichtigt!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                            Hallo @Picard777,

                            In der Zeile 34, auch wenn es nicht so aussieht. Aus den Erläuterungen dazu ergibt sich, dass es nur so gemeint sein kann. Ich finde den Vordruck an der Stelle extremst suboptimal, um mal höflich zu bleiben ...
                            Also da möchte ich widersprechen: weder im Formular, noch in der Anleitung wird meiner Meinung nach in der Zeile ein voraussichtlicher Umsatz eingetragen. Das macht auch keinen Sinn. Schließlich soll in der Umsatzsteuer-Erklärung 2017 der Umsatz des Jahres 2016 und in Zeile 34 der Umsatz des Jahres 2017 eingetragen werden - kein voraussichtlicher Umsatz. Und in der Anleitung wird nur der Gesetzestext wiedergegeben. Einen Sinn würde ich darin erkennen, wenn in der Erklärung 2017 der Umsatz für 2017 und der voraussichtliche Umsatz für 2018 einzutragen wäre. Das ist aber nicht der Fall ... auch mein Steuerprogramm schlüsselt in die Zeile 34 den tatsächlichen Umsatz rein ...

                            Gruss
                            Uwe
                            Zuletzt geändert von Badenbacher; 29.10.2018, 18:34.
                            Warum muss ich dem Finanzamt jedes Jahr die Steuer erklären?

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                              #29
                              AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              bei 17.500 € oder mehr
                              Auch wenn ich jetzt ein bisschen kniefieselig werde, das steht dort nicht so, und es wäre ja auch falsch

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                                Auch wenn ich jetzt ein bisschen kniefieselig werde, das steht dort nicht so, und es wäre ja auch falsch
                                Was in Zeile 32 wörtlich steht, kann man leider nicht kopieren und zum Abschreiben war es mir zu mühselig, deshalb hier als Dateianhang.

                                Ändert nichts daran, dass in Zeile 33 und 34 die Umsätze gemäß Zeilenbeschriftung zu erklären sind.
                                Angehängte Dateien
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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