Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP

    AW: Anlage KAP

    Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist vereinfacht gesagt auch die Anlage KAP entbehrlich, wenn für die erzielten Kapitalertäge die Steuer in der Form der Abgeltungssteuer abgeführt wurde. Im Regelfall ist die Anlage KAP nur noch für die Günstigerprüfung interessant. Hier wird dann geprüft, ob der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt und deshalb ein Teil der Abgeltungssteuer zurückerstattet werden kann. Die Abgabe der Anlage KAP zur Durchführung der Günstigerprüfung ist freiwillig.

    #2
    AW: Anlage KAP

    Bei den bayerischen Finanzämtern kann man Einzelheiten zu dem Thema nachlesen:

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP

      Hallo,

      >>>Im Regelfall ist die Anlage KAP nur noch für die Günstigerprüfung interessant.

      Das ist jetzt aber schon sehr abstrakt.

      Mir fallen da spontan ein paar weitere Gründe ein:
      - falsch verteilte oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge
      - Kapitalerträge im Ausland
      - Korrektur der Bank-Steuerbescheinigung
      - Privatdarlehen
      - Ersatzbemessungsgrundlage
      - Verlustbescheinigung (wenn man denn eine beantragt hat)

      (2 von diesen Punkten sind bei mir persönlich beispielsweise die Regel)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

        Mir fallen da spontan ein paar weitere Gründe ein:
        - falsch verteilte oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge
        - Kapitalerträge im Ausland
        - Korrektur der Bank-Steuerbescheinigung
        - Privatdarlehen
        - Ersatzbemessungsgrundlage
        - Verlustbescheinigung (wenn man denn eine beantragt hat)
        Einen habe ich noch:

        - Steuererstattungen nach § 233a AO

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP

          Vielen Dank für die Informationen

          Kommentar


            #6
            Danke für die Infos. Hat mir sehr weitergeholfen! In der Firma in der ich arbeite Reval Prime aus Wien wurde letztens über das Thema gesprochen. Nun habe ich da etwas mehr Klarheit, super!



            Liebe Grüße,
            Georg
            Zuletzt geändert von GeorgX91; 11.08.2022, 12:31.

            Kommentar

            Lädt...
            X