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Anlage Kind, Zeilen 31 und 33

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    Anlage Kind, Zeilen 31 und 33

    Hallo Forum,

    kann mir jemand sagen, was ich in der Anlage Kind in den Zeilen 31 und 33 eintragen muss?

    Es kann ja nicht die volle Summe der Arbeitnehmeranteile für Kranken- bzw. Pflegeversicherung auf meiner Lohnsteuerbescheinigung sein.
    Freundliche Grüße
    vollgazz

    #2
    AW: Anlage Kind, Zeilen 31 und 33

    In der gesetzlichen Krankenversicherung werden für mitversicherte Kinder keine Beiträge erhoben.

    Angaben darf man dort nur machen, wenn für Kinder eigene Beiträge in der PKV anfallen oder wenn Kinder aufgrund eines Ausbildungsverhältnisses selbst Beiträge in der GKV zahlen müssen.

    Die Kinder dürfen dann diese Beiträge aber nicht mehr in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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