Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

    Guten Tag,

    ich fuelle gerade die Steuererklaerung aus. Mein Mann ist Beamter, aber freiwillig in der GKV. Nun meine Frage zu Anlage Vorsorgeaufwand, Beitraege zur Altersvorsorge, Zeile 11: Frage nach Zuschuessen/Beihilfen zur KV vom Arbeitgeber? Muss ich hier "ja" oder "nein" ankreuzen? An der berechneten Steuer aendert sich anscheinend gar nichts, wenn ich wechsle.

    Kann die GKV fuer einen Beamten als Sonderausgabe geltend gemacht werden? Passiert das automatisch bei der Berechnung oder muss ich es dazu noch in einen anderen Abschnitt eintragen?

    #2
    AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

    Du musst "ja" nehmen, denn er HAT -grundsätzlich- einen Beihilfeanspruch. Dass er den nicht wahrnimmt, ist nicht entscheidend. (Fundstelle BMF-Schreiben vom 24.05.2017 Rz. 127).

    An der Steuer ändert sich bei Euch ggf. zufälligerweise nichts, das kann aber in anderen Jahren anders aussehen. Denn an der Frage hängt ein höherer oder niedrigerer Höchstbetrag, der aber dann ohne Belang ist, wenn die Basisabsicherung bei den KV-Beiträgen auch den höheren Betrag übersteigt.

    Selbstverständlich muss er das erklären, danach wird in der Anlage Vorsorgeaufwand ja gefragt. Falls noch nicht geschehen muss der KV aber die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt und die Id-Nummer mitgeteilt werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

      Super, vielen Dank fuer die schnelle Antwort, ich hatte mir schon viel Forum zu der Zeile 11 durchgelesen, aber die spezielle Konstellation nicht gefunden. Ist ja dann auch eine neuere Auslegung...

      Kommentar


        #4
        AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

        Zitat von Claire213 Beitrag anzeigen
        Super, vielen Dank fuer die schnelle Antwort, ich hatte mir schon viel Forum zu der Zeile 11 durchgelesen, aber die spezielle Konstellation nicht gefunden. Ist ja dann auch eine neuere Auslegung...
        Hallo Claire213,

        in der Steuererklärung Anlage Vorsorgeaufwand steht das glaube ich seit "Jahrzehnten" in der Zeile wo JA oder NEIN anzukreuzen ist.
        Siehe Bild ->


        Tschüß
        Angehängte Dateien

        Kommentar


          #5
          AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

          Kann die GKV fuer einen Beamten als Sonderausgabe geltend gemacht werden? Passiert das automatisch bei der Berechnung oder muss ich es dazu noch in einen anderen Abschnitt eintragen?
          Die GKV-Beiträge musst du jedenfalls selbst in Zeile 17 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, dann werden sie auch berücksichtigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Claire213,

            in der Steuererklärung Anlage Vorsorgeaufwand steht das glaube ich seit "Jahrzehnten" in der Zeile wo JA oder NEIN anzukreuzen ist.
            Siehe Bild ->


            Tschüß
            Danke, lesen kann ich selbst. Es geht bei der Frage darum, dass Beamte zwar einen Anspruch auf Beihilfe haben, aber nur, wenn sie sich privat versichern. Zur GKV bekommen sie nichts zugeschossen. Wenn man es so versteht: "Haben Sie zu der KV, die sie abgeschlossen haben, Anspruch auf Beihilfe?", dann ist die Antwort ganz klar nein. Ich habe dazu lange Diskussionen aber keine offizielle Referenz gefunden.

            Kommentar


              #7
              AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

              Offiziell ist es so, wie von @Picard777 geschrieben. Der grundsätzliche Beihilfeanspruch erlischt nicht, wenn sich ein Beamter freiwillig in der GKV versichert und den kompletten Versicherungsbeitrag selbst zahlen muss.

              Faktisch bekommt man keine Beihilfe, weil die GKV Sachleistungen erbringt. Man erhält ja auch keine Rechnung, die man einreichen könnte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

                allen vielen dank!

                Kommentar


                  #9
                  AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

                  Diese Antwort verwundert mich doch sehr. Denn der Dienstherr übernimmt nur die 50 Prozent des Beamten bei der privaten Krankenversicherung. Auf Grund des Gleichstellungsprinzips gibt es bei bei einer GKV meines Wissens keinen Anspruch. Ich kenne das nur so, dass es die Beihilfe nur bei einer PKV gibt. Gibt es seit neusten eine Gesetzeslücke, von der ich nichts weiß?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

                    Gesetzeslücke nicht. Aber etwas, was Du ggf. nicht weißt, vermutlich weil Du die Fundstelle im BMF-Schreiben nicht nachgelesen hast.

                    I.ü. solltest Du die Werbung mal außen vor lassen ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      I.ü. solltest Du die Werbung mal außen vor lassen ...
                      Nur darum geht es Frederike offensichtlich, wie man auch aus den früheren Beiträgen sehen kann.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Nur darum geht es Frederike offensichtlich, wie man auch aus den früheren Beiträgen sehen kann.
                        @Frederike ist deswegen auch schon mal verwarnt worden, das hat aber nichts bewirkt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: GKV bei Beamten - beihilfeberechtigt oder nicht: Vorsorgeaufwand, Zeile 11

                          Die Verwarnung ist nach einem halben Jahr abgelaufen, daher wurde sie jetzt erneut verwarnt.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X